ARBEIT UND WIRTSCHAFT
HERAUSGEBER
ÖSTERREICHISCHER ARBEITERKAMMERTAG
UND ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
REDAKTEUR: ERNST LAKENBACHER
. lahrgang 1, Mai 1961 Nummer 10
Dr. JOSEF HAAR (Wien):
Ideologie der Verbrauchergenossenschaft
Die Form der Genossenschaft als
einer Gemeinschaft von nicht ge¬
schlossener Mitgliederzahl, die der
Förderung bestimmter wirtschaft¬
licher Interessen dient, war den
Menschen schon seit jeher bekannt;
denken wir an die uralte Form der
bäuerlichen Weide- oder Siedlungs¬
genossenschaft. Die genossenschaft¬
liche Wirtschaftsform als Selbsthilfe¬
einrichtung der Verbraucher
wurde jedoch erstmalig Mitte des
19. Jahrhunderts angewandt. Die
Konsumgenossenschaft wurde damals
eigentlich aus einer praktischen Er¬
wägung heraus geboren, nämlich an
die Stelle des unbeschränkten Ver¬
dienstes a m Konsumenten den
Dienst für den Konsumenten zu
setzen. Diese Überlegung wurde
frühzeitig zu einer bestimmten Gei¬
steshaltung, zu einer Ideologie ent¬
wickelt, die bald feste Formen an¬
nahm und Grundsätze entwickelte:
den Grundsatz der offenen Mitglied¬
schaft, der demokratischen Verwal¬
tung, der Rückvergütung, der Bar¬
zahlung, der Förderung der genos¬
senschaftlichen Erziehung. Wollen
wir der Konsumgenossenschaftsbe¬
wegung das nötige Verständnis ent¬
gegenbringen, dann müssen wir uns
in erster Linie mit diesen Prinzipien
auseinandersetzen.
Mitgliedschaft
Der Grundsatz der offenen Mit¬
gliedschaft besagt, daß der Beitritt
zur Konsumgenossenschaft jedem
freisteht, daß niemandem der Ein¬
tritt verwehrt werden darf, gleich¬
gültig, welcher Rasse oder welt¬
anschaulichen Richtung er angehört.
Je weiter der Kreis der Mitglieder
sich ausdehnt, desto größer werden
die Erfolge des gemeinsamen Unter¬
nehmens sein, desto günstigere Ein¬
kaufsmöglichkeiten vermag die Ge¬
nossenschaft dem einzelnen Mitglied
zu bieten, desto vorteilhafter wird
die Hausfrau die Bedürfnisse ihrer
Familie in der Genossenschaft decken
können. Dieser Grundsatz mag viel¬
leicht vielen als selbstverständlich
erscheinen, er war aber in den An¬
fängen der Genossenschaftsbewe¬
gung sehr umstritten. Zum Teil be¬
stand nämlich die Tendenz, den
Beitritt neuer Mitglieder einzu¬
schränken, um die bereits erzielten
Vorteile einem engeren Kreis vorzu¬
behalten. Heute sind solche Bestre¬
bungen längst überwunden und die
Konsumgenossenschaften sind bei¬
müht, so viele Mitglieder wie möglich
zu gewinnen. Es ist nun in aller Welt
üblich, daß die Konsumgenossen¬
schaften auch an Nichtmitglieder
verkaufen, um diesen die Möglichkeit
zu geben, die Vorteile des genossen¬
schaftlichen Einkaufs kennenzu¬
lernen.
Verwaltung
Den Grundsatz der demokratischen
Verwaltung in der Konsumgenossen¬
schaft gewährleistet die absolute
Gleichberechtigung der Mitglieder.
Jeder Genossenschafter hat die glei¬
chen Rechte und Pflichten, er ist am
Besitz und an der Verwaltung der
Genossenschaft im gleichen Ausmaß
beteiligt. Die Gesamtheit der Mit¬
glieder wählt nach dem Grundsatz
des gleichen Wahlrechtes ihre Ge¬
nossenschaftsorgane, Vorstand und
Aufsichtsrat. Bei der Konsumgenos¬
senschaft hat jedes Mitglied, ob
Mann oder Frau, eine Stimme,
gleichgültig, wie viele Geschäftsan¬
teile es besitzt, zum Unterschied von
den sonstigen Wirtschaftsgesell¬
schaften, bei denen der Kapital¬
anteil, das Aktienpaket, die Stamm¬
einlage, für das Stimmrecht entschei¬
dend sind.
Die Konsumgenossenschaft ist also
keine Kapitalgesellschaft, sondern
eine Personalgesellschaft. Sie be¬
zweckt in ihrem eigentlichen Sinn
auch nicht die Erzielung eines mög¬
lichst hohen Ertrages des Grund¬
kapitals, sondern die Wahrung der
wirtschaftliehen Interessen ihrer
Mitglieder durch gemeinsamen Ge¬
schäftsbetrieb. Gewiß — auch die
Konsumgenossenschaft kann es sich
nicht leisten, eine Unterbilanz auf¬
zuweisen, auch sie muß Überschüsse
erzielen, um ihr Unternehmen weiter
zu entwickeln. Aber ihr Leitmotiv
bleibt der Dienst an der Mitglied¬
schaft, nicht der Verdienst, während
das Streben nach optimalem Ge¬
winn das Wesen der kapitalistischen
Unternehmung ausmacht. Daß die
Genossenschaften ihr Geschäft auf
solider kaufmännischer Basis auf¬
bauen, ist nichts anderes als die erste
Voraussetzung für die erfolgreiche
und dauerhafte Erfüllung ihrer wirt¬
schaftlichen Zweckbestimmung. Das
ist nicht ein Kennzeichen des kapi¬
talistischen Systems, sondern der
elementare Grundsatz allen Wirt¬
schaftens. Der wesentliche Unter¬
schied des genossenschaftlichenWirt¬
schaftssystems in seiner praktischen
Auswirkung besteht aber darin, daß
nicht einige wenige Privatpersonen
oder Gruppen Nutznießer der Er¬
trägnisse werden, sondern daß die
breite Masse der Mitglieder in den
Besitz der genossenschaftlichen Er¬
übrigung kommt. Es ist vom sozialen
Standpunkt wesentlich besser, vielen
etwas zu bieten, als wenigen vieles.
Rückvergütung
Der Grundsatz der Rückvergütung
im Verhältnis zum Einkauf der Mit¬
glieder bedeutet eine vollkommene
Abkehr von der Ertragsverteilung
in der Privatwirtschaft. Nicht die
Kapitalbeteiligung, sondern die Lei¬
stung des Mitgliedes, die Höhe des
Warenbezugs bei der Genossenschaft
ist entscheidend für die Verteilung
der genossenschaftlichen Erübrigung.
Dieser Grundsatz hat einerseits einen
praktischen Wert, da er umsatz¬
steigernd wirkt, andererseits einen
ideellen Wert dadurch, daß er den
gerechtesten Verteilungsschlüssel
darstellt. Diejenigen Mitglieder, die
durch ihre Umsatzleistung am mei¬
sten zur Bildung der genossenschaft¬
lichen Erübrigung beitragen, erhal¬
ten auch den höchsten Anteil an
dieser. Die Rückvergütung ist also