Full text: Arbeitsplatzschaffende und personenbezogene Förderungen in Österreich und Deutschland - Ein Vergleich (202)

57 57 3. Personenbezogene Förderungen Österreich 3.1. Eingliederungsbeihilfe Zielgruppe und Maßnahmenbeschreibung Die Eingliederungsbeihilfe wurde in den 1990er Jahren in Österreich eingeführt und war von Beginn an ein finanzielles Anreizsystem, um Unternehmen dazu zu bewegen, Langzeitarbeitslosen bzw. Menschen in besonderen Problemlagen Beschäftigungsverhältnisse zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Eingliederungsbeihilfe vergibt das AMS Lohnkostenzuschüsse von bis zu 66,7% des monatliches Bruttoentgelts an ArbeitgeberInnen. Der Bund oder das AMS selbst sind von der Förderung ausgeschlossen, sodass die direkte öffentliche Beschäftigung nicht gefördert werden kann. Die exakte jeweilige Förderhöhe und -dauer wird zwischen dem AMS und den ArbeitgeberInnen – je nach arbeitsmarktpolitischer Notwendigkeit – individuell vereinbart. Während einer maximal dreimonatigen Probephase zu Beginn kann die Förderung bis zu 100% betragen. Die Eingliederungsbeihilfe kann maximal für eine Dauer von drei Jahren vergeben werden (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, 2019). Die Eingliederungsbeihilfe soll für Unternehmen finanzielle Anreize setzen, bestimmte Zielgruppen zu beschäftigen. Dem Lohnkostenzuschuss liegt die Annahme zu Grunde, dass die Geförderten durch Einschränkungen, die sie willentlich nicht steuern können, weniger leistungsfähig sind, als üblicherweise in einem Arbeitsverhältnis erwartet wird. Der Lohnkostenzuschuss soll diese geminderte Produktivität ausgleichen. Er ist gewissermaßen eine „Entschädigung“ für ArbeitgeberInnen für die Beschäftigung bestimmter arbeitsmarktferner Zielgruppen. Die Eingliederungsbeihilfe richtet sich an jene Personengruppen, die am Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind. Das sind insbesondere Langzeitbeschäftigungslose, Ältere, Personen mit psychischen, physischen oder geistigen Beeinträchtigungen, Wiedereinsteigende, Personen mit sozialer Fehlanpassung und beim AMS länger vorgemerkte Personen mit mangelnder oder nicht nachgefragter Qualifikation. Ebenso richtet sich die Eingliederungsbeihilfe an ältere Frauen (ab 45 Jahren) und Männer (ab 50 Jahren), sowie Jugendliche (bis 25 Jahre) mit einer Vormerkdauer von mindestens sechs Monaten (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, 2019). Die Eingliederungsbeihilfe soll folglich jene Personen unterstützen, die besonders schwierig einen regulären Arbeitsplatz finden. Nutzung und Inanspruchnahme Im Jahr 2018 wurden, wie in Tabelle 9 dargestellt, rund 47.700 Personen für zumindest einen Tag im Rahmen der Eingliederungsbeihilfe gefördert. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das einen Rückgang von mehr als 10.000 Personen bzw. 19%. Im langfristigen Vergleich der letzten sechs Jahre zeigt sich allerdings, dass die Anzahl der geförderten Personen zunimmt. Auch die durchschnittliche Förderdauer nimmt in den letzten Jahren kontinuierlich zu. Wurden Arbeitslose im Jahr 2013 noch durchschnittlich

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