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Realwirtschaft, z. B. in anständige Löhne, in spekulative Finanzprodukte investierten. Diese
Möglichkeit auszutrocknen wäre ein sehr wünschenswerter Nebeneffekt eines vollen Lohn-
ausgleichs.
Mindestens ebenso wichtig wie der Lohnausgleich sind Regelungen zum Personalausgleich.
Während in Produktionsbereichen mit definierten Maschinenbesetzungsstärken, Akkordsät-
zen und Schichtbetrieb die Wiederbesetzung von durch Arbeitszeitverkürzung frei werden-
den Stellenteilen relativ klar geregelt ist, brauchen wir für die vielen Bereiche im Zeitlohn und
in der Dienstleistungsarbeit aller Art die Entwicklung von definierten Leistungs- und Perso-
nalbemessungsinstrumenten, die Grundlage einer Regulierung des Personalausgleichs sein
können. Hier sind besonders unsere Tarifkommissionsmitglieder gefordert, gemeinsam mit
den Vertrauensleuten und Betriebs- und Personalräten vor Ort ganz konkrete und wirklich
greifende Regelungen zum Personalausgleich zu entwickeln, sodass Arbeitszeitverkürzung
tatsächlich zu mehr Beschäftigung statt zu Arbeitsverdichtung führt.
Wichtig wären aber auch die Verankerung eines Personalausgleichs in den abzuschließenden
Tarifverträgen zur Arbeitszeit und die Erweiterung der Mitbestimmung von Betriebs- und Per-
sonalräten in allen Fragen der Personalbemessung eines Betriebs. Das notwenige Know-
how der Expertinnen und Experten vor Ort, d. h. der Kolleginnen und Kollegen in den einzel-
nen Abteilungen, die den wirklichen Personalbedarf am besten abschätzen können, könnte
ansatzweise bereits jetzt durch die im novellierten Betriebsverfassungsgesetz eingeführte
Möglichkeit der Einsetzung von Arbeitsgruppen zur Unterstützung des Betriebsrats genutzt
werden.
NEUER ANLAUF MIT NEUEN ANSÄTZEN
Trotz dieser schwierigen Ausgangslage gibt es in den Gewerkschaften in letzter Zeit wieder
Ansätze, sich mit der Frage der Arbeitszeitverkürzung zu befassen. Insbesondere ver.di hat
auf ihren Gewerkschaftstagen 2011 und 2015 eine ganze Reihe sehr weitgehender Beschlüs-
se zur Arbeitszeitverkürzung gefasst, denen zufolge zunächst innerhalb von ver.di eine Kam-
pagne zu Diskussion und Durchsetzungsmöglichkeiten von Arbeitszeitverkürzung mit der
Perspektive „kurze Vollzeit“ entwickelt werden soll. Die ver.di-Jugend hat sich die 30-Stun-
den-Woche als Voraussetzung für die Übernahme nach der Ausbildung auf die Fahnen ge-
schrieben, viele ver.di-Frauenorganisationen setzen sich mit der Forderung einer geschlech-
tergerechten Umverteilung von Arbeit – sowohl der Erwerbs- als auch der Haus- und Sorge-
arbeit – auseinander. In vielen ver.di-Seminaren ist Arbeitszeitverkürzung Thema. Aber auch
in der IG Metall wird am Thema Arbeitszeitverkürzung gearbeitet. Neben Forderungen auf
dem Gewerkschaftstag der IG Metall 2011 in diese Richtung arbeitet die Abteilung Tarifpolitik
zusammen mit der Abteilung Leistungspolitik beim Hauptvorstand der IG Metall schon seit
einiger Zeit an der Entwicklung von realistischen Konzepten der Arbeitszeitverkürzung (nach-
zulesen in Schwitzer et al. 2010, IG Metall 2011 sowie in Wagner 2013). Auf dem Gewerk-
schaftstag der IG Metall 2015 wurden die Gestaltung der Arbeitszeit im ArbeitnehmerInnen-
interesse und die Durchsetzung von Zeitsouveränität zum prioritären Thema der IG Metall für
die nächsten Jahre erklärt.