3Das InfoservIce Der aK
Pflegefreistellung alt Pflegefreistellung neu
Pflegefreistellung bei erkranktem Kind
§ gemeinsamer Haushalt erforderlich auch für
leibliche Eltern (Wahl- und Pflegeeltern)
§ kein Anspruch für Kinder des/der anderen
EhegattIn, eingetragenen PartnerIn oder
LebensgefährtIn
§ kein gemeinsamer Haushalt für leibliche Eltern
(Wahl- und Pflegeeltern) mehr erforderlich
§ Anspruch für leibliche Kinder des/der anderen
EhegattIn, eingetragenen PartnerIn oder
LebensgefährtIn bei gemeinsamen Haushalt
Krankenhausaufenthalt des Kindes:
§ nur bei entsprechender medizinischer
Notwendigkeit ohne Altersgrenze
§ jedenfalls bis zum 10. Geburtstag
§ danach bei entsprechender medizinischer
Notwendigkeit
§ kein gemeinsamer Haushalt für leibliche Eltern
(Wahl- und Pflegeeltern) erforderlich
§ Anspruch für leibliche Kinder des/der anderen
EhegattIn, eingetragenen PartnerIn oder
LebensgefährtIn bei gemeinsamen Haushalt
Betreuungsfreistellung
§ kein Anspruch für Kinder des/der anderen
EhegattIn, eingetragenen PartnerIn oder
LebensgefährtIn
§ Anspruch für leibliche Kinder des/der anderen
EhegattIn, eingetragenen PartnerIn oder
LebensgefährtIn bei gemeinsamen Haushalt
Nahe Angehörige
§ EhegattInnen
§ eingetragene PartnerInnen & LebensgefährtInnen
§ Eltern
§ Großeltern
§ Urgroßeltern
§ leibliche Kinder
§ Adoptiv- und Pflegekinder
§ Enkel
§ Urenkel
§ EhegattInnen
§ eingetragene PartnerInnen & LebensgefährtInnen
§ Eltern
§ Großeltern
§ Urgroßeltern
§ leibliche Kinder
§ im gemeinsamen Haushalt lebende leibliche
Kinder des/der anderen EhegattIn oder des/der
eingetragenen PartnerIn oder LebensgefährtIn
§ Adoptiv- und Pflegekinder
§ Enkel
§ Urenkel
2. Pflegefreistellungswoche bei neuerlicher Erkrankung
§ gemeinsamer Haushalt erforderlich auch für
leibliche Eltern (Wahl- und Pflegeeltern)
§ kein Anspruch für Kinder des/der anderen
EhegattIn, eingetragenen PartnerIn oder
LebensgefährtIn
§ kein gemeinsamer Haushalt für leibliche Eltern
(Wahl- und Pflegeeltern) erforderlich
§ Anspruch für leibliche Kinder des/der anderen
EhegattIn, eingetragenen PartnerIn oder
LebensgefährtIn bei gemeinsamen Haushalt
Einseitiger Urlaubsantritt bei Ausschöpfung sämtlicher Dienstverhinderungsgründe
§ kein Anspruch für Kinder des/der anderen
EhegattIn, eingetragenen PartnerIn oder
LebensgefährtIn
§ kein gemeinsamer Haushalt für leibliche Eltern
(Wahl- und Pflegeeltern) erforderlich
§ Anspruch für leibliche Kinder des/der anderen
EhegattIn, eingetragenen PartnerIn oder
LebensgefährtIn bei gemeinsamen Haushalt