Wirtschaft und Gesellschaft - 2013 Heft 3 (3)

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URN:
urn:nbn:at:at-akw:g-2233993
Persistent identifier:
AC08890876
Title:
Wirtschaft und Gesellschaft
Structure type:
Periodical

Description

URN:
urn:nbn:at:at-akw:g-107959
Persistent identifier:
AC08890876_2013_003
Title:
Wirtschaft und Gesellschaft - 2013 Heft 3
Published:
2013
Keywords:
Österreich
Wirtschaftspolitik
Zeitschrift
Structure type:
Periodical issue

Description

Title:
Urheberrecht und Digitalisierung - Eine Zwischenbilanz
Creator:
Stepan, Paul
Structure type:
Article

Description

Title:
4. Lösungsansätze
Structure type:
Chapter

Description

Title:
4.1 Pauschalvergütungen
Structure type:
Chapter

Table of contents

Table of contents

  • Wirtschaft und Gesellschaft
  • Wirtschaft und Gesellschaft - 2013 Heft 3 (3)

Full text

ein Wettbewerb entstehen kann. Die dritte Lösung, die im Raum steht,
sind Pauschalvergütungsmodelle wie die in Österreich 2012 und 2013 hef-
tig diskutierte Speichermedienabgabe oder eine content flatrate. Im Fol-
genden werden diese Möglichkeiten kurz besprochen.
4.1 Pauschalvergütungen
Pauschalvergütungsmodelle sind kein neues Phänomen: So wurde mit
der Einführung der Audiokassetten 1980 in Österreich eine Abgabe einge-
führt, die zur Kompensation der Privatkopie herangezogen und von den
Verwertungsgesellschaften verteilt wurde. Kompensiert wurde damit die
Möglichkeit, Privatkopien von käuflich erworbenen Gütern (Schallplatten)
zu machen bzw. aus dem Radio aufzunehmen. Zu dieser Zeit waren die
Verwendungsmöglichkeiten der Leerkassetten noch einigermaßen be-
schränkt, sodass ein kausaler Zusammenhang zwischen Nutzung und
Vergütung nachvollziehbar war. Dies unterscheidet sich wesentlich von
der Forderung nach der jüngst diskutierten Abgabe auf alle Speicherme-
dien, denn diese werden sowohl benötigt, um legal erworbene Kopien von
iTunes, Software, Amazon etc. aber auch auch eigene Fotos, Filme, Pro-
gramme, Spiele und vieles mehr abzuspeichern beziehungsweise zu si-
chern (Sicherungskopie). Darüber hinaus sind illegale Kopien von einer
Vergütung ausgenommen. Die Ausdehnung der Leerkassettenabgabe
auf Speichermedien wirft zudem eine Reihe von weiteren Problemen auf,
die eine direkte Umlage des Konzepts nicht ermöglichen, wie beispiels-
weise die Frage nach der Kompensation. Eine solche kann es nur für lega-
le Handlungen geben, denn die pauschale Kompensation von illegalen
Handlungen würde diese letztlich legalisieren. Legale Handlungen in Ös-
terreich umfassen das Kopieren von legal erworbenen Datenträgern auf
Leermedien, sofern die Kopiervorlage nicht mit einem Kopierschutz verse-
hen ist. Der Kompensation dieser Handlungen ist nichts entgegenzuset-
zen, aber die Einnahmen daraus werden auch entsprechend gering aus-
fallen, da es kaum einen messbaren Schaden gibt, den es zu kompensie-
ren gilt. Die Probleme, die durch die Digitalisierung entstanden sind, wer-
den dadurch nicht gelöst. Ebenfalls ungelöst bleibt die Frage, ob es eine
legale Privatkopie aus einer illegalen Quelle gibt. Wenn ja, dann würde die
Kompensation schon wesentlich höher ausfallen, denn das würde faktisch
für Downloads aller Art gelten. Die Festlegung der Höhe einer solchen Ab-
gabe hängt vom Umfang des zu kompensierenden Schadens ab und
müsste entsprechend bewertet und berechnet werden. Einschlägige em-
pirische Untersuchungen dazu stehen nach wie vor aus.
Ein weiteres Problem beschreibt Martin Kretschmer (2011) in einer Un-
tersuchung zu Pauschalabgaben in Großbritannien. Die Speichermedien-
abgabe wird in der Regel bei den Elektrohändlern eingehoben und be-
411
39. Jahrgang (2013), Heft 3 Wirtschaft und Gesellschaft
        

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