Anpassungsvorschläge für Österreich
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3. ANPASSUNGSVORSCHLÄGE FÜR ÖSTERREICH
Um eine positive Wirkung hinsichtlich der Integration von Frauen in den Erwerbs-
arbeitsmarkt zu erzielen, sollten Veränderungen – aus der Sicht der Studienautorinnen
sowie der externen, juristischen Expertin – nachstehenden grundsätzlichen Über-
legungen folgen:
? Der Kindesunterhalt sollte auch weiterhin sowohl in der Sozialversicherung als auch
bei den subsidiären Leistungen positive Berücksichtigung finden.
? Für Erwachsene ist eine Individualisierung der Existenzsicherung anzustreben. Dies
bedeutet eine Absicherung über eigene Erwerbstätigkeit und eigenständige sozial-
rechtliche Ansprüche. Im Fall der Übernahme von Kinderbetreuung und Angehöri-
genpflege sind aufgrund des hohen gesamtgesellschaftlichen Interesses zeitlich
begrenzte Regelungen (etwa Anspruch auf Unterhaltszahlungen, Transferleistungen,
Anrechnungsbestimmungen) notwendig.
Nachstehend werden für die unterschiedlichen Rechtsbereiche Anpassungsvorschläge
formuliert, die nicht immer diesen Grundsätzen folgen. Es schien jedoch im Zusammen-
hang mit der Fragestellung des vorliegenden Forschungsprojektes wichtig, eine breite
Palette von Maßnahmenvorschlägen zu präsentieren und ihre jeweiligen Wirkungen zu
diskutieren. Demnach dienen die nachstehenden Anpassungsvorschläge vor allem als
Diskussionsgrundlage für Veränderungen in den unterschiedlichsten, sehr komplexen
und miteinander verschränkten österreichischen Rechtsbereichen.
3.1. Unterhaltsrecht
3.1.1. Unterhalt bei aufrechter Ehe
Der Unterhalt bei aufrechter Ehe ist hinsichtlich zwei Dimensionen von besonderem
Interesse:
? § 94 Abs 1 ABGB: Beide EhepartnerInnen haben nach „ihren Kräften und gemäß der
Gestaltung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft zur Deckung der ihren Lebensver-
hältnissen angemessenen Bedürfnisse gemeinsam beizutragen“.
? Laut Rechtssprechung sind die EhepartnerInnen aber nicht verpflichtet, sich primär
selbst zu erhalten.
? § 94 Abs 2 ABGB: „Der Ehegatte, der den gemeinsamen Haushalt führt, leistet da-
durch seinen Beitrag“ – damit findet die „Hausfrauenehe“ implizite Erwähnung und
Anerkennung.
Problemlagen
Diese Regelungen können dazu beitragen, dass Frauen auf existenzsichernde Erwerbs-
tätigkeit (für längere Zeit) verzichten und/oder nur Teilzeit arbeiten. Damit sind Frauen