Full text: IFAM Info - 2007 Heft 3 (3)

IFAM INFO INSTITUT FÜR AUFSICHTSRAT-MITBESTIMMUNG · NR. 3 – AUGUST 2007 · http://ifam.wien.arbeiterkammer.at Wirtschaftskriminalität ist ein scheinbar zunehmend in den Fokus der allgemeinen Öffentlichkeit ge- langendes Problem, das es für Unternehmen allerdings immer schon gegeben hat. Jüngste An- kündigung des Bundesministeriums für Justiz, eine eigene, sogar wei- sungsfreie Sonderstaatsanwalt- schaft für Korruptionsdelikte einzurichten, ist nur ein weiteres deutliches Zeichen dafür, dass Wirtschaftskri- minalität und im besonderen Korruption nicht mehr auf die leichte Schulter genommen wird. Was aber bedeu- tet ein Fall von Wirtschaftskriminalität, der ja in der breiten Wahrnehmung immer nur „den anderen pas- siert“, für die Arbeitnehmer des betroffenen Unterneh- mens? Wie können Betriebsräte in ihrer eigentlichen Funktion aber auch als Vertreter im Aufsichtsrat davon betroffen sein? Für die Unternehmen bedeutet dies, dass sich durch Wirtschaftskriminalität (Fraud) neben dem eigentlichen wirtschaftlichen Schaden auch noch zusätzliche, neue Drohpotentiale auftun. Vor allem der Bereich Korrup- tion war lange Zeit für den privaten Sektor der Wirt- schaft kein besonderes Problem. Vielmehr wurde und wird ein gewisses Maß an Korruption in manchen Branchen fast als Teil des Geschäftsmodells angese- hen. Tatsächlich gibt es – genau so wie für Beamte – auch für den privatwirtschaftlichen Sektor klare ge- setzliche Regelungen. Wenn man somit die Ankündi- gung der Justizministerin richtig interpretiert, so will man offenbar insgesamt dem wirtschaftlichen Übel der Korruption auf den Leib rücken. Was das heißen kann, zelebrieren uns derzeit unsere deutschen Nachbarn mit Unternehmen wie Siemens oder VW vor. Nicht selten spült ein größerer Fall von Wirtschaftskri- minalität auch gleich eine Reihe weiterer „Unzuläng- lichkeiten“ mit hoch. Dies wird – oft von einem neuen, frisch ausgetauschten Management – zum willkom- menen Anlass genommen, gleich Maßnahmen einzu- führen und durchzusetzen, die oft mit dem Anlass- fall nur sehr am Rande etwas zu tun haben. Hier kann man also als Betriebsrat ziemlich rasch gefordert wer- den, sich aber argumentativ in einer schwierigen Situ- ation wieder finden. Unter der Devise der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und im Speziellen Korrup- tion kommt es häufig zu nicht unwesentlichen Ein- griffen in die Privatsphäre der Mitarbeiter (Über- wachung) oder einem unverhältnismäßigen „Durch- greifen“ in ganzen Abteilungen. Hier ist der Betriebsrat gefordert, für eine Ausgewogenheit zwischen dem Notwendigen und Nützlichen auf der einen Seite und überbordender Begehrlichkeiten auf der anderen Seite zu finden. WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT ALS RISIKO FÜR ARBEITSPLÄTZE UND AUFSICHTSRÄTE MATTHIAS KOPETZKY

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