Geschlechtsspezifische Verteilung von Einkommen und Entscheidungsmacht innerhalb des Haushalts (1)

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URN:
urn:nbn:at:at-akw:g-443243
Persistent identifier:
AC11620888
Title:
Sozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell
Structure type:
Periodical

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URN:
urn:nbn:at:at-akw:g-444587
Persistent identifier:
AC11620888_2013_1
Title:
Geschlechtsspezifische Verteilung von Einkommen und Entscheidungsmacht innerhalb des Haushalts
Published:
2013
Structure type:
Periodical issue

Table of contents

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  • Sozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell
  • Geschlechtsspezifische Verteilung von Einkommen und Entscheidungsmacht innerhalb des Haushalts (1)

Full text

5 
Ausgabe 1/2013 
Die Einkommensungleichheit zwischen Männern und Frauen zeigt sich auch innerhalb 
des Haushalts 
Frauen verdienen in Österreich im Durchschnitt um 40 % weniger als Männer. Auch bei 
Berücksichtigung des hohen Teilzeitanteils und der Standardisierung auf Stundenverdienste 
liegt die Einkommenslücke bei 24 %. Damit ist Österreich bei der Einkommensungleichheit 
zwischen Männern und Frauen eines der Schlusslichter Europas. Die Annahme, dass das 
Einkommen von Frauen ein selbstgewählter Zuverdienst ist und innerhalb des Haushaltes 
die Einkommen und Entscheidungsmacht geteilt werden, ist nicht haltbar. Die ungleichen 
Ressourcen- und Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern werden im Haushalt 
nicht ausgeglichen, sondern setzen sich dort fort. 
 
 
 
 
Die vorliegenden Ergebnisse stärken die Forderung der Arbeiterkammer die 
Einkommensschere zu schließen, indem 
? Betriebe Frauen und Männern die gleichen Zugangschancen zu den verschiedenen 
Berufen eröffnen; 
? frauendominierte Berufe besser bewertet werden; 
? ein flächendeckendes Angebot qualitativer, professioneller und bedarfsgerechter (va 
hinsichtlich Öffnungszeiten) Kinderbetreuung für alle Altersgruppen ausgebaut wird.  
? Mehr Frauen in Führungspositionen kommen, durch eine verpflichtende Frauenquote bei 
Aufsichtsräten; 
? gleiche Chancen bei Teilzeit gewährleistet wird. Teilzeitbeschäftigte müssen bei der 
betrieblichen Weiterbildung und beim beruflichen Aufstieg gleichbehandelt werden; 
? dass die neu eingeführten Instrumente der Einkommensberichte genutzt werden, um 
betriebliche Maßnahmen zur Verringerung der Einkommensschere zu setzen.
        

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