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nen und -kollegen wird auch für
das Gewerkschaftsmitglied im
Groß- oder Mittelbetrieb von Vor¬
teil sein, denn es wird finden, um
wieviel besser es meistens, dank der
wirtschaftlichen Kraft, um seine Ar¬
beitsbedingungen bestellt ist. So¬
ziale Errungenschaften sind keine
Selbstverständlichkeit, und sozial¬
politische Gesetze verbürgen noch
nicht ihre Einhaltung, es muß die
Organisation dahinter stehen, so¬
wohl um die Durchsetzung als auch
um die Einhaltung sicherzustellen.
Diese Erkenntnis zwingt dazu, in
allen Betrieben der Unorgani¬
sierten nicht zu vergessen. Die Ab¬
seitsstehenden müssen immer wie¬
der in kameradschaftlicher Form
auf die Notwendigkeit der gewerk¬
schaftlichen Zugehörigkeit auf¬
merksam gemacht werden — in
ihrem und im Interesse der Allge¬
meinheit. Es sind auch in die Groß-
und Mittelbetriebe durch die zu¬
nehmende Beschäftigung in den
letzten Monaten neue Arbeitskräfte
gekommen, die vielleicht zum Teil
noch nicht gewerkschaftlich erfaßt
wurden. Dieser Arbeitskollegen
müssen sich die Gewerkschaftsmit¬
glieder ebenfalls annehmen, ihnen
muß klargemacht werden, daß die
Gewerkschaften durch ihr Vollbe¬
schäftigungsprogramm erreicht ha¬
ben, daß sie Arbeit erhielten und
daß ihr Arbeitsplatz nur durch die
Kraft der Gewerkschaften erhalten
bleiben wird.
Persönlicher Unmut ist oft die Ur¬
sache, daß einzelne Gewerk¬
schaftsmitglieder an der Tätigkeit
des Gewerkschaftsbundes Kritik
üben. In den meisten Fällen hat
es sich aber bei gewissenhafter
Prüfung erwiesen, daß diese An¬
griffe unberechtigt waren, über
jeden persönlichen Unmut muß je¬
doch die gemeinsame Aufgabe
stehen, den Gewerkschaftsbund
noch größer und damit noch stär¬
ker und einflußreicher zu machen.
Jeder Arbeiter und Angestellte muß
sich vor Augen halten, daß Ge¬
schlossenheit und Disziplin die
wichtigsten gewerkschaftlichenWaf¬
fen sind, und daß jeder einzelne
zum Erfolg beitragen muß, dessen
er teilhaftig wird.
Gewerkschaftsschule
Das Büdungsreferat des österreichischen
Gewerkschaftsbundes schreibt einen neuen
Lehrgang der Wiener Gewerkschaftsschule
aus, der am 26. Oktober 1954 beginnt. Un¬
terricht ist zweimal wöchentlich, Dienstag
und Freitag, von 18,30 bis 21 Uhr.
Die Teilnehmer müssen sich für einen
dreijährigen Besuch verpflichten. Die Be¬
dingungen zur Teilnahme an der Wiener
Gewerkschaftsschule sind: Die Bewerber
müssen in der Gewerkschaftsbewegung als
Funktionäre oder Angestellte tätig sein
oder die Funktion eines Betriebsrates
(Vertrauensmannes, Personalvertreters)
ausüben. Jüngere Bewerber werden bevor¬
zugt.
Es ist ein schriftliches Ansuchen um
Aufnahme an das Bildungsreferat des
österreichischen Gewerkschaftsbundes,
Wien, I., Hohenstaufengasse 10, zu rich¬
ten, das folgendes enthalten muß: Name,
Adresse, Geburtsdaten, Beruf, Funktionen
in der Gewerkschaftsbewegung und Ver¬
pflichtungserklärung über die Teilnahme
an allen drei Jahrgängen. Das Ansuchen
ist bei dem Bildungsreferenten der eigenen
Gewerkschaft abzugeben, von dem es
nach erfolgter Befürwortung durch die
Gewerkschaft dem Bildungsreferat des
ÖGB eingesendet wird. Anmeldeschluß:
2. Oktober 1954.
Kollektivverträge
Ohne Gewerkschaften gäbe es keine Kollektivverträge, ohne Kol- stehen kommen und damit für die
lektivverträge gäbe es keine Sicherheit bei der Entlohnung und bei den f1r3®"^sierten zu Lohndrückern
Arbeitsbedingungen, ebenso auch keine ständigen Verbesserungen auf diesen
Gebieten. Auf die Frage: „Wozu brauche ich eine Gewerkschaft?", müßte es
also eigentlich genügen, mit der Gegenfrage zu antworten: „Wer würde für
dich einen Kollektivvertrag abschließen, wenn es keine Gewerkschaft gäbe?“
Gewiß wären auch dann die Lohn- vollen Verhandlungen zustande
und Arbeitsbedingungen „geregelt“, kamen, sagt noch nichts über die Ver /\rut;iikut:uuiy uycii ,>y^t L ^l v.i *
aber ausschließlich im Sinne des Ar- besserungen und Erleichterungen, die
beitgebers. Man kann sich leicht aus- durch Kollektivverträge erreicht wer-
den konnten. Jeder einzelne Kollektiv¬
vertrag bedeutet nämlich einen weite¬
ren sozialen Fortschritt. Je stärker die
Gewerkschaft, desto besser der Kol¬
lektivvertrag!
malen, wie solche „Verträge“ aus-
sehen würden, die einzig und allein
vom Wohlwollen des Unternehmers
abhängen. Muß denn nicht selbst die
Einhaltung der bestehenden gesetz¬
lich verankerten Kollektivverträge
oftmals von Gewerkschaften erzwun- lUr 0116 giCICn
gen werden? — übrigens auch eine Die Vortei)e eines Kollektivvertrages
wichtige Aufgabe der Gewerkschal . genießt ein Arbeitnehmer der betref-
Die gesetzliche Grundlage unserer [encjen Berufs- und Industriegruppe
Kollektivverträge ist das K o 1J ek- ohne Rücksicht darauf, ob er gewerk-
tivvertragsgesetz vom 26. Fe¬
bruar 1947. Kollektivverträge im
Sinne dieses wichtigen Gesetzes sind
Vereinbarungen zwischen kollektiv¬
vertragsfähigen Körperschaften der
Arbeitgeber und der Arbeitnehmer,
durch die alle Rechte und Pflichten,
die mit einem Dienstverhältnis Zu¬
sammenhängen, geregelt werden.
Kollektivvertragsfähig sind in
Österreich auf Seite der Arbeit¬
nehmer praktisch nur die G e-
werkschaften, die zusammen
den österreichischen Gewerk¬
schaftsbund bilden, und natürlich
auch der Gewerkschaftsbund selbst.
Der Gesetzgeber hat damit die Be¬
deutung der gewerkschaftlichen Or¬
ganisationen voll und ganz gewürdigt.
schaftlich organisiert ist oder nicht.
Eigentlich ist es ja widersinnig, daß
auch ein Unorganisierter Vorteile ge¬
nießt, zu deren Zustandekommen er
nichts, aber schon gar nichts beigetra¬
gen hat. Aber die Gewerkschaften
mußten selbst darauf bestehen, damit
nicht die Unorganisierten dem Unter¬
nehmer als Arbeitskräfte billiger zu werden.
Die gewerkschaftlich organisier¬
ten Arbeiter und Angestellten kön¬
nen es aber auf die Dauer nicht
verstehen, daß sie durch ihre Ge¬
werkschaftsbeiträge für den Ab¬
schluß von Kollektivverträgen und
für den sozialrechtlichen Schutz der
Gewerkschaften aufkommen, wäh¬
rend die Unorganisierten nur mit¬
genießen und überdies dadurch, daß
sie außerhalb der gewerkschaft¬
lichen Organisation stehen, eine
weitere Stärkung der Gewerkschaf¬
ten und damit noch bessere Ver¬
träge und noch wirksameren
Schutz verhindern.
Viele Unorganisierte ziehen daraus
die einzig richtige Konsequenz. Sie
sagen sich, die Gewerkschaft tritt für
mich ein, indem sie auch für mich
einen Kollektivvertrag abschließt und
indem sie auch für mich seine Durch¬
führung gewährleistet, also trete auch
ich für die Gewerkschaft ein, das
heißt, ich trete ihr als Mitglied bei,
denn ich will nicht länger als unbe¬
rechtigter Nutznießer angesehen
Ärbeiterkammerwahlen
Am 24. und 25. Oktober finden in ganz Österreich die Arbeiterkammer¬
wahlen statt. Die Arbeiter und Angestellten werden mit ihrem Stimmzettel
entscheiden, wie die Vollversammlung jeder einzelnen Arbeiterkammer zu¬
sammengesetzt sein wird. Wie wichtig die Arbeiterkammern als die öffent¬
lich-rechtlichen Interessenvertretungen der Arbeiter und Angestellten für
Jeder Vertrag ein SOliaier Fortschritt die arbeitenden Menschen unseres Landes sind, wurde an anderer Stelle
Welche Bedeutung die Kollektiv- ,jargeiegt. Hier soll lediglich einiges über die Durchführung der Wahlen
Vertragstätigkeit der Gewerkschaften ( werden.
für jeden einzelnen Arbeiter und An- 9 9
gestellten hat, geht schon allein aus Das Gesetz bestimmt die Anzahl dienen, Seilbahnen, Lille, Schiffahrt,
der Zahl der abgeschlossenen Kollek- der Kammerräte, die in die Vollver- Lufttahrt, Post, Telegraph, Telepüon,
tivverträge hervor. Im Jahre 1951 sammlung jeder Arbeiterkammer (in Rundtunk usw. beschaitigt smü.
_4-za? Vpt- r>r->rt ßinoj Hnrrh flllnp- ßej wahlberechtigten Personen,
die am Tage der Wahlausschreibung
(23. Juli 1954) arbeitslos waren, be¬
stimmt sich ihre Zugehörigkeit zu
einem der Wahlkörper nach ihrem
letzten Dienstverhältnis.
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wurden insgesamt 547 solcher er- jedem Bundesland ei e) durc allge-
i ”_-.u1 BR RllTT- _^,1 ^.1-.r-i mo nnH HirpktP träge abgeschlossen, davon 188 Bun¬
deskollektivverträge, 335 Länderkol¬
lektivverträge und 51 Betriebskollek¬
tivverträge. 1952 wurden insgesamt
216 Kollektivverträge abgeschlossen,
von denen 78 Bundeskollektivver-
träge, 87 Länderkollektivverträge,
33 Betriebskollektivverträge und
18 Mindestlohntarife waren. Im Jahre
1953 wurden insgesamt 288 Kollektiv¬
verträge abgeschlossen, und zwar
91 Bundeskollektivverträge, 148 Län¬
derkollektivverträge, 43 Betriebskol¬
lektivverträge und 6 Mindestlohn¬
tarife.
Vom 1. Jänner bis 31. Juli 19o4
wurden weitere 127 Verträge abge¬
schlossen, nämlich 70 Bundeskol
meine, gleiche, gehei e und direkte
Wahl, nach den Grundsätzen des Ver¬
hältniswahlrechtes für die Dauer von
fünf Jahren gewählt werden. Es be¬
stimmt auch, daß die Wahlen getrennt
in drei Wahlkörper, und zwar je
einen für Arbeiter, Angestellte und
Verkehrsbedienstete, durchzuführen
sind.
Die drei Wahlkörper
Der Wahlkörper der Arbeiter um¬
faßt alle wahlberechtigten Personen,
die nach den Sozialversicherungsvor
fichlung auf die Wählerliste!
Jede wahlberechtigte Person“"W}
männlich oder weiblich, muß in der
amtlichen Wählerliste verzeichnet
sein. Wer dort nicht eingetragen ist,
kann nicht wählen. Das Gesetz und
die Wahlordnung sorgen daher da¬
für, daß möglichst lückenlos alle
Schriften der ^Invalidenversicherung Wahlberechtigten erfaßt werden. Zu
^erUeqen oder nach den Merk- diesem Zweck verpflichtet das Gesetz
malen Ihrer Berufstätigkeit unter- die Krankenkassen, ber welchen ja
maien inivi _^ inHpr Rprntstät ae aemeldet sein muß, sc l sse , ä lic 70 es l- l lhrer e™S®^lkö der j.-de Be ui ig g
lektivverträge, 48 Länderkollektiv- hegen «^den. Der WaMko per rier Zuhilfenahme ihres Vor¬
verträge und 9 Betriebskollektiv- Angestellten umfaßt alle wanioerecn --Wäblerverzeich-
verträge und 9 Üöten Personen, die nach den Sozial- sichertenkatasters
vertrage. Dam.t erg.bt sich daß (jsvc;rsctlrlftelr der Auge- nisse anzulegen.
loM. a,sSTnr defvergangenen drei- stelltenversicherung unterliegen oder —-
einhalb Jahren, 1178 Kollektivver- nach den Merkmalen ihrer Berufs
träge abgeschlossen wurden. 427 tätigkeit unterliegen wurden Zum
dieser Verträge (36 Prozent) waren Wahlkorper der Verkehrsbedienstete
Bundeskollektivverträge, das heißt, gehören alle Arbeiter u n d Angestel-
sie gelten einheitlich im gesamten ten, die in den dem öffentlichen ver
Bundesgebiet Österreich. kehr dienenden Betrieben, also oei-
Die sehr beachtliche Zahl von Ver- spielsweise bei
trägen, die da von den Gewerkschaf- bahnen, Autobus- und 0^5116^6^^^
ten oft nach langwierigen und mühe- sofern sie dem
Wählerverzeieh-
Wahlberechtigte, die wegen Ab¬
wesenheit — Krankheit, Urlaub
usw. — nicht in das Verzeichnis
aalgenommen wurden oder nicht
rechtzeitig das Wähleranlageblatt
ablieferten, können zwischen dem
10. und 24. September 1954 schrilt-
lich, in den Bundesländern bei der
Zweigwahlkommission, in Wien
bei der Einspruchskommission, die
Eigentümer. Herausgeber und Verleger: Oster-
•rcichischer Gewerkschaftsbund. Redaktion:
Fritz Klenner und Franz Nekula Verantwort¬
licher Redakteur: Karl Franta. Für die Bild¬
beilage verantwortlich: Fritz Konir Gestaltung
der Bildbeilage: August Makart. Alle Wien,
1. Hohenstautengasse 10—12 Verwaltung und
Expedition: Wien, III.. Rennweg 1 Druck:
Waldheim-Eberle, Wien, VII., Seidengasse 3—11.
Die Vol.beschäitigung
ir ufl erkämpft werden
AAehr als 5 Milliarden Schilling werden
in den kommenden Monaten in die
Wirtschaft einströmen
Die Beschäftigung kann in allen
Zweigen der Wirtschaft zunehmen
Die höhere Lohnsumme wird die Nach¬
trage nach allen Waren und Dienst¬
leistungen erhöhen
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Seite 2 Nr. 224 SOLIDARITÄT