Lohnsteuer im Steigflug 4
Glossar
Kalte Progression: Die kalte Progression ist jene steuer-
liche Mehrbelastung, die durch die fehlende Anpassung
des Einkommenssteuertarifs an die Preissteigerung
ent steht. Mit jeder Lohnerhöhung steigt auch der Durch-
schnittssteuersatz, weswegen sich trotz jährlichem Plus
in Höhe der Inflation, netto ein Kaufkraftverlust für die
ArbeitnehmerInnen einstellt.
Steuerstrukturreform: Unter einer Steuerstrukturreform
wird eine Umschichtung im Steuersystem verstanden.
In Österreich muss der Faktor Arbeit entlastet werden
(zB durch die Senkung des Eingangssteuersatzes in der
Lohnsteuer), während von Vermögenden höhere Beiträge
zu fordern sind.
Grenzabgabenbelastung: Die Grenzabgabenbelastung
gibt den Anteil an Abgaben (Sozialversicherung und Lohn-
steuer) an, der in einem bestimmten Einkommensbereich
für jeden zusätzlich verdienten Euro bezahlt werden muss.
Grenzsteuersatz: Der Grenzsteuersatz gibt den Pro-
zentanteil an Lohnsteuer an, der in einem bestimmten
Einkommensbereich für jeden zusätzlich verdienten Euro
bezahlt werden muss.
Die Arbeiterkammer setzt sich ein für:
§ eine gerechtere Verteilung der Steuerlasten,
§ eine umfassende Steuerstrukturreform,
§ Entlastung des Faktors Arbeit durch Anhebung von vermögensbezogen Steuern,
§ einen faireren Steuertarif mit einem geringeren Eingangssteuersatz,
§ Senkung der Grenzabgabenbelastung von Lohneinkommen,
§ gleichmäßige Besteuerung aller Einkunftsarten.
zugunsten der Entlastung von Arbeitseinkommen zu
erhöhen, um dadurch eine beschäftigungs- und wachs-
tumsfördernde Steuerstruktur zu schaffen.
Steuerstrukturrefom
Neben einer gerechteren Verteilung der Steuerlasten
bedarf es unbedingt eines neuen und faireren
Steuer tarifs. Eines der Hauptprobleme ist der hohe
Eingangssteuersatz von 36,5 %. Bereits ab einem
Bruttoeinkommen von zirka 1.200 Euro wird dieser fällig
und führt gemeinsam mit den Sozialversicherungs-
beiträgen zu einer sehr hohen Grenzabgabenbelastung
von knapp 48 %. Die höchste durchgängige Grenzab-
gabenbelastung ist im Einkommensbereich zwischen
etwa 2.600 Euro brutto bis zur Höchstbeitragsgrund-
lage von 4.530 Euro brutto, mit knapp 54 %, gegeben.
Wird dieser Einkommensbereich überschritten, kommt
es durch den Wegfall der Sozialversicherungsbeiträge
wieder zu einem Absinken der Grenzabgaben auf etwa
43 %. Aufgrund dieser absurden Situation ist ein drin-
gender Handlungsbedarf gegeben, der eine Reform des
Steuertarif absolut notwendig macht. Ein erster Schritt
in diese Richtung wäre den hohen Eingangssteuersatz
von 36,5 % auf 25 % abzusenken. Dies würde vor
allem die unteren und mittleren Einkommen entlasten.
WUSSTEN SIE, DASS DIE GRENZABGABENBELAS-
TUNG BEI LOHNEINKOMMEN BIS ZU 54 %
BETRAGEN KANN?