Wirtschaft und Gesellschaft 28 . Jahrgang (2002), Heft 3
7 schließlich fasst einige Ergebnisse von U ntersuchungen, die im Gegen
satz zu den oben genannten auf Individualdatensätzen beruhen , kurz zu
sammen.
2. Datengrundlage
Im Folgenden wird d ie Statistik des Hauptverbandes der Österreichischen
Sozialversicherungsträger ü ber die Verteilung der beitragspflichtigen Ein
kommen von Arbeiterinnen und Angestellten nach Wirtschaftsklassen kurz
beschrieben . 2
1 . ) Die Statistik ist personenbezogen, d . h . ist eine Person innerhalb eines
bestimmten Jahres bei zwei oder mehreren Dienstgebern beschäftigt,
so werden diese Einkommen zusammengefasst und der betreffenden
Person zugeordnet.
2 . ) Der erfasste Personenkreis besteht aus Arbeiteri nnen, Angestellten,
Vertragsbediensteten im öffentlichen Dienst sowie gewissen selbststän
d ig erwerbstätigen Personen, die den Dienstnehmeri nnen gleichgestellt
sind.3 N icht erfasst werden pragmatisierte Dienstnehmerinnen des
Bundes (bzw. der Bundesbetriebe), der Länder und Gemeinden, Lehr
l inge sowie Dienstnehmerl nnen, die geringfügig beschäftigt sind.
3.) Die einbezogenen Personen werden bis 1 994 gemäß der Zugehörigkeit
der jeweiligen Betriebe den Wirtschaftsklassen laut Betriebssystematik
1 968 zugeordnet. Ist eine Person während des Auswertu ngsjahres i n
mehreren Wirtschaftsklassen beschäftigt, s o wird sie in allen diesen
Wirtschaftsklassen mit dem jeweils erzielten Einkommen und den Be
schäftigungstagen erfasst. Bei der Auswertung für die Gesamtwirtschaft
wird diese Person jedoch mit dem gesamten Einkommen und der
gesamten Anzahl der Versicherungstage berücksichtigt. Daher ist die
Summe der in den einzelnen Wirtschaftsklassen erfassten Personen
höher als diejenige in der Auswertung ü ber alle Wirtschaftsklassen.
4.) Bei der Ermittlung der Versicherungstage (Beschäftigungstage) werden
alle Kalendertage einer pensionsversicherungspflichtigen Beschäfti
gung berücksichtigt. Entsprechend den pensionsversicherungsrecht
l ichen Bestimmungen werden volle Kalendermonate jeweils mit 30
Tagen gezählt. Eine Person kann daher in einem Kalenderjahr maximal
360 Beschäftigungstage aufweisen.
5 . ) Das beitragspflichtige Jahreseinkommen und d ie Zah l der Versiche
ru ngstage bilden die Grundlagen für die Berechnung der bereinigten
Monatseinkommen.
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Zum beitragspflichtigen Jahreseinkommen gehören die laufenden Be
züge und die Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Gewinn
anteile, Bilanzgeld), ferner unentgeltlich gewährte Sachbezüge, Provi
sionen, Erschwernis- und Gefahrenzulagen , Überstu nden-, Nacht-,
Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Leistungen Dritter (z. B . Trinkgel
der). Von der Statistik n icht erfasst werden beitragsfreie Bezüge wie
Tages- und Nächtigungsgelder, Fahrtkostenersätze, Schmutzzulagen,