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Digitalisierung im Gesundheitswesen ist eine große Chance, durch niederschwelligen Zugang zu
ärztlicher Konsultation via Telemedizin oder rascheres präventives Gegensteuern bei Volkskrankheiten,
die anhand zentral gesammelter Daten schneller erkannt werden können. Ein Großteil der Bevölkerung
nutzt die digitalen Möglichkeiten nicht. Es ist daher an einer Strategie für Digital Literacy zu arbeiten,
die Menschen befähigt an den neuen digitalen Möglichkeiten zu partizipieren. Begrüßt wird der im
Wirkungsziel 3 (Detailbudget 24.03.02) genannte weitere Auf- und Ausbau von Strukturen zur Stärkung
der Gesundheitskompetenz als wesentliche Gesundheitsdeterminante. Seit 2013 gibt es die
Elektronische Gesundheitsakte (ELGA). Auch wenn die technische Infrastruktur bereits funktioniert, sind
bei weitem noch nicht alle Gesundheitsdiensteanbieter:innen an ELGA angeschlossen. Derzeit werden
e-Befunde flächendeckend nur von den Landesfonds-Spitälern gespeichert. Für eine
benutzer:innenfreundliche Anwendung darüber hinaus fehlt die Finanzierung. In der UG 24 sind 2022
15,8 Mio Euro für den Bereich e-health vorgesehen, in der UG 21 nochmals 7 Mio Euro für IT-
Gesundheit. Im Vergleich zu den letzten Jahren sind damit mehr Mittel vorgesehen. Eine nationale
Strategie für Digital Literacy sowie eine forcierte Umsetzung einer benutzer:innenfreundlichen
ELGA (insb bei e-Befunden), die einerseits Menschen befähigt, die neuen digitalen Möglichkeiten zu
nutzen und die andererseits gewährleistet, dass möglichst viele Bürger:innen Zugang zu digitalen
Gesundheitsangeboten wahrnehmen können, ist mit entsprechenden Mitteln zu dotieren. Die Erhöhung
der Mittel wird zwar begrüßt, doch als nicht ausreichend eingeschätzt. Allein für ELAG ist zumindest die
Basisfinanzierung (10 Mio jährlich) für die nächsten Jahre zu verdoppeln.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Budget 2022 wenig ambitioniert ist, den
Herausforderungen im Gesundheitssystem gerecht zu werden. Es enthält keine Anhaltspunkte wie
die Einnahmenausfälle und die Belastungen durch zusätzliche Aufgaben in Höhe von 1,1 Mrd Euro bis
2025 der Sozialversicherung ersetzt werden. Hier ist dringend geboten, dass der Bund entsprechende
Ausgleichszahlungen vorsieht (im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung) bzw Belastungen
zurücknimmt (Kosten für Arbeitsunfälle etc). Es werden keine ausreichenden Mittel zum Abbau der
Versorgungsdefizite (Chroniker:innenversorgung, flächendeckender Ausbau der Psychotherapie etc)
oder zur Leistungsharmonisierung bereitgestellt. Die Mittel für Digitalisierungsprojekte sind nicht
ausreichend. Begrüßenswert ist die Aufstockung der Mittel für Prävention und Gesundheitsförderung
um 50% im Vergleich zu den Vorjahren.
4.11 Pflege
Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf sind auf Hilfe durch Dritte angewiesen, ob es sich um
informelle Unterstützung in der Familie oder um professionelle Betreuungs- und Pflegepersonen
handelt. Deshalb bedarf es eines gut funktionierenden Pflegesystems, auf das sich sowohl die
Menschen mit Unterstützungsbedarf als auch ihre Angehörigen verlassen können. Pflege betrifft vor
allem Frauen, da sie in allen Gruppen stärker als Männer vertreten sind: bei den Menschen mit
Pflegebedürftigkeit, bei den pflegenden Angehörigen und auch bei den beruflich Pflegenden und
Betreuenden. Aus diesem Grund trägt ein gut ausgebautes öffentliches Pflegesystem auch zu mehr
Geschlechtergerechtigkeit bei. Die demografische Entwicklung und plurale Lebensentwürfe erfordern
einen raschen quantitativen wie qualitativen Ausbau der Pflegeangebote in Österreich. Der
Schlüsselfaktor ist die Verfügbarkeit von gut ausgebildetem Personal. Eine am Wohlstand aller
Altersgruppen orientierte Budgetpolitik muss den quantitativen und qualitativen Ausbau sowie eine
nachhaltige Finanzierung des Pflegesystems sichern.
Die Finanzierung der Langzeitpflege weist in Österreich eine hohe Komplexität und Verflechtung
zwischen den Gebietskörperschaften auf. Während der Bund im Wesentlichen für Geldleistungen,
insb. das Pflegegeld zuständig ist, werden die Pflegedienstleistungen (Sachleistungen) von den
Ländern getragen. Die Gemeinden sind über die Sozialhilfeumlagen an der Finanzierung von