6
Ausgabe 4/2012
Arbeitgeberabgabe: Ist ein Beitrag zu Kranken- und Pensionsversicherung, der von Unter-
nehmen zu zahlen ist, die Personen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen einstellen,
deren gemeinsames Gehalt mehr als das 1,5-fache der Geringfügigkeitsgrenze (2012:
564,39 €) ausmacht.
Wollen Sie dieses Informationsservice abonnieren?
Ganz einfach unter:
http://wien.arbeiterkammer.at/newsletter.htm?submit=anmelden
„Sozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell“ auswählen und auf „abschicken“ klicken.
Feedback und Rückfragen bitte an SWSA@akwien.at