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EU-Krisengovernance: Rechtsvorschläge der Europäischen Kommission zu einem Notfallinstrument für den Binnenmarkt

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Bibliographic data

fullscreen: EU-Krisengovernance: Rechtsvorschläge der Europäischen Kommission zu einem Notfallinstrument für den Binnenmarkt

Legal assessment

URN:
urn:nbn:at:at-akw:g-5754579
Persistent identifier:
773729_GEBU_20221106_2217
Title:
EU-Krisengovernance: Rechtsvorschläge der Europäischen Kommission zu einem Notfallinstrument für den Binnenmarkt
Sub title:
Notfallinstrument für den EU-Binnenmarkt (SMEI)
Creator:
Europäische Kommission
BAK
W-EU
Document type:
Legal assessment

Full text

Seite 2 
Es darf zu keinen krisenbedingten Diskriminierungen und/oder Verschlechterungen von 
Arbeitsbedingungen (sowohl in krisenrelevanten als auch in nicht-krisenrelevanten 
Bereichen) aufgrund getroffener Notfallmaßnahmen kommen. 
Ohne Berücksichtigung der sozialen Frage wird keine der großen Krisen der Gegenwart   
zu bewältigen sein. Daher muss es ein eindeutiges Bekenntnis zur vorrangigen 
Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und von Arbeitslosigkeit sowie zur 
entsprechenden Berücksichtigung der sozialen Dimension geben, etwa in Gestalt eines 
„Europäischen Pakts für sozialen Fortschritt“. 
Beim Notfallinstrument ist vorab klar zu definieren, welcher Sachverhalt als Krise einzu- 
stufen ist. 
Die Einteilung des Notfallinstruments in die drei Risikostufen Eventualmodus, Überwa- 
chungsmodus und Notfallmodus ist zu begrüßen, die Aktivierung einer Binnenmarktüber- 
wachung und eines Binnenmarktnotfalls über Durchführungsrechtsakte ist aus demokra- 
tiepolitischen Überlegungen jedoch abzulehnen. 
Die Einbindung der Sozialpartnerschaft in den Krisenstufen durch Mitarbeit in der Bera- 
tungsgruppe und Beiziehung in Form von Konsultationen muss auf EU- und nationaler 
Ebene sichergestellt sein. 
Bei einem Binnenmarktnotfall sind direkte Eingriffe in den Markt und unternehmerische 
Entscheidungen nachvollziehbar. 
Konsequenzen bei einer Nichtbefolgung werden im Rechtsrahmen kaum angesprochen 
und müssen daher noch klar formuliert werden. 
Die Position der BAK im Detail 
Die Europäische Union ist mit einer nie dagewesenen Fülle an Krisen konfrontiert, die zum 
großen Teil auch auf den EU-Binnenmarkt erhebliche Auswirkungen haben. War es ab 2008 
die Finanzkrise, die erhebliche Schwächen bei der Binnenmarktphilosophie aufgezeigt hat, so 
hat zuletzt die Covid19-Pandemie dazu geführt, dass nationalstaatliches Handeln auch 
gegenüber der gesamteuropäischen Versorgungssicherheit in den Vordergrund gerückt ist. 
Neue Wege in der Binnenmarktpolitik 
In den letzten Jahren haben zahlreiche Krisen auf EU-Ebene gezeigt, dass die bislang 
betriebene Binnenmarktphilosophie eine Reihe von Schwächen und Unzulänglichkeiten 
aufweist. Es ist deutlich geworden, dass ein Umdenken bei der bisher verfolgten angebots- 
und wirtschaftsorientierten Binnenmarktpolitik notwendig ist wie folgende Beispiele zeigen: 
Die Finanzkrise ab 2008 machte Hilfsmaßnahmen der öffentlichen Hand alleine zwischen 
Oktober 2008 und Dezember 2011 in Höhe von 1.616 Mrd € (Liquiditätsmaßnahmen 1.154 
Mrd €, Stützung der Bankensolvenz 442 Mrd €) 
notwendig.3 
Auf die Rettung des 
Finanzsektors folgten durch politische Fehlentscheidungen strikte Sparmaßnahmen, die im 
Gegensatz zu anderen Weltregionen zu einer erneuten Rezession und einem Anstieg der 
3 
Vgl Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 21. Dezember 2012, 
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_12_1444
	        

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