IFAM ?
Kapitalerhöhung erfolgen. Auch der Verkauf von nicht
betriebsnotwendigem Vermögen oder sale & lease
back Finanzierungen oder Zuschüsse der öffentlichen
Hand sind denkbar.
Was Sie sich als Betriebsrat jedenfalls anschauen
sollten
? Reserven des Unternehmens – Eigenkapitalausstat-
tung
? Je höher das Eigenkapital des Unternehmens ist,
desto länger können Verluste aufgefangen werden,
desto länger überleben Unternehmen in der Krise.
? Eigentümerstruktur – Konzern
? - Wer sind die Eigentümer des Unternehmens?
? - Wer sind die AufsichtsrätInnen?
? - Ist das Unternehmen ein Kernunternehmen der
Eigentümer/des Konzerns oder nur eine „sonstige
Beteiligung“?
? - Haben die Eigentümer in einem anderen Be-
reich/Unternehmen erhöhten Liquiditätsbedarf?
? - Besteht die Gefahr, dass Forderungen an den
Konzern abgeschrieben werden müssen?
? - Wie hoch waren die Ausschüttungen in den letz-
ten Jahren? Können die Eigentümer eine Kapital-
erhöhung vornehmen?
? - Welchen Einfluss hat das lokale Management?
? Fremdkapital – Kredite
? Je höher das Fremdkapital ist, desto höher die Zins-
belastung des Unternehmens, desto eher sinkt mo-
mentan die Bereitschaft von Banken, weitere Kredite
zur Verfügung zu stellen. Auch die Laufzeit bzw. Fäl-
ligkeit ist entscheidend.
? Finanzanlagevermögen
? - Welche Tochterunternehmen/Beteiligungen hat
das Unternehmen? Wie ist deren wirtschaftliche
Situation?
? - Welche Wertpapiere bzw. Finanzanlageprodukte
hat das Unternehmen? Gibt es hier besondere
Risken, Abschreibungsbedarf?
? Gewinne – Verluste
? - Macht das Unternehmen noch Gewinne oder be-
reits Verluste? Wie verteilt sich der Jahresüber-
schuss bzw. -fehlbetrag auf das operative Ge-
schäft (EBIT) bzw. das Finanzgeschäft (Finanz-
erfolg)?
? Kundenstruktur
? - Wie ist die Kundenstruktur?
? - Ist die Abhängigkeit von einem oder mehreren
Kunden groß?
? - Sind wichtige Kunden in der Krise?
? - In welchen Ländern sind die Abnehmer? Besteht
in einem Absatzmarkt erhöhtes Wechselkurs-
risiko?
? - Schauen Sie sich die Auftragsbestände und
-eingänge an! Gibt es erhöhte Storno?
Die wichtigsten Informationsrechte
Die relevanten Informations- und Beratungsrechte des
Betriebsrates sind im Arbeitsverfassungsgesetz gere-
gelt. Die wichtigsten in den §§ 91 (allgemeine Informa-
tionsrechte), 92 (Beratung, Quartalsbesprechungen),
108 (Wirtschaftliche Informations-, Interventions- und
Beratungsrechte, Anspruch auf den Jahresabschluss,
Wirtschaftspläne) und 109 (Mitwirkung bei Betriebs-
änderungen) begründet. Nutzen Sie diese!
IFAM-SPEZIALSEMINAR
Betriebsräte im Aufsichtsrat und Anlagenbeirat
von Pensionskassen
Die AK Wien bietet im Rahmen der IFAM-Ausbil-
dung ein Spezialseminar für Betriebsräte im Auf-
sichtsrat und im Anlagenbeirat von Pensionskas-
sen an. Themen sind u.a.: Analyse von Veranla-
gungsergebnissen, Analyse von Pensionskassen-
bilanzen, Risikomanagementsysteme, Rechte und
Pflichten im Aufsichtsrat.
16.–17. Feruar 2009
Karl-Weigl-Bildungshaus der AK Wien
Seminarraum 2
Brühlerstraße 73, 2340 Mödling
Anmeldung:
Nicole Appinger,
ÖGB-Bildungsreferat
01/534 44-460
Versicherungsschutz für Aufsichtsräte
Der ÖGB hat für ArbeitnehmervertreterInnen im Auf-
sichtsrat eine Gruppenversicherung abgeschlossen,
um sie bei eventuellen Regressansprüchen (Vermö-
gensschäden) vor finanziellen Forderungen abzusi-
chern bzw. Rechtschutz zu gewähren. Die Versiche-
rungssumme beträgt ab 1. 1. 2009 pro Schadensfall
bis zu 75.000 Euro; es besteht kein Selbstbehalt.
Für die Inanspruchnahme des kostenlosen Versi-
cherungsschutzes ist die Mitgliedschaft im Österrei-
chischen Gewerkschaftsbund verpflichtend.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Versicherung
ist das Senden der Formulare A1 und A2 (Entsen-
dung von ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichts-
rat, sowie das Änderungsformular) an den ÖGB und
an die zuständige Gewerkschaft.
Formulare und genauere Informationen erhalten Sie
im ÖGB-Referat Organisation und Koordination, Be-
triebsarbeit: 01 534 44-144 oder auf der Webseite
www.betriebsraete.at