Full text: Arbeitsplatzschaffende und personenbezogene Förderungen in Österreich und Deutschland - Ein Vergleich (202)

23 23 Die Arbeitsplätze, die im Rahmen der Aktion 20.000 geschaffen wurden, waren durch die Befristung auf bis zu zwei Jahre folglich nicht mehr so stark vom Transitcharakter geprägt, wie jene in SÖB. Eine wesentliche Forderung der Beschäftigungsträger nach einer längeren Förderdauer wurde damit umgesetzt. Alle Beschäftigungsverhältnisse, die im Rahmen der Aktion 20.000 geschaffen wurden, waren reguläre Vollzeitarbeitsverhältnisse. Nur in begründeten Einzelfällen, z.B. wenn aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen keine Vollzeitstelle möglich war, wurden Arbeitsplätze mit einem geringeren Stundenausmaß gefördert. Die Arbeitsplätze wurden kollektivvertraglich entlohnt (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 2017a). Es oblag dem AMS sicherzustellen, dass die im Rahmen der Aktion 20.000 geförderten Arbeitsplätze zusätzlich zu den bestehenden geschaffen wurden. Ausschließlich Beschäftigungsverhältnisse, die ohne Beihilfengewährung nicht realisierbar gewesen wären, durften gefördert werden. So sollte sichergestellt werden, dass Verdrängungs- und Mitnahmeeffekte vermieden werden. Außerdem hatte das AMS dafür zu sorgen, dass es sich bei den neu geschaffenen Arbeitsplätzen um sinnstiftende und nützliche Tätigkeiten handelte, da nur so die angestrebte Integrationswirkung erzielt und der gewünschte wirtschaftliche und gesellschaftliche Mehrwert der Aktion 20.000 erreicht werden kann (Österreichisches Parlament, 2017). Abbildung 4: Modellregionen der Aktion 20.000 Quelle: Gogola (2018) basierend auf Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (2017a) Die Umsetzung der Aktion 20.000 sollte in zwei Phasen erfolgen: Nach einer sechsmonatigen Pilotphase in definierten Modellregionen war ab Jänner 2018 ein österreichweiter Rollout geplant. In jedem Bundesland wurde mindestens ein politischer Bezirk als Modellregion ausgewählt. Österreichweit wurden, wie in Abbildung 4 dargestellt, insgesamt 14 Modellregionen definiert. Sie umfassten Wien mit einem bezirksübergreifenden Modell und die politischen Bezirke Baden, Oberwart, Deutschlandsberg, Voitsberg, Linz, Urfahr-Umgebung, Pongau, Villach, Villach-Land, Hermagor, Innsbruck-Stadt, Innsbruck-Land und Bregenz (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 2017a). Die Auswahl der Modellregionen erfolgte nicht anhand eines Zufallsprinzips oder aufgrund der Entwicklung der Arbeitslosigkeit in den jeweiligen politischen Bezirken, sondern war das Ergebnis eines politischen Verhandlungsprozesses.
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.