Full text: DRdAinfas - 2020 Heft 4 (4)

DRdA-infas n 4/2020 n August 309 BUCHBESPRECHUNGEN S 198-212; Varga, S 213-217; Chiwota, S 218-222). Ein eigener Abschnitt ist zudem der Gewerkschaft als in- ternationaler sozialer Bewegung gewidmet (López/ Fütterer, S 223-239; Jürgensen, S 240-245). Abgerundet wird das Buch durch ein drittes Ka- pitel, das der Synthese und dem Ausblick gewidmet ist und die Notwendigkeit eines gewerkschaftlichen Internationalismus thematisiert (Wagner, S 248-255). URSULA FILIPIC¡ Steinlechner/Kranlich/Großinger Kollektivvertrag für Arbeiter/innen und Angestellte in privaten Kuranstalten und Rehabilitationsein- richtungen 2. Auflage, Manz Verlag, Wien 2019, X, 188 Seiten, broschiert, € 42,- Der Kommentar zum KollV für Arbeiter/innen und Angestellte in privaten Kuranstalten und Reha- bilitationseinrichtungen ist 2019 in seiner zweiten Auflage erschienen. Grund für die Neuauflage war, dass mit dem seit 1.1.2018 geltenden KollV Neuerun- gen eingetreten sind, die einer Überarbeitung des bestehenden Kommentars iS einer Aktualisierung bedurften. Zum einen wurden die Lohn- und Ge- haltsschemata neu gestaltet und inhaltlich erweitert. Auch die Einführung des neuen Berufsbildes der Pflegefachassistenz durch die GuKG-Novelle 2016 hat es notwendig gemacht, die erste Auflage des Kommentars zu überarbeiten. Ebenso wurden neben weiteren Änderungen bestehende Berufsgruppen neu gegliedert und eine neue Verwendungsgruppe für PsychotherapeutInnen und PsychologInnen ge- schaffen. Die Implementierung neuer Schemata für AllgemeinmedizinerInnen und FachärztInnen wer- den vom oben genannten Kommentar genauso be- sprochen wie bestehende Biennalsprünge und neu geregelte Fünf-Jahres-Sprünge. Der gegenständliche KollV wurde, wie bereits von der ersten Auflage gewohnt, in prägnanter und übersichtlicher Form kommentiert. Nach dem ersten Kapitel zum Geltungsbereich finden sich zunächst die Bestimmungen für Angestellte, anschließend jene für Arbeiter und schließlich all jene, die alle DN betreffen. Hilfreiche Rechenbeispiele, wie für die Berechnung von Sonderzahlungen, Zulagen oder Überstundenentgelten, sowie gut nachvollziehbare Fallbeispiele heben den Kommentar von rein theore- tischen Werken ab und sind für den Gebrauch in der Praxis äußerst dienlich. Speziell gekennzeichnete Tipps für LohnverrechnerInnen machen ihn auch zu einem wertvollen Nachschlagwerk für die AG-Seite. Die „Hinweis“-Felder konkretisieren ua legistische Begriffe und bieten im konkreten Kontext nützliche Ausführungen zu allgemein arbeitsrechtlichen Be- stimmungen. Am Ende des Buches werden die neuen Lohn- und Gehaltstabellen übersichtlich nach den Verwen- dungsgruppen Verwaltung und Medizin gegliedert und ausführlich besprochen. Aufgrund zahlreicher Beispiele bleiben nicht viele Fragen hinsichtlich der Einstufungen offen. Insgesamt ein sehr gelungenes Nachschlage- werk, das diesen KollV durch die vielen Beispiele, Hinweise und Tipps praxisbezogen und unkompli- ziert erklärt. CATHRINE GRIGO Drs Urlaubsrecht 11. Auflage, Verlag des ÖGB, Wien 2019, 681 Seiten, € 89,- Nach zirka acht Jahren hat der Kommentar zum Urlaubsrecht eine Neuauflage erlebt. Von der ersten bis zur zehnten Auflage hatte es sich Hon.-Prof. Dr. Josef Cerny zur Aufgabe gemacht, das Urlaubsrecht zu kommentieren. Bereits 1977 hat er die Grundlage für die Interpretation des im selben Jahr in Kraft getrete- nen wichtigen Gesetzes geschaffen. In den acht Jah- ren, die seit der letzten Auflage im Jahr 2011 vergan- gen sind, kam es zu einigen Gesetzesnovellen. Auch eine Reihe von Entscheidungen des EuGH, die die Gesetzesmaterie beeinflusst haben, mussten von Univ.-Prof.in Monika Drs, die den Kommentar nun- mehr betreut, eingearbeitet werden. An gesetzlichen Änderungen sind vor allem die des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2012 mit den Mo- difikationen bei der Pflegefreistellung und das BGBl I 2019/22 mit der umstrittenen Änderung zum Karfrei- tag zu erwähnen. Im Zusammenhang damit behan- delt die Autorin die Voraussetzungen für einen einsei- tigen Urlaubsantritt, der im österreichischen Urlaubs- recht die Ausnahme darstellt, eingehend. Betreffend die EuGH-Judikatur sind vor allem die Ausführungen zur Urlaubsberechnung bei einem Wechsel des Be- schäftigungsausmaßes und zur Verjährung des Ur- laubsanspruches hervorzuheben. Drs kommentiert nicht nur die damit zusammenhängenden rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern veranschaulicht diese zudem anhand von Beispielen, die für den Rechtsan- wender eine bedeutsame Hilfe darstellen. Neben der umfassenden Kommentierung zum Urlaubsgesetz und einer ausführlichen Einleitung, in der nicht nur die geschichtliche Entwicklung des 1976 beschlossenen Gesetzes beschrieben, sondern insb auch auf die Grundsätze des Urlaubsrechts eingegan- gen wird, findet sich im Anhang eine Auflistung wei- terer Urlaubsbestimmungen (bspw seien genannt: § 9 Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz [APSG], §§ 64 ff Beam- ten-Dienstrechtsgesetz [BDG], § 15 Gutsangestellten-

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.