Full text: Kulturelle Produktion und Mediennutzung im Alltag

Akt Studie, t0 4 3. Fallbeispiele Im Folgenden skizzieren wir 17 Fälle, in denen in Treu und Glaube handelnde AkteurInnen in Alltagssituatio- nen mit dem Urheberrecht in Konflikt kommen können. Es werden dabei verschiedene Kontexte – Kindergar- ten, Schule, Jugendkultur, "private" und zivilgesellschaftliche Mediennutzung – berücksichtigt. Diese Fälle sind aus einer Vielzahl real-existierender Fälle synthetisiert. Bereich 1: Kindergarten / Schule Fall 1 Anlässlich des zwanzigjährigen Bestehens eines Kindergartens hat dessen Leitung gemeinsam mit den Pä- dagogInnen beschlossen, das Jubiläum mit einer frühsommerlichen Gesangsveranstaltung im angrenzen- den Park zu feiern. Dafür ist geplant, beliebte Songs aus der Kiddy-Hitparade mit angepassten Liedtexten zu versehen, die einen anschaulichen Bezug zum Kindergarten herstellen. Für den Liedernachmittag wird ein großer Aufwand betrieben. Eine Pädagogin bereitet sich schon Wochen vorher auf ihre Gitarrenbegleitung vor, eine ihrer Kolleginnen macht sich an die kindergerechten Liedtexte, die dann bei der Aufführung aber auch Eltern und FreundInnen die Möglichkeit zum Mitsingen geben sollen. Die Nutzungsgenehmigung für die benötigte Parkfläche wird eingeholt, anschließend versendet die Kinder- gartenleitung die Einladung zum Fest, zu dem tatsächlich mehr als hundert Gäste erscheinen Problemfeld: Die PädagogInnen können nicht beurteilen, ob eine Gesangsdarbietung auf Parkflächen als öffentli- che Aufführung gilt. Sollte Öffentlichkeit im urheberrechtlichen Sinne gegeben sein, ist in der Regel die Verwendung geschützter Werke melde- und lizenzpflichtig. Für die Adaption von Liedtexten im Zusammenhang mit der Aufführung muss bei den RechteinhaberInnen eigens eine Genehmigung eingeholt werden, was hohe Kosten und einen großen Transaktionsaufwand nach sich ziehen kann. Im Falle einer Missachtung drohen Klagen und Schadensersatzansprüche. Auf der sicheren Seite sind sie nur, wenn sie auf die Aufführung verzichten. Fall 2 Eine Kindergruppe bereitet sich musikalisch auf ihre Weihnachtsfeier vor. Bereits in den Jahren davor hat sich immer wieder gezeigt, dass auch Eltern und Verwandte angesichts der Begeisterung der Kleinen gerne mitsingen, aber allzu oft nicht über Noten und Texte verfügen. Aus diesem Grunde beschließen die Verantwortlichen der Kindergruppe, den Gästen die Teilnahme am Gesang diesmal zu erleichtern. In mühevoller Kleinarbeit wird in den Bibliotheken der Kleinstadt nach Song- books gesucht, um die entsprechenden Seiten der für die Feier ausgewählten Stücke zu kopieren und schließlich in Form eines erweiterten Programmhefts auszuhändigen. Problemfeld: Die Verantwortlichen der Kindergruppe können schwer einschätzen, ob die benutzten musikalischen Noten urheberrechtlich geschützt sind und ob die Vervielfältigung in diesem Fall der Lizenzierungs- pflicht unterliegt. Auch ist oft nicht klar, wer diese Lizenzierung vornehmen kann (die Verwertungs- gesellschaften oder die entsprechenden Musikverlage). Das führt neben den Verwertungsentgelten
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.