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besonders im geringer qualifizierten Bereich geschaffen wurden. Auch der „Klebeeffekt“, d. h.
die Übernahme in unbefristete Arbeitsverhältnisse nach Beendigung der Arbeitszeitverkür-
zung von etwa einem Drittel der befristet Eingestellten, ist nicht unerheblich.
Bei der kleinen Personalmarketingagentur hat vor allem das Bedürfnis aller Beschäftigten (ein-
schließlich des Geschäftsführers) nach besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf dazu
geführt, dass alle in einer mit Familienpflichten gut kompatiblen kurzen Vollzeit um die 30
Stunden arbeiten. Zusätzlich spielten auch gesundheitliche Gründe eine Rolle. Dieses Arbeits-
zeitmodell funktioniert allerdings nur auf Basis einer sehr entwickelten Kultur des Austausches
und der Kommunikation untereinander. Jeder/jede muss im Prinzip für den/die andere ein-
springen können, wenn ein/e Kunde/Kundin sich gerade außerhalb der Arbeitszeit eines/einer
Beschäftigten meldet.
All diese und weitere gute Beispiele können in der von der Arbeitnehmerkammer Bremen 2012
herausgegebenen Broschüre „,Weniger ist mehr!‘ Aktuelle Modelle gelungener Arbeitszeitver-
kürzung“ nachgelesen werden und sollen zur Nachahmung anregen.
ARBEITSZEITVERKÜRZUNG PER GESETZ
Eine weitere Ebene, auf der wir im Hier und Jetzt anfangen können, etwas für Arbeitszeitver-
kürzung mit dem Effekt einer geschlechter- und beschäftigungsgerechteren Umverteilung von
Arbeit zu tun, ist die gesetzliche. Es gibt Bestrebungen, u. a. von IG Metall und anderen Ge-
werkschaften, für ein Nachfolgegesetz für die 2009 ausgelaufene geförderte Altersteilzeit, um
älteren Beschäftigten altersgerechte Arbeitszeiten und ein bezahlbares früheres Ausscheiden
aus dem Arbeitsleben als erst mit 67 (wieder) zu ermöglichen. Frauenorganisationen, ver.di
und das Bundesfrauenministerium denken über die Einführung des Rückkehrrechts auf Voll-
zeit in das bestehende Teilzeit- und Befristungsgesetz nach, um die „Teilzeitfalle“ für Frauen
wenigstens an einer Stelle abzumildern. Mit Unterstützung von ver.di, IG Metall, NGG, Arbeit-
nehmerkammer und Forum für Arbeit Bremen wurde der Entwurf für ein „Gesetz zur Beschäf-
tigungsförderung durch Arbeitsumverteilung (BFAU)“ ausgearbeitet (vgl. Forum für Arbeit
2014). In diesem Entwurf wird versucht, die Mängel der bisherigen arbeitszeitverkürzenden
Gesetze (kein oder zu geringer Lohnausgleich, minimale Wiederbesetzung, Beschränkung auf
bestimmte Gruppen, Aussortieren Älterer, faktische Ausgrenzung Geringverdienender, Teil-
zeitfalle) zu vermeiden, indem folgende Punkte vorgesehen werden: erstens ein individuelles
Recht auf Arbeitszeitverkürzung mit Rückkehrrecht, zweitens ein nach Einkommenshöhe ge-
staffelter Lohnausgleich (70 % für höhere, 80 % für mittlere, 90 % für untere Lohngruppen)
aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit und drittens eine verpflichtende Wiederbesetzung
der frei werdenden Stellenanteile durch Arbeitslose, fertig gewordene Auszubildende oder
aufstockungswillige Teilzeitbeschäftigte.
Aus den Erfahrungen mit dem Beschäftigungsförderungstarifvertrag der Metallindustrie Nie-
dersachsens, dem der Gesetzesentwurf in seinen Konstruktionsprinzipien weitgehend nach-
empfunden ist, wissen wir, dass insbesondere Beschäftigte aus unteren Lohngruppen eine
solche Möglichkeit der Arbeitszeitverkürzung in Anspruch nehmen würden (die sich das mit
den bisherigen Gesetzen nicht oder nur um den Preis der Abhängigkeit von Mann oder Staat