DRdA-infas n 4/2020 n August 309
BUCHBESPRECHUNGEN
S 198-212; Varga, S 213-217; Chiwota, S 218-222). Ein
eigener Abschnitt ist zudem der Gewerkschaft als in-
ternationaler sozialer Bewegung gewidmet (López/
Fütterer, S 223-239; Jürgensen, S 240-245).
Abgerundet wird das Buch durch ein drittes Ka-
pitel, das der Synthese und dem Ausblick gewidmet
ist und die Notwendigkeit eines gewerkschaftlichen
Internationalismus thematisiert (Wagner, S 248-255).
URSULA FILIPIC¡
Steinlechner/Kranlich/Großinger
Kollektivvertrag für Arbeiter/innen und Angestellte
in privaten Kuranstalten und Rehabilitationsein-
richtungen
2. Auflage, Manz Verlag, Wien 2019,
X, 188 Seiten, broschiert, € 42,-
Der Kommentar zum KollV für Arbeiter/innen
und Angestellte in privaten Kuranstalten und Reha-
bilitationseinrichtungen ist 2019 in seiner zweiten
Auflage erschienen. Grund für die Neuauflage war,
dass mit dem seit 1.1.2018 geltenden KollV Neuerun-
gen eingetreten sind, die einer Überarbeitung des
bestehenden Kommentars iS einer Aktualisierung
bedurften. Zum einen wurden die Lohn- und Ge-
haltsschemata neu gestaltet und inhaltlich erweitert.
Auch die Einführung des neuen Berufsbildes der
Pflegefachassistenz durch die GuKG-Novelle 2016
hat es notwendig gemacht, die erste Auflage des
Kommentars zu überarbeiten. Ebenso wurden neben
weiteren Änderungen bestehende Berufsgruppen
neu gegliedert und eine neue Verwendungsgruppe
für PsychotherapeutInnen und PsychologInnen ge-
schaffen. Die Implementierung neuer Schemata für
AllgemeinmedizinerInnen und FachärztInnen wer-
den vom oben genannten Kommentar genauso be-
sprochen wie bestehende Biennalsprünge und neu
geregelte Fünf-Jahres-Sprünge.
Der gegenständliche KollV wurde, wie bereits
von der ersten Auflage gewohnt, in prägnanter und
übersichtlicher Form kommentiert. Nach dem ersten
Kapitel zum Geltungsbereich finden sich zunächst
die Bestimmungen für Angestellte, anschließend
jene für Arbeiter und schließlich all jene, die alle DN
betreffen. Hilfreiche Rechenbeispiele, wie für die
Berechnung von Sonderzahlungen, Zulagen oder
Überstundenentgelten, sowie gut nachvollziehbare
Fallbeispiele heben den Kommentar von rein theore-
tischen Werken ab und sind für den Gebrauch in der
Praxis äußerst dienlich. Speziell gekennzeichnete
Tipps für LohnverrechnerInnen machen ihn auch zu
einem wertvollen Nachschlagwerk für die AG-Seite.
Die „Hinweis“-Felder konkretisieren ua legistische
Begriffe und bieten im konkreten Kontext nützliche
Ausführungen zu allgemein arbeitsrechtlichen Be-
stimmungen.
Am Ende des Buches werden die neuen Lohn-
und Gehaltstabellen übersichtlich nach den Verwen-
dungsgruppen Verwaltung und Medizin gegliedert
und ausführlich besprochen. Aufgrund zahlreicher
Beispiele bleiben nicht viele Fragen hinsichtlich der
Einstufungen offen.
Insgesamt ein sehr gelungenes Nachschlage-
werk, das diesen KollV durch die vielen Beispiele,
Hinweise und Tipps praxisbezogen und unkompli-
ziert erklärt.
CATHRINE GRIGO
Drs
Urlaubsrecht
11. Auflage, Verlag des ÖGB, Wien 2019,
681 Seiten, € 89,-
Nach zirka acht Jahren hat der Kommentar zum
Urlaubsrecht eine Neuauflage erlebt. Von der ersten
bis zur zehnten Auflage hatte es sich Hon.-Prof. Dr.
Josef Cerny zur Aufgabe gemacht, das Urlaubsrecht zu
kommentieren. Bereits 1977 hat er die Grundlage für
die Interpretation des im selben Jahr in Kraft getrete-
nen wichtigen Gesetzes geschaffen. In den acht Jah-
ren, die seit der letzten Auflage im Jahr 2011 vergan-
gen sind, kam es zu einigen Gesetzesnovellen. Auch
eine Reihe von Entscheidungen des EuGH, die die
Gesetzesmaterie beeinflusst haben, mussten von
Univ.-Prof.in Monika Drs, die den Kommentar nun-
mehr betreut, eingearbeitet werden.
An gesetzlichen Änderungen sind vor allem die
des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2012 mit den Mo-
difikationen bei der Pflegefreistellung und das BGBl I
2019/22 mit der umstrittenen Änderung zum Karfrei-
tag zu erwähnen. Im Zusammenhang damit behan-
delt die Autorin die Voraussetzungen für einen einsei-
tigen Urlaubsantritt, der im österreichischen Urlaubs-
recht die Ausnahme darstellt, eingehend. Betreffend
die EuGH-Judikatur sind vor allem die Ausführungen
zur Urlaubsberechnung bei einem Wechsel des Be-
schäftigungsausmaßes und zur Verjährung des Ur-
laubsanspruches hervorzuheben. Drs kommentiert
nicht nur die damit zusammenhängenden rechtlichen
Rahmenbedingungen, sondern veranschaulicht diese
zudem anhand von Beispielen, die für den Rechtsan-
wender eine bedeutsame Hilfe darstellen.
Neben der umfassenden Kommentierung zum
Urlaubsgesetz und einer ausführlichen Einleitung, in
der nicht nur die geschichtliche Entwicklung des 1976
beschlossenen Gesetzes beschrieben, sondern insb
auch auf die Grundsätze des Urlaubsrechts eingegan-
gen wird, findet sich im Anhang eine Auflistung wei-
terer Urlaubsbestimmungen (bspw seien genannt: § 9
Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz [APSG], §§ 64 ff Beam-
ten-Dienstrechtsgesetz [BDG], § 15 Gutsangestellten-