Besatzungssteuer - ja oder nein?
Zum Abschluß der Dikussion „Be¬
satzungssteuer — ja oder nein?" ver-
öifentlichen wir auszugsweise noch
einige Meinungen aus den zahlreich
eingelaulenen Briefen. Zusammenfas¬
send konnten wir feststellen, daß jene
Zuschriften die sich für die Verwen¬
dung der Besatzungssteuer für Arbeits¬
beschaffung aussprachen, in der Mehr¬
zahl waren.
Kollege R-, Wien XVII., schreibt:
„In meinem nun auch schon langen
Leben kann ich mich wohl kaum er¬
innern, daß jemals eine einmal
eingeführte Zwecksteuer abgeschafft
worden wäre; immer wurde ihr ein
anderer Name gegeben. Meines Erach¬
tens hat die Besatzungssteuer ihren
Zweck erfüllt und hat daher u n b e-
dingt prinzipiell (auch die 10 Pro¬
zent Wohnbauförderungssteuer, also
20 Piozent Zuschlag) zu ver¬
schwinden!'
Anderer Meinung ist Kollegin G.,
Wien, XIV.: „Ich meine der Name,
nicht aber die Abgabe, sollte ver¬
schwinden. Man hat sich bereits da¬
mit abgefunden und wäre weiterhin
nicht gegen diese Zahlung, wenn sie
einem guten Zweck dienen würde,
nämlich die Arbeitslosigkeit einzu¬
dämmen und Nützliches zu schaffen.“
/$?vvi/RECHT
Keine Säumnisfolgen wegen
Abwesenheit
Die Allgemeine Invalidenversicherungs-
anslalt lehnte den Antrag des J. St. auf
Gewährung einer Invalidenrente mangels
Invalidität ab. Dagegen erhob der Ren¬
tenwerber Berufung, in welcher er den
Antrag stellte, das Ergebnis einer klini¬
schen Untersuchung abzuwarten, das er
nach Erhalt vorlegen werde.
Das Schiedsgericht der Sozialversiche-
rnno für Tiroj__qah der Bejuifung keine
Folge. In der Begründung des Erkenntnis¬
ses wurde ausgeführt, daß der Berufungs¬
werber nach dem Gutachten der ärzt¬
lichen Sachverständigen in seiner Er¬
werbsfähigkeit zwar um die Hälfte. ge¬
mindert, jedoch nicht invalide im Sinne
der Reichsversicherungsordnung sei. Der
Be: ufungswerber habe kein ärztliches
Gutachten eingereicht und sei auch zur
Berufungsverhandlung nicht erschienen.
Unter diesen Umständen habe das Schieds¬
gericht die gutachtlichen Äußerungen als
zutreffend annehmen müssen. Der Nach¬
weis der Invalidität sei daher nicht er¬
bracht.
Der vom .Bundesministerium für soziale
Verwaltung gestellte Antrag, diese Er¬
kenntnis wegen unrichtiger Anwendung
des Gesetzes aufzuheben, ist begründet.
Es sei vermerkt, daß das Schiedsgericht
gemäß § 491 der Zivilprozeßordnung,
welcher auf das Verfahren vor den
Schiedsgerichten Anwendung zu finden
hat, auch im Falle des Ausbleibens einer
Partei über die Berufung zu verhandeln
und mit Berücksichtigung des in der Be-
rulungsschrift Vorgebrachten zu entschei¬
den hat.
Wenn im § 14, Abs. 2, der Schieds¬
gerichtsverordnung die Durchführung der
Verhandlung in Abwesenheit der Partei
zugelassen ist, so bedeutet dies nicht, daß
das Schiedsgericht berechtigt sei, aus der
Abwesenheit der Partei Säumnisfolgen ab¬
zuleiten. Das Schiedsgericht ist vielmehr
verpflichtet, auch bei Abwesenheit der
Parteien all das zu unternehmen, was sich
aus der Verpflichtung zur Amtswegigkeit
des Verfahrens ergibt. Gemäß § 15 der
Schiedsgerichtsverordnung ist nun das
Schiedsgericht befugt, die Aufnahme ihm
notwendig erscheinender Beweise anzu¬
ordnen, ohne an Beweisanträge gebunden
zu sein. Die schiedsgerichtlichen Beweis¬
aufnahmen sind daher nach keiner Rich¬
tung hin beschränkt.
Daraus ergibt sich in Verbindung mit
der Verpflichtung zum amtswegigen Vor¬
gehen, daß die Begründung des schieds¬
gerichtlichen Erkenntnisses, die ärztlichen
Gutachten seien trotz des Berufungsvor¬
bringens als zutreffend anzunehmen ge¬
wesen, weil der Rentenwerber ein Gut¬
achten nicht vorgelegt habe und zur Ver¬
handlung nicht erschienen sei, nicht den
für die Schiedsgerichte geltenden Ver-
iahrungsgrundsätzen entspricht.
Das Erkenntnis war daher wegen Ge¬
setzwidrigkeit aufzuheben.
' Ganz entschieden wendet sich Kol¬
lege Z.r Wien, XVIII., gegen die Be¬
satzungssteuer: „Ich möchte feststel¬
len, daß die Beibehaltung der Be¬
satzungssteuer, sei es unter diesem
oder unter einem anderen Namen die
widerrechtliche Verewigung einer un¬
gerechten Abgabe bedeuten würde.
Es wäre damit der Beweis erbracht,
daß die Bevölkerung den Verspre¬
chungen der Parteien kein Vertrauen
entgegenbringen kann."
Kollege D., Wien, XX., hat in
einem ausführlichen Brief einige inter¬
essante Gedanken über die Wirtschaft
entwickelt. Zum Thema selbst schreibt
er: „Und nun zu unserer Besatzungs¬
steuer. Jeder spürt sie, jedem tut sie
weh. Wenn jeder den abgezogenen
Betrag aber behält, dann kann er ihn
nach seinem persönlichen Gutdünken
ausgeben. Das Geld fließt — vom
Arbeiter ausgegeben — auf jeden Fall
wieder in die Wirtschaft zurück."
Eine besondere Verwendung der
B&satzungssteuer schlägt Kollege Sch.
aus Feldkirch vor: „Die Besatzungs¬
steuer ist so lange weiter einzuheben,
bis alle sich aus der Besatzung er¬
gebenden Auslagen gedeckt sind. Da¬
zu gehören nicht zuletzt die Ent¬
schädigungen an die Besatzungsopfer
für die großen Verluste, welche diese
durch die Plünderungen und Ver¬
wüstungen des beschlagnahmten
Gutes wie Häuser, Wohnungen und
Betriebe erlitten haben."
Kollege L.r Wien, XII., spricht sich
ebenfalls für die Weiterbehaltung der
Besatzungssteuer aus. Aber unter ganz
anderen Voraussetzungen. Er schreibt
unter anderem: „Die eingehobenen
Gelder sollen nicht als Steuereingänge
dem Staatssäckel zur Verfügung ge¬
stellt werden, sondern als Zeichnungs¬
beträge für eine zweckgebundene An¬
leihe betrachtet weiden. Am Ende
eines jeden Jahres erhält der Steuer¬
zahler vom Finanzamt ein Anleihe¬
stück in der Höhe seiner geleisteten
Beiträge, das heißt also in der Höhe
der früheren Besatzungssteuer."
Schließlich schreibt Kollege P. aus
Linz: „Wenn die Besatzungssteuer
jährlich ungefähr 700 Millionen Schil¬
ling einbringt, so könnte man für die¬
sen Betrag zirka 9000 Wohnungen
bauen. In fünf Jahren hätte also diese
so umstrittene Steuer für die Bevöl¬
kerung 45.000 Wohnungen erbracht.
Wenn man bedenkt, wieviel Men¬
schen bei diesen Bauten noch Arbeit
finden würden, so sollte man, so
schwer einem die Besatzungssteuer
auch fällt, sie keineswegs beseitigen!"
Der 3. Jugendkongreß des ÖGB
Den Arbeitsrichtlinien der Jugend¬
abteilung des Österreichischen Ge¬
werkschaftsbundes gemäß wird am
28. und 29. November in Wien der
3. Jugendkongreß des OGB tagen, zu
dem die Jugendabteilungen aller dem
ÖGB angeschlossenen Gewerkschaften
ihre Delegierten entsenden werden.
Der Jugendkongreß wird sich mit
wirtschaftlichen, beruflichen und kul¬
turellen Fragen der arbeitenden Ju¬
gend sowie mit organisatorischen Pro¬
blemen der Gewerkschaftsjugend be¬
fassen. Der Kongreß wird ferner die
Leitung der Jugendabteilung des ÖGB
und die Mitglieder der Kontrolle wäh¬
len. Die Beratungen über die wirt¬
schaftlichen und sozialen Forderungen
der Arbeiterschaft und der Arbeiter¬
jugend werden durch ein Referat
eines führenden Gewerkschafters ein¬
geleitet werden.
Die älteren Gewerkschafter wün¬
schen ihren jungen Kollegen bei den
so außerordentlich wichtigen Beratun¬
gen viel Erfolg.
Unter dem Vorsitz von Sozialmini¬
ster Karl'Maisei hielt der österreichi¬
sche Verband für Sozialtourismus am
18. November 1953 seine 1. Sitzung
des Hauptausschusses ab.
Der geschäftsführende Obmann Franz
Senghofer wies in seinem Bericht dar¬
auf hin, daß sich der Gedanke des
Reisesparens sehr schnell durchge¬
setzt hat und trotz der kurzen Zeit —
sein Bericht umfaßte die Monate März
bis September 1953 — bereits 20.000
Arbeiter und Angestellte 576.325 Reise¬
sparmarken im Gesamtwert von
2,881.625 Schilling bezogen haben.
Die Reisesparmarke zu 5 Schil¬
ling wird um 4,80 Schilling verkauft
und kann bei allen angeschlossenen
Verkehrsunlernehmungen, Organi¬
sationen und Reisebüros als direk¬
tes Zahlungsmittel verwendet wer¬
den. Besonders ist zu begrüßen, daß
bisher in vielen Betrieben aus dem
eil nacht
sind ein Fest der Freude und des Schenkens. Ein gutes
Buch ist immer ein willkommenes Geschenk. Schenkt daher
die guten und preiswerten Bücher
des Verlages des ÖGB,
des Europa-Verlages
und der Büchergilde Gutenberg.
Verlangt Prospekte.
Verlag des ÖGB, Europa-Verlag, Büchergtlde Gutenberg
Wien, 111., Rennweg 1.
..Wir wollen kein Kindi‘
Die beiden in Nummer 203 der ,.Soli¬
darität" auf Seite 4 veröffentlichten Leser¬
briefe zu dem Problem des Geburtenrück¬
ganges haben zahlreiche Zuschriften zur
Folge gehabt. Wir werden in einer der
nächsten Nummern der ,.Solidarität“ aus¬
zugsweise einige davon veröffentlichen.
Es ist interessant, wie grundverschieden
unsere Leser zu dieser Frage Stellung
nehmen.
Die Weihnachten nahen
Weihnachten sind ein Fest des Schen¬
kens. Auf keinem Gabentisch sollten
Bücher fehlen! Die „Solidarität" hilft
beim Kauf von Büchern der Büchergilde
Gutenberg, indem sie -bei Bestellungen
auf dem in der Bildbeilage Nr. 25 enthal¬
tenen Bestellschein 3 Schilling beisteuert.
Benützt diesen Bestellschein der Bildbei¬
lage Nr. 25 der „Solidarität", schenkt
Gildenbücher und damit Freude und blei¬
benden Wert!
Wer will einen Motorroller?
Die „Solidarität" wird in ihrer nächsten
Nummer ein Weihnachtspreis¬
ausschreiben veröffentlichen, bei
dem wieder ein Motorroller zu gewinnen
ist. Der Gewinner des ersten Preises er¬
hält auf Wunsch statt des Motorrollers
Wohnungseinrichtungsgegenstände im glei¬
chen Wert. Außerdem werden 500 wert¬
volle Bücher, und zwar Romane und Unter¬
haltungsliteratur aus dem Europa-Verlag,
dem Volksbuch-Verlag und der Bücher¬
gilde Gutenberg verlost. Der Gesamtwert
der Gewinne wird ungefähr 35.000 Schil¬
ling betragen.
Die Auflösung des Preisrätsels soll vor
oder während der Weihnachtsfeiertage
erfolgen, die Verlosung wird jedoch erst
nach Weihnachten stattfinden. Da jeder
Teilnehmer der Gewinner sein könnte,
kann auch jeder zu Weihnachten die
Freude auf einen möglichen Gewinn
haben. Freilich kann nicht jeder gewin¬
nen, aber jeder hat die gleichen Chancen!
VERANSTALTUNGSKAIENDER
Sozialtourismus — ein voller Erfolg I der a
Betriebsratsfonds und von den Un¬
ternehmern Betriebszuschüsse bis
zu B0 Groschen pro Reisesparmarke
geleistet wurden.
Der österreichische Verband für
Sozialtourismus plant im kommenden
Jahr, Rentnern und kinderreichen Fa¬
milien durch die Erschließung von
landschaftlich schönen Gegenden mit
landwirtschaftlicher Überproduktion
besonders billige Urlaubsaufenthalte
zu ermöglichen.
Die bisher durch den Sozialtouris¬
mus inszenierten Urlaubsreisen um¬
faßten zum größten Teil österreichi¬
sche Gebiete. Aber, so wie heuer, wer¬
den auch im nächsten Jahr wieder
sehr preiswerte Auslandsarrangements
zusammengeste-llt.
Auskünfte: Verband für Sozialtou-
rismus, Wien, I., Hohenstaufengasse
Nr. 10, Telephon A 16-5-10, Klappe 365,
366 und 367.
19. Dezember 14.30 und 1?.3? Ubr
Volkstheater
Wien, VII., Neustiftgasse 1
Rumpelstilzchen
Märchen vorstell ungen
Korten zum Preis von S 2,— bis S —
*
24. Dezember 10.00 Uhr
Großer Konzerthaussaal
Wien, Hl., Lothringerstraße 20
10. Jazzparade
Mit dem österreichischen Rundfunk-Tanzorche¬
ster (35 Mann) unter Leitung von Carl de Groot
und mit erstrangigen Solisten
Karten zum Preis von S 4,— bis S 18,
24. Dezember 15.30 Uh?
Großer Konzerthoussaal
Wien, III., Lothringerstraße 20
Festtagsparade
Ein großes buntes Programm unter der Devise
,,Für jeden etwas" mit dem Kleinen Orchester
der Ravag unter Leitung von Charly Gaudriot
und mit vielen Publikumslieblingen
Korten zum Preis von S 4,— bis S 14,—
• *
24. Dezember 20.00 Uhr
Platz des Wiener Eislaufvereins
Wien, III., Johannesgasse 18
Sondervorstellung
Wiener Eisrevue „Wünsch Dir was"
Musik von Robert Stolz
Ermäßigte Preise: Stehplätze S 5,—, Sitzplätze
S 10,— bis S 22,—
27. Dezember 19.30 Uhr
Großer Konzerthaussaal
Wien, III., Lothringerstraße 20
Festtagsparade
Wiederholung der Veranstottung
vom 26. Dezember
Korten zum Preis von S 4,— bis S 16,—
31. Dezember 23,00 Uhr
Apollo-Theater
Wien, VI., Gumpendorterstraße 63
Große Silvesterakademie
Karten zum Preis von S 6,— bis S 24,—
Kartenvorverkauf für alle Veranstaltungen im
Verlag des österreichischen Gewerkschafts¬
bundes, Wien, t I I., R e n n w e g 1, Gassen¬
fokal, Telephon M 11-0-50, Kl. 61, sowie in allen
Gewerkschaftssekretariaten
SOLIDARITÄT Nr. 204 Seite 3