Full text: Budget 2022: Unausgewogene Steuerreform, erkennbarer Klimaschwerpunkt, Mittel für Armutsbekämpfung, Pflege und Bildung fehlen (229)

61 Digitalisierung im Gesundheitswesen ist eine große Chance, durch niederschwelligen Zugang zu ärztlicher Konsultation via Telemedizin oder rascheres präventives Gegensteuern bei Volkskrankheiten, die anhand zentral gesammelter Daten schneller erkannt werden können. Ein Großteil der Bevölkerung nutzt die digitalen Möglichkeiten nicht. Es ist daher an einer Strategie für Digital Literacy zu arbeiten, die Menschen befähigt an den neuen digitalen Möglichkeiten zu partizipieren. Begrüßt wird der im Wirkungsziel 3 (Detailbudget 24.03.02) genannte weitere Auf- und Ausbau von Strukturen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz als wesentliche Gesundheitsdeterminante. Seit 2013 gibt es die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA). Auch wenn die technische Infrastruktur bereits funktioniert, sind bei weitem noch nicht alle Gesundheitsdiensteanbieter:innen an ELGA angeschlossen. Derzeit werden e-Befunde flächendeckend nur von den Landesfonds-Spitälern gespeichert. Für eine benutzer:innenfreundliche Anwendung darüber hinaus fehlt die Finanzierung. In der UG 24 sind 2022 15,8 Mio Euro für den Bereich e-health vorgesehen, in der UG 21 nochmals 7 Mio Euro für IT- Gesundheit. Im Vergleich zu den letzten Jahren sind damit mehr Mittel vorgesehen. Eine nationale Strategie für Digital Literacy sowie eine forcierte Umsetzung einer benutzer:innenfreundlichen ELGA (insb bei e-Befunden), die einerseits Menschen befähigt, die neuen digitalen Möglichkeiten zu nutzen und die andererseits gewährleistet, dass möglichst viele Bürger:innen Zugang zu digitalen Gesundheitsangeboten wahrnehmen können, ist mit entsprechenden Mitteln zu dotieren. Die Erhöhung der Mittel wird zwar begrüßt, doch als nicht ausreichend eingeschätzt. Allein für ELAG ist zumindest die Basisfinanzierung (10 Mio jährlich) für die nächsten Jahre zu verdoppeln. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Budget 2022 wenig ambitioniert ist, den Herausforderungen im Gesundheitssystem gerecht zu werden. Es enthält keine Anhaltspunkte wie die Einnahmenausfälle und die Belastungen durch zusätzliche Aufgaben in Höhe von 1,1 Mrd Euro bis 2025 der Sozialversicherung ersetzt werden. Hier ist dringend geboten, dass der Bund entsprechende Ausgleichszahlungen vorsieht (im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung) bzw Belastungen zurücknimmt (Kosten für Arbeitsunfälle etc). Es werden keine ausreichenden Mittel zum Abbau der Versorgungsdefizite (Chroniker:innenversorgung, flächendeckender Ausbau der Psychotherapie etc) oder zur Leistungsharmonisierung bereitgestellt. Die Mittel für Digitalisierungsprojekte sind nicht ausreichend. Begrüßenswert ist die Aufstockung der Mittel für Prävention und Gesundheitsförderung um 50% im Vergleich zu den Vorjahren. 4.11 Pflege Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf sind auf Hilfe durch Dritte angewiesen, ob es sich um informelle Unterstützung in der Familie oder um professionelle Betreuungs- und Pflegepersonen handelt. Deshalb bedarf es eines gut funktionierenden Pflegesystems, auf das sich sowohl die Menschen mit Unterstützungsbedarf als auch ihre Angehörigen verlassen können. Pflege betrifft vor allem Frauen, da sie in allen Gruppen stärker als Männer vertreten sind: bei den Menschen mit Pflegebedürftigkeit, bei den pflegenden Angehörigen und auch bei den beruflich Pflegenden und Betreuenden. Aus diesem Grund trägt ein gut ausgebautes öffentliches Pflegesystem auch zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei. Die demografische Entwicklung und plurale Lebensentwürfe erfordern einen raschen quantitativen wie qualitativen Ausbau der Pflegeangebote in Österreich. Der Schlüsselfaktor ist die Verfügbarkeit von gut ausgebildetem Personal. Eine am Wohlstand aller Altersgruppen orientierte Budgetpolitik muss den quantitativen und qualitativen Ausbau sowie eine nachhaltige Finanzierung des Pflegesystems sichern. Die Finanzierung der Langzeitpflege weist in Österreich eine hohe Komplexität und Verflechtung zwischen den Gebietskörperschaften auf. Während der Bund im Wesentlichen für Geldleistungen, insb. das Pflegegeld zuständig ist, werden die Pflegedienstleistungen (Sachleistungen) von den Ländern getragen. Die Gemeinden sind über die Sozialhilfeumlagen an der Finanzierung von
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