Bis der Kopf raucht (9)

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Description

URN:
urn:nbn:at:at-akw:g-791567
Persistent identifier:
AC08718425
Title:
Arbeit und Wirtschaft
Sub title:
AW
Published:
1923
Keywords:
Österreich
Sozialpolitik
Wirtschaftspolitik
DDC Group:
Structure type:
Periodical

Description

URN:
urn:nbn:at:at-akw:g-743223
Persistent identifier:
AC08718425_2015_9
Title:
Bis der Kopf raucht
Published:
2015
Structure type:
Periodical issue

Description

Title:
Historie
Structure type:
Periodical part

Description

Title:
Das Programm
Creator:
Pellar, Brigitte
Structure type:
Article

Table of contents

Table of contents

  • Arbeit und Wirtschaft
  • Bis der Kopf raucht (9)

Full text

11HistorieArbeit&Wirtschaft 9/2015
Von solchen Überlegungen ausgehend, setzten 
sich 1995 Bildungsverantwortliche und Bil-
dungsexpertInnen aus ÖGB und AK in einer 
Arbeitsgruppe zusammen, um den Koordina-
tionsbedarf festzustellen und die notwendigen 
Weichenstellungen vorzunehmen. Das Ergeb-
nis der Diskussionen war ein gemeinsames 
Programm, das im Mai 1996 die Zustimmung 
des Vorstands der Bundesarbeitskammer und 
im Juni 1996 die Zustimmung des ÖGB-Prä-
sidiums erhielt. Es handelte sich um ein sehr 
nüchternes Organisationskonzept, das völlig 
auf „blumige“ Formulierungen verzichtete, 
aber vielleicht gerade deshalb den Anstoß zu 
Veränderungen gab. Als „Kriterien für die 
Durchführung des Programms“ wurden unter 
anderem folgende Richtlinien festgelegt:
 » Prinzip der Programmstruktur: Auf-
steigende Kursteilnahme – keine Teil-
nahme an Spitzen- und Spezialkursen, 
wenn die Grund- und Aufbaustufen 
nicht absolviert sind. …
 » Berücksichtigung der speziellen Situ-
ation der Teilnehmer (wie Freistellung, 
Verdienstentgang, Betriebsart, Ge-
schlecht, Alter, regionale Besonderheiten, 
Vorbildung).
 » Mehr Zeitflexibilität bei den Kurs-
formen (Rücksichtnahme auf das Zeit-
budget und atypische Arbeitszeiten …).
 » Bessere Verknüpfung zwischen den 
Bildungsbedürfnissen der jeweiligen 
Zielgruppe und den Bildungszielen 
der „Anbieter“ (mehr Qualifizierungs- 
angebote; ständige Verbindung von 
Qualifikation und politischer Bil-
dung; …).
1996 feierte die zentrale Bildungsorgani- 
sation des ÖGB ihr 50-jähriges Bestehen. Als 
Schlussfolgerung aus dem Rückblick auf 
diese 50 Jahre schrieb Wolfgang Greif, damals 
pädagogischer Mitarbeiter des Bildungs- 
referats: 
Da ist … als Moment zu sehen, dass sich 
GewerkschaftsfunktionärInnen und Be-
legschaftsvertreterInnen … zunehmend 
der Legitimationsdiskussion stellen 
müssen. … Gewerkschaftliche Bildungs-
arbeit muss hier gemeinsam mit den 
Belegschaftsvertretungen Modelle ent-
wickeln, wie auch ArbeitnehmerInnen 
eines „modernen“ Typs die Notwendig-
keit der Organisation ihrer Interessen 
deutlich gemacht werden kann. Struk-
turell kann diese Herausforderung wohl 
nur durch eine Konzentration der Kräf-
te innerhalb des Organisationsgeflechts 
arbeitnehmerorientierter Bildungsar-
beit bewältigt werden. Denn auch der 
Kernbereich gewerkschaftlicher Er-
wachsenenbildung präsentiert sich heu-
te als ein breitgefächertes System unter-
schiedlicher Bildungsträger und Ein-
richtungen. Dieses System umfasst die 
traditionellen Bereiche der Gewerk-
schaftsbildung als Kern der Organisa-
tionsarbeit ebenso wie hochqualifizier-
te Spezialausbildungen in der Funkti-
onäreschulung. Für die Weiterentwick-
lung dieses Systems ist es unabdingbar, 
dass ÖGB, Gewerkschaften und die 
Kammern für Arbeiter und Angestellte 
ihre Kooperation aufrecht erhalten und 
weiter intensivieren.
Das Programm
1996 beschlossen ÖGB und Bundesarbeitskammer ein gemeinsames Bildungs- 
programm. Damit legten sie die Basis für notwendige neue Entwicklungen.
 
Bildungsmanagement ist ein lebendiger Pro-
zess. Manche der Projekte des Programms be-
standen den Praxistest nicht oder mussten 
unter neuen Rahmenbedingungen neu konzi-
piert werden, andere dagegen wirken bis ins 
21. Jahrhundert. So sind zum Beispiel die ÖGB-
AK-Bildungsforen in den Bundesländern aus 
den 1996 angeregten „ÖGB-AK-Ausschüssen 
für gewerkschaftliche Bildungsarbeit“ hervor-
gegangen.
Ausgewählt und kommentiert 
von Brigitte Pellar 
brigitte.pellar@aon.at
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Die Bildungskooperation von ÖGB und AK 
war immer eng, ein Beispiel ist die Infor- 
mationskampagne zum Arbeitsverfassungs-
gesetz 1974. Mit dem AK-Gesetz 1992 erhielt 
sie dann eine gesetzliche Grundlage – auch 
das war ein Motiv für das Ausarbeiten des 
gemeinsamen Bildungsprogramms.
        

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