- Sicherungssysteme und Risikoverteilung bei Betriebspensionen – Ländervergleich
Mag. Gerald Klec 13/20
Studie im Auftrag der AK-Wien
Deutschland
Kapitaldeckung
(extern) / aus dem
Cashflow finanziert
(Direktzusagen)
Direktzusagen mit Pensionsrückstellungen in den Bilanzen der
Unternehmen sind nach wie vor die bedeutendste Form von
Pensionszusagen. Im Rahmen ausgelagerter Durchführungswege
dominieren Versicherungslösungen (Direktversicherung,
Pensionskassen), den neuen Pensionsfonds nach angelsächsischer
Prägung kommt noch eine geringe Bedeutung zu
Beitragszusage (DC-
Defined Contribution)
Leistungszusage (DB -
Defined Benefit)
Leistungsdefinierte Direktzusagen sind nach wie vor von großer
Bedeutung.
Bei den in ausgelagerten Systemen vorherrschenden
Versicherungslösungen (Direktversicherung, Pensionskasse im
Rahmen des Versicherungsaufsichtsgesetzes) haftet der Arbeitgeber
ebenfalls grundsätzlich für die Erfüllung der Zusage, soweit sich die
Zusage de facto auf eine bestimmte Beitragszahlung beschränkt.
Mit den seit 2002 neu geschaffenen Pensionsfonds finden auch
beitragsdefinierte Modelle ohne Versicherungscharakter
Verbreitung. In diesem Fall haftet der Arbeitgeber für den
Nominalwert der Summe der Beiträge für Altersleistungen.
Kapitalmarktrisiko /
Garantien
In den Defined Benefit Plänen trägt der Arbeitgeber die
Finanzierungsverantwortung für die Erfüllung der Leistungszusage.
Bei Versicherungslösungen übernimmt das Versicherungsinstitut im
Ausmaß der garantierten Leistung und des zugrundeliegenden
Garantiezinses das Risiko. Die Arbeitnehmer sind über die Höhe der
Gewinnbeteiligung am Risiko beteiligt. Die Versicherungswirtschaft
hat für Direktversicherungen und für Pensionskassen der
Versicherungswirtschaft eine eigene Auffanglösung für den Fall der
Insolvenz eines Instituts geschaffen.
In den Defined Contribution Plänen ohne Versicherungscharakter
muss der Arbeitgeber (zum Pensionsantritt) den Nominalwert der
Beiträge abzüglich der Prämienanteile für die Absicherung der
Risken Tod und Invalidität garantieren. Die Arbeitnehmer tragen in
diesem Fall das Risiko einer nominalen Null- Verzinsung (reale
Negativverzinsung in der Höhe der kumulierten Inflation) gerechnet
über die gesamte Ansparphase.
Im Ausmaß der Umwandlung des Kapitalstocks in eine
Lebensversicherung zum Pensionsantritt erfolgt für die
Pensionsphase eine entsprechende Risikoübernahme durch den
Versicherer.