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46,9 % der Frauen und nur 10,9 % der Männer sind teilzeitbeschäftigt. Um zu einer gerechte-
ren Verteilung der Arbeit zwischen den Geschlechtern zu kommen, führt kein Weg an einer
Arbeitszeitverkürzung vorbei.
2.2 Verteilungsgerechtigkeit zwischen Menschen mit Arbeit und ohne
In Österreich werden pro Jahr über 270 Millionen Überstunden geleistet – wobei die durch-
schnittliche Wochenarbeitszeit bei rund 42 Stunden liegt. Damit gehört Österreich zu den
Ländern mit den längsten Arbeitszeiten in Europa.
Während viele Beschäftigte unter langen Arbeitszeiten leiden, steigt gleichzeitig die Arbeitslo-
sigkeit auf neue Rekordhöhen. Über 400.000 Menschen sind derzeit ohne Arbeit. Deshalb
setzt sich die GPA-djp für kürzere Arbeitszeiten und eine bessere Arbeitszeitkontrolle ein.
2.3 Verteilungsgerechtigkeit zwischen jüngeren und älteren
ArbeitnehmerInnen
Durch die Pensionsreform bleiben ArbeitnehmerInnen länger im Arbeitsprozess. So sieht es
jedenfalls die Theorie vor. Ein Blick auf die aktuelle Arbeitslosenstatistik zeigt allerdings, dass
gerade ältere ArbeitnehmerInnen nach dem Verlust des Arbeitsplatzes nur mehr schwer zurück
in Beschäftigung finden. Menschen mit berufsbedingten oder chronischen Erkrankungen oder
Menschen mit Behinderungen haben es besonders schwer, wenn sie ins Arbeitsleben zurück-
kehren möchten. Obwohl in den letzten Jahren viele gute Initiativen im Bereich der betriebli-
chen Gesundheitsförderung gestartet wurden, reicht das noch lange nicht aus, damit alle Ar-
beitnehmerInnen gesund in Pension gehen können. Die Reduktion der Arbeitszeit und auch die
Einhaltung der bestehenden Arbeitszeitregelungen sind die beste Gesundheitsprävention.
3 WELCHE FORMEN DER ARBEITSZEITVERKÜRZUNG SIND MÖGLICH?
Im Fokus der Diskussion steht wohl die wöchentliche Arbeitszeit. Da in Österreich eine ge-
setzliche wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden gilt, haben bereits viele Kollektivverträge
kürzere wöchentliche Arbeitszeiten. Doch wie viele Stunden man im Jahr arbeitet, hängt nicht
nur von der wöchentlichen Normalarbeitszeit ab.
In vielen Kollektivverträgen gibt es neben den gesetzlichen Feiertagen noch zusätzliche freie
Tage. Dies können die „Klassiker“ sein, sodass der 24. und der 31. Dezember frei sind, oft ist
es auch der Karfreitag. In anderen Kollektivverträgen gibt es zusätzliche freie Tage, die frei
wählbar sind, diese nennen sich dann oft Zusatzurlaub oder zusätzliche Zeitausgleichstage.
Eine weitere Möglichkeit, zu mehr Freizeit zu kommen, ist das Vorziehen von Urlaub. Meistens
wird dies in Kollektivverträgen so geregelt, dass es einen Urlaubsvorgriff nach dem Urlaubs-
gesetz gibt. Dieses besagt, dass man nach 25 Dienstjahren (inklusive anrechenbarer Vor-
dienstzeiten) eine sechste Urlaubswoche erhält. Manchmal wird der Urlaubsvorgriff aber auch
an die jeweilige Dienstzeit im Unternehmen gebunden. Dabei sind alle Abstufungen denkbar,
etwa alle fünf Jahre ein Tag zusätzlich oder gleich eine Woche nach zehn Jahren.
Ein beliebter Bestandteil in Kollektivverträgen, da es keine gesetzliche Regelung dazu gibt, ist
das Jubiläumsgeld. Diese Art von Belohnung von ArbeitnehmerInnen für ihre langjährige Zu-