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3. Personenbezogene Förderungen
Österreich
3.1. Eingliederungsbeihilfe
Zielgruppe und Maßnahmenbeschreibung
Die Eingliederungsbeihilfe wurde in den 1990er Jahren in Österreich eingeführt und war von Beginn
an ein finanzielles Anreizsystem, um Unternehmen dazu zu bewegen, Langzeitarbeitslosen bzw.
Menschen in besonderen Problemlagen Beschäftigungsverhältnisse zur Verfügung zu stellen. Im
Rahmen der Eingliederungsbeihilfe vergibt das AMS Lohnkostenzuschüsse von bis zu 66,7% des
monatliches Bruttoentgelts an ArbeitgeberInnen.
Der Bund oder das AMS selbst sind von der Förderung ausgeschlossen, sodass die direkte öffentliche
Beschäftigung nicht gefördert werden kann. Die exakte jeweilige Förderhöhe und -dauer wird zwischen
dem AMS und den ArbeitgeberInnen – je nach arbeitsmarktpolitischer Notwendigkeit – individuell
vereinbart. Während einer maximal dreimonatigen Probephase zu Beginn kann die Förderung bis zu
100% betragen. Die Eingliederungsbeihilfe kann maximal für eine Dauer von drei Jahren vergeben
werden (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, 2019). Die
Eingliederungsbeihilfe soll für Unternehmen finanzielle Anreize setzen, bestimmte Zielgruppen zu
beschäftigen.
Dem Lohnkostenzuschuss liegt die Annahme zu Grunde, dass die Geförderten durch Einschränkungen,
die sie willentlich nicht steuern können, weniger leistungsfähig sind, als üblicherweise in einem
Arbeitsverhältnis erwartet wird. Der Lohnkostenzuschuss soll diese geminderte Produktivität
ausgleichen. Er ist gewissermaßen eine „Entschädigung“ für ArbeitgeberInnen für die Beschäftigung
bestimmter arbeitsmarktferner Zielgruppen.
Die Eingliederungsbeihilfe richtet sich an jene Personengruppen, die am Arbeitsmarkt besonders
benachteiligt sind. Das sind insbesondere Langzeitbeschäftigungslose, Ältere, Personen mit
psychischen, physischen oder geistigen Beeinträchtigungen, Wiedereinsteigende, Personen mit
sozialer Fehlanpassung und beim AMS länger vorgemerkte Personen mit mangelnder oder nicht
nachgefragter Qualifikation. Ebenso richtet sich die Eingliederungsbeihilfe an ältere Frauen (ab 45
Jahren) und Männer (ab 50 Jahren), sowie Jugendliche (bis 25 Jahre) mit einer Vormerkdauer von
mindestens sechs Monaten (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Konsumentenschutz, 2019). Die Eingliederungsbeihilfe soll folglich jene Personen unterstützen, die
besonders schwierig einen regulären Arbeitsplatz finden.
Nutzung und Inanspruchnahme
Im Jahr 2018 wurden, wie in Tabelle 9 dargestellt, rund 47.700 Personen für zumindest einen Tag im
Rahmen der Eingliederungsbeihilfe gefördert. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das einen Rückgang
von mehr als 10.000 Personen bzw. 19%. Im langfristigen Vergleich der letzten sechs Jahre zeigt sich
allerdings, dass die Anzahl der geförderten Personen zunimmt. Auch die durchschnittliche Förderdauer
nimmt in den letzten Jahren kontinuierlich zu. Wurden Arbeitslose im Jahr 2013 noch durchschnittlich