Mit der Änderung der Abschlussprü-
fungs-Richtlinie sowie mit einer neuen
Verordnung zur Abschlussprüfung
wird von Seiten der Europäischen
Kommission die Rolle der Abschluss-
prüfer vor und während der Krise
thematisiert. Es werden Bedenken
hinsichtlich möglicher Interessenkon-
flikte und der damit einhergehenden
Gefahr der Anhäufung von System-
risiken aufs Tapet der politischen
Diskussion gebracht. Wie können
Systemrisiken minimiert und die
Unternehmensüberwachung verbes-
sert werden? Den Schlüssel dazu hält
zu einem guten Teil der Aufsichtsrat
in Händen. Wie das Zusammenspiel
zwischen Aufsichtsgremium und
Abschluss prüfer funktioniert, zeigt
eine im Feber 2012 durchgeführte
Untersuchung der Arbeiterkammer
Wien. An dieser Online Befragung
nahmen österreich- und branchenweit mehr als 400 in
den Aufsichtsrat entsandte ArbeitnehmervertreterInnen
teil. Es sind dies überwiegend langjährige AufsichtsrätIn-
nen (53%) mit mehr als fünf Jahre Aufsichtsratserfahrung.
Bestellvorgang lediglich ein Formalakt?!
Nicht erst beim „Herzstück“ – der konkreten Prüfung
des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch den
Aufsichtsrat – sollte eine intensive Auseinandersetzung
des Aufsichtsratsgremiums mit dem Abschlussprüfer
stattfinden. Diese hat weit davor anzusetzen und sollte
letztendlich als Teil einer good governance zu einer per-
manenten Interaktion führen. Die entscheidenden Wei-
chen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und Unter-
nehmenskontrolle werden bereits bei der Bestellung des
Abschlussprüfers gestellt. Durch das URÄG 2008 wurde
der Aufsichtsrat noch stärker in die Beauftragung des
Abschlussprüfers eingebunden. Er hat bei der Anbah-
nung – etwa bei Ausschreibungen – und Abschluss des
Prüfungsvertrages die Gesellschaft zu vertreten. Wie wird
die Bestellung des Abschlussprüfers in der heimischen
Praxis tatsächlich gelebt?
Die AK Umfrage liefert diesbezüglich ernüchternde Ergeb-
nisse: Nur bei knapp zwei Drittel der Befragten findet im
Aufsichtsrat die notwendige Diskussion über die Bestel-
lung des Abschlussprüfers statt. Es überrascht somit
nicht weiter, dass lediglich 40,3% der Unternehmen einen
Wechsel der Prüfungsgesellschaft in die Debatte einbrin-
gen. Daraus resultierend werden gerade einmal von knapp
einem Drittel Angebote eingeholt. Allerdings zeigt sich in
jenen Aufsichtsräten, die sich aktiv in den Bestellvorgang
einbringen, dass dort vermehrt (61%) ein Prüferwechsel
angedacht wird. Warum wird von Seiten des Aufsichts-
ratsgremiums diese wichtige Rolle nur zum Teil ausgefüllt?
Eine Antwort auf die doch geringe Aufmerksamkeit bei
der Auswahl des Abschlussprüfers liegt sicher in der
Dominanz der Geschäftsführung. Bei der überwiegenden
Magaa Ines Hofmann und
Mag Markus Oberrauter
sind in der Abteilung
Betriebswirtschaft der
AK Wien beschäftigt.
Schwerpunkte: Beratung,
Aus- und Weiterbildung von
AufsichtsrätInnen
AUFSICHTSRAT UND ABSCHLUSSPRÜFER –
QUO VADIS KOMMUNIKATION? von ines hofMAnn, MArkus oberrAuter
Nachdruck eines Beitrags aus Aufsichtsrat aktuell 4/2012 mit freundlicher Genehmigung des Linde Verlages.
IFAM institut für AufsichtsrAt-MitbestiMMungNr 3 · August 2012
www.ifam-aufsichtsrat.at