Full text: Arbeitsplatzschaffende und personenbezogene Förderungen in Österreich und Deutschland - Ein Vergleich (202)

64 64 Wohlergehen“ adressiert wird. Dies ist allerdings keine Folge eines strategischen Auswahlprozesses oder von gesellschaftlichen Zielsetzungen. Die öffentliche Hand hat – trotz der umfassenden Finanzierung der Beschäftigungsverhältnisse – keine Einflussmöglichkeit auf die Tätigkeitsschwerpunkte. Sie kann nicht dafür sorgen, dass die geförderten Personen durch ihre Arbeit an der Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen mitwirken. Betriebliche Ziele stehen bei der Eingliederungsbeihilfe folglich klar im Mittelpunkt. Kosten Die direkten öffentlichen Ausgaben für die Eingliederungsbeihilfe stiegen in den letzten Jahren kontinuierlich an, wobei insbesondere ein Anstieg von 30% zwischen 2016 und 2017 zu beobachten ist. Dieser Anstieg ist insbesondere auf den Zuwachs an geförderten Personen in diesem Zeitraum zurückzuführen, denn in den Ausgaben pro Person gab es kaum Änderungen. Das weitere Ausgabenplus im Jahr 2018 liegt vermutlich an der längeren Verweildauer der Geförderten. So betragen, wie in Tabelle 12 dargestellt, die Ausgaben pro Person aktuell rund. 5.500 Euro. Gemessen an der Wirtschaftsleistung Österreichs macht die Eingliederungsbeihilfe mit 0,03% des BIP dennoch einen verschwindend kleinen Betrag aus. Tabelle 12: Eingliederungsbeihilfe – Ausgaben 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Budgetausgaben in Mio. Euro 92,4 122,9 115,5 166,1 216,8 262,9 Ausgaben pro Person in Euro 2.113 2.654 3.141 3.628 3.685 5.511 Anteil der Ausgaben in % des BIP 0,03% 0,03% 0,03% 0,03% 0,03% 0,03% Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (2019), eigene Darstellung Bei den Ausgaben der Eingliederungsbeihilfe gilt es allerdings zu bedenken, dass jeder zweite Arbeitsplatz auch ohne Förderung zustande gekommen wäre. Von den knapp 48.000 geförderten Personen im Jahr 2018 hätten rund 24.000 auch ohne Eingliederungsbeihilfe einen Arbeitsplatz erhalten. Unter der Annahme, dass alle Personen im Schnitt dieselben Kosten verursachen, bedeutet das, dass die Hälfte der Budgetausgaben für Arbeitsplätze aufgewendet wurde, die ohnehin zustande gekommen wären. Für das Jahr 2018 hätten somit rund 131 Mio. Euro effizienter eingesetzt werden können. Anders ausgedrückt: Pro tatsächlich erfolgreich und zusätzlich vermitteltem Arbeitsplatz verdoppelt sich die Fördersumme rechnerisch, sodass die Kosten nicht 5.500 Euro, sondern 10.100 pro Jahr betragen. Aus Sicht der öffentlichen Hand ergeben sich aus der Eingliederungsbeihilfe allerdings nicht nur Kosten, sondern auch Erträge z.B. durch zusätzliche Einnahmen aus der Einkommensteuer oder zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge. Auch reduzierte Ausgaben für Arbeitslosengeld können als Erträge gesehen werden. Im Rahmen der Evaluierung von Eppel et al. (2011) werden die fiskalischen Effekte der Eingliederungsbeihilfe berechnet. Dabei handelt es sich allerdings um eine Minimalversion, da lediglich die Ausgaben für die Eingliederungsbeihilfe den zusätzlichen Erträgen aus der Einkommensteuer und den Sozialabgaben, sowie den ersparten Existenzsicherungsleistungen bei Arbeitslosigkeit gegenübergestellt werden. Nicht in der Betrachtung inkludiert sind die öffentlichen Kosten, die im AMS selbst durch die Fördervergabe anfallen, persönliche Nutzenaspekte wie Persönlichkeitsentwicklung, erhöhte Motivation, Wiederfinden einer Tagesstruktur, soziale Kontakte, etc., erhöhte Mehrwertsteuereinnahmen aufgrund des gestiegenen Konsums bei einem Einkommenszuwachs, sowie Effekte auf andere öffentliche Wirkungsbereiche wie das Gesundheits-
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.