39 / 88 Kommerzielle Digitale Überwachung im Alltag | Studie im Auftrag der österreichischen Bundesarbeitskammer | 2014
Standard-Einstellung werden Schritte, Strecke und Fortschrittsanzeigen öffentlich dargestellt.
Via E-Mail können „Freunde“ eingeladen werden, die je nach Datenschutzeinstellungen ausführ-
lichere Informationen wie Ernährung oder Schlafdauer angezeigt bekommen. Mehrere Funktio-
nen motivieren zum Wettbewerb mit „Freunden“ oder mit anderen Fitbit-NutzerInnen in Foren
oder Gruppen. Aktivitäten können via Facebook oder Twitter geteilt und mit anderen Apps ver-
knüpft oder synchronisiert werden 108 – beispielsweise mit der Gesundheitsdaten-Plattform
Microsoft HealthVault, mit einem Account bei Weight Watchers oder mit der populären Fitness-
und Kalorienzähler-App MyFitnessPal.
In der Datenschutzerklärung von Fitbit wird darauf hingewiesen, dass NutzerInnendaten bei
Synchronisierung mit einer Dritt-App der Privacy Policy der Dritt-App unterliegen würden. Dazu
könne Fitbit etwa im Falle eines Verkaufs, einer Fusion, einer Umstrukturierung oder eines Ver-
kaufs von Teilen des Unternehmens personenbezogene Daten verkaufen oder weiterge-
ben109. Darüber hinaus werden in der Datenschutzerklärung mehrere in Fitbit integrierte Dritt-
Services erwähnt, an die NutzerInnendaten bei der Einbindung von Widgets oder Werbe-, Tra-
cking- oder Analyse-Zwecken übertragen werden – unter anderem an: ApNexus, DataXu,
DoubleClick (Google), DoubleClick Floodlight (Google), Google Adwords, Google Analytics, Op-
timizely und MixPanel. Die Interaktionen der NutzerInnen mit diesen Dritt-Services würden nicht
der Privacy Policy von Fitbit unterliegen, sondern der Privacy Policy der Dritt-Services. Die
NutzerInnen müssten also vor Gebrauch theoretisch mindestens neun mehrere Seiten lange Da-
tenschutzrichtlinien lesen, um zu verstehen, auf welche Art und Weise Fitbit ihre persönlichen
Daten verarbeitet.
4.2.3. Weitergabe von Gesundheitsdaten an Unternehmen und Versicherungen
Auf der Website des Fitness-Trackers Fitbit werden Angebote für „Arbeitgeber“ sowie für „Versi-
cherungsunternehmen und Gesundheitsbranche“ mit folgender Formulierung beworben: „Erziel-
te Fortschritte im Laufe der Zeit anhand zuverlässiger Daten messen“ 110 (siehe Abb. 1). Dazu
werden den Unternehmen durch Gesundheitsprogramme „weniger Krankheitstage“, „weniger
gesundheitsbezogene Kosten“ und „höhere Mitarbeiterproduktivität“ versprochen. Hinter dem
Angebot an ArbeitgeberInnen steht die Situation in den USA, wo 62% der Arbeitnehmer durch
hauptsächlich von ArbeitgeberInnen bezahlte Prämien krankenversichert sind111.
Fitbit verkauft die Geräte laut Forbes (vgl. Olson 2014112) an „tausende“ Firmen mit Rabatt - da-
108 http://www.fitbit.com/apps (Abgerufen am 05.07.2014)
109 Im Original: “We will only share PII data under the following circumstances: [...] If it is necessary in
connection with the sale, merger, bankruptcy, sale of assets or reorganization of our company, your PII can
be sold or transferred as part of that transaction as permitted by law. The promises in this Privacy Policy
will apply to your data as transferred to the new entity.” Quelle: http://www.fitbit.com/de/privacy (Abgerufen
am 20.09.2014)
110 http://www.fitbit.com/de/product/corporate-solutions (Abgerufen am 01.09.2014)
111 Kaiser Family Foundation, Health Research & Educational Trust (2013): Employer Health Benefits. 2013
Summary of Findings. August 2013. Abgerufen am 05.07.2014 von
http://kaiserfamilyfoundation.files.wordpress.com/2013/08/8466-employer-health-benefits-2013_summary-
of-findings1.pdf
112 Olson, Parmy (2014): The Quantified Other: Nest And Fitbit Chase A Lucrative Side Business. Forbes,
05.05.2014. Abgerufen am 05.07.2014 von http://www.forbes.com/sites/parmyolson/2014/04/17/the-
quantified-other-nest-and-fitbit-chase-a-lucrative-side-business
Abbildung 1: Ausschnitt Screenshot Fitbit-Website, Unterseite „Corporate Solutions“ (gelbe Hervorhebung vom Verfas-
ser)
Weitergabe von
Daten an Dritte
Angebote an
Versicherungen
Betriebliche
Vorsorgepro-
gramme