Durch das Deregulierungsgesetz 2017, BGBl I 40/2017, entfielen die Bestimmungen über die Aus
hangpflicht von Gesetzen und Verordnungen zum Arbeitnehmerschutz, unter anderem im AZG, ARG,
ASchG oder MSchG sowie im KJBG; ArbeitgeberInnen sind nun nicht mehr verpflichtet das KJBG in
Papierform aufzulegen oder durch Datenträger samt Ablesevorrichtung, elektronische Daten
verarbeitung oder Telekommunikationsmittel zugängig zu machen; die Änderungen traten mit
1.7.2017 in Kraft. Die Aushangpflicht für die Arbeitszeiteinteilung von im jeweiligen Betrieb beschäf
tigten Jugendlichen bleibt weiterhin bestehen.
Im vorliegenden AKTUELL wird der gesamte derzeit geltende Gesetzestext abgedruckt, die geänder
ten Bestimmungen wurden hervorgehoben.
Aktuell DAS INFOSERVICE DER AK
Nr 06/2017
§ RECHT
KINDER- UND JUGENDLICHEN-
BESCHÄFTIGUNGSGESETZ (KJBG)
(STAND: 1. JULI 2017)