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Wohlergehen“ adressiert wird. Dies ist allerdings keine Folge eines strategischen Auswahlprozesses
oder von gesellschaftlichen Zielsetzungen.
Die öffentliche Hand hat – trotz der umfassenden Finanzierung der Beschäftigungsverhältnisse – keine
Einflussmöglichkeit auf die Tätigkeitsschwerpunkte. Sie kann nicht dafür sorgen, dass die geförderten
Personen durch ihre Arbeit an der Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen mitwirken.
Betriebliche Ziele stehen bei der Eingliederungsbeihilfe folglich klar im Mittelpunkt.
Kosten
Die direkten öffentlichen Ausgaben für die Eingliederungsbeihilfe stiegen in den letzten Jahren
kontinuierlich an, wobei insbesondere ein Anstieg von 30% zwischen 2016 und 2017 zu beobachten
ist. Dieser Anstieg ist insbesondere auf den Zuwachs an geförderten Personen in diesem Zeitraum
zurückzuführen, denn in den Ausgaben pro Person gab es kaum Änderungen. Das weitere
Ausgabenplus im Jahr 2018 liegt vermutlich an der längeren Verweildauer der Geförderten. So
betragen, wie in Tabelle 12 dargestellt, die Ausgaben pro Person aktuell rund. 5.500 Euro. Gemessen
an der Wirtschaftsleistung Österreichs macht die Eingliederungsbeihilfe mit 0,03% des BIP dennoch
einen verschwindend kleinen Betrag aus.
Tabelle 12: Eingliederungsbeihilfe – Ausgaben
2013 2014 2015 2016 2017 2018
Budgetausgaben in Mio. Euro 92,4 122,9 115,5 166,1 216,8 262,9
Ausgaben pro Person in Euro 2.113 2.654 3.141 3.628 3.685 5.511
Anteil der Ausgaben in % des BIP 0,03% 0,03% 0,03% 0,03% 0,03% 0,03%
Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (2019), eigene Darstellung
Bei den Ausgaben der Eingliederungsbeihilfe gilt es allerdings zu bedenken, dass jeder zweite
Arbeitsplatz auch ohne Förderung zustande gekommen wäre. Von den knapp 48.000 geförderten
Personen im Jahr 2018 hätten rund 24.000 auch ohne Eingliederungsbeihilfe einen Arbeitsplatz
erhalten. Unter der Annahme, dass alle Personen im Schnitt dieselben Kosten verursachen, bedeutet
das, dass die Hälfte der Budgetausgaben für Arbeitsplätze aufgewendet wurde, die ohnehin
zustande gekommen wären. Für das Jahr 2018 hätten somit rund 131 Mio. Euro effizienter eingesetzt
werden können. Anders ausgedrückt: Pro tatsächlich erfolgreich und zusätzlich vermitteltem
Arbeitsplatz verdoppelt sich die Fördersumme rechnerisch, sodass die Kosten nicht 5.500 Euro,
sondern 10.100 pro Jahr betragen.
Aus Sicht der öffentlichen Hand ergeben sich aus der Eingliederungsbeihilfe allerdings nicht nur Kosten,
sondern auch Erträge z.B. durch zusätzliche Einnahmen aus der Einkommensteuer oder zusätzliche
Sozialversicherungsbeiträge. Auch reduzierte Ausgaben für Arbeitslosengeld können als Erträge
gesehen werden. Im Rahmen der Evaluierung von Eppel et al. (2011) werden die fiskalischen Effekte
der Eingliederungsbeihilfe berechnet. Dabei handelt es sich allerdings um eine Minimalversion, da
lediglich die Ausgaben für die Eingliederungsbeihilfe den zusätzlichen Erträgen aus der
Einkommensteuer und den Sozialabgaben, sowie den ersparten Existenzsicherungsleistungen bei
Arbeitslosigkeit gegenübergestellt werden. Nicht in der Betrachtung inkludiert sind die öffentlichen
Kosten, die im AMS selbst durch die Fördervergabe anfallen, persönliche Nutzenaspekte wie
Persönlichkeitsentwicklung, erhöhte Motivation, Wiederfinden einer Tagesstruktur, soziale Kontakte,
etc., erhöhte Mehrwertsteuereinnahmen aufgrund des gestiegenen Konsums bei einem
Einkommenszuwachs, sowie Effekte auf andere öffentliche Wirkungsbereiche wie das Gesundheits-