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Bildung erstellt. In der Studie wurden Modelle entwickelt, die zeigen wie die Finanzierung der
Elementaren Bildung an Hand von Leistungskriterien aussehen kann.
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Dabei sollen die Gemeinden
Zuschüsse für jedes betreute Kind erhalten. Zusätzlich soll die Qualität dieses Platzes in der
Elementarbildung mittels verschiedener Indikatoren Berücksichtigung finden. Folgende
Leistungskriterien wurden dabei in fünf unterschiedlichen Modellen vorgeschlagen: Kindesalter (0-2
Jahre, 3-5 Jahre), Öffnungszeiten (Betreuungsstunden), Schließtage sowie die Anzahl an Kindern mit
nicht-deutscher Erstsprache als Beispiel für soziale Indikatoren (Betreuungsintensivität). Anhand
dieser Kriterien wird die Höhe der Gelder berechnet, welche die Gemeinden als Träger der
Kindergärten erhalten. Um die Aufgabenorientierung der Elementaren Bildung in das System des
Finanzausgleichs integrieren zu können, hat das KDZ drei Varianten erarbeitet, mit denen die
entsprechenden Finanzströme aufgabenorientiert umgestaltet werden können. Die Studie des KDZ
liefert konkrete Ansatzpunkte für die Umsetzung der Aufgabenorientierung im Bereich der
Elementaren Bildung und kann dadurch zur weiteren Realisierung des Regierungsvorhabens
beitragen.
Die anhaltend schwache wirtschaftliche Dynamik stellt Länder und Gemeinden vor finanzielle
Herausforderungen: Dem durch die Steuerreform 2015 bedingten Einnahmenentfall stehen im Bereich
der Mindestsicherung potenzielle Mehrausgaben aufgrund der angespannten Lage am Arbeitsmarkt
gegenüber. Im Sinne eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs sollten öffentliche Leistungen
nachhaltig finanziert werden. Im Bereich der Mindestsicherung sollten größere Mehrkosten vom Bund
abgefedert werden – auch das Bundesgesetz zur Mindestsicherung sieht eine jährliche Deckelung der
Zusatzkosten für die Länder von 30 bzw 50 Mio Euro vor. Länder und Gemeinden müssen auch einen
beträchtlichen Teil der öffentlichen Aufgaben zur Integration der Geflüchteten übernehmen, da sie für
die wesentlichen Schlüsselbereiche (Pflichtschulen, Wohnen, Sozialarbeit, Gesundheit, Mobilität ua)
verantwortlich sind. Dies wird ebenfalls zu finanziellen Mehrbelastungen führen, weshalb der derzeit
veranschlagte Defizitpfad – wie im Abschnitt 4.2 beschrieben – für Länder und Gemeinden
risikobehaftet ist. Nicht nur aus integrationspolitischer, sondern vor allem wirtschaftspolitischer
Perspektive ist eine Ausweitung der Ausgaben seitens der Länder und Gemeinden wünschenswert:
der Ausbau der sozialen Dienstleistungen ist notwendig, um den durch das Bevölkerungswachstum
entstehenden Mehrbedarf abdecken zu können.
4.3 Verstärkte Zuwanderung Flüchtender
Seit beinahe einem Jahr ist die Asylpolitik nicht nur in den Mittelpunkt der medialen Aufmerksamkeit
gerückt, sondern schlägt sich auch in den öffentlichen Haushalten nieder. Nachdem die
weltweiten Fluchtbewegungen jahrzehntelang weitgehend nur indirekt Österreich betroffen haben,
sofern sie nicht von unmittelbaren Nachbarstaaten (zB Tschechien 1945 und 1968, Ungarn 1956, Ex-
Jugoslawien in den 1990ern) oder Österreich selbst (Austrofaschismus bzw Nationalsozialismus) ihren
Ausgang nahmen, änderte sich die Situation im vergangenen Sommer schlagartig. In Summe suchten
2015 etwa 88.000 Personen um Asyl an und eine vielfache Zahl an Flüchtenden reiste durch
Österreich durch. Während sich nicht einmal ein Zehntel der vom UN-Flüchtlingskommissariat
geschätzten weltweiten 60 Mio Menschen auf der Flucht auf den Weg nach Europa macht, war
Österreich innerhalb Europas 2015 überproportional oft die vorläufige Endstation schutzsuchender
Menschen.
Die rapide Zunahme im Sommer 2015 führte zu großen Herausforderungen, da das heimische
Asylsystem bislang darauf ausgerichtet war, dass nur vergleichsweise wenige Menschen Schutz in
Österreich suchen (durchschnittlich jährlich knapp 17.000 in den Jahren 2008 bis 2014). Mit massiver
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http://wien.arbeiterkammer.at/interessenvertretung/familie/Elementarbildung_gerecht_finanzieren.html