Ergebnisse des AK Wiedereinstiegsmonitorings (6)

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URN:
urn:nbn:at:at-akw:g-443243
Persistent identifier:
AC11620888
Title:
Sozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell
Structure type:
Periodical

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URN:
urn:nbn:at:at-akw:g-444277
Persistent identifier:
AC11620888_2013_6
Title:
Ergebnisse des AK Wiedereinstiegsmonitorings
Published:
2013
Structure type:
Periodical issue

Description

Title:
Glossar
Structure type:
Glossar

Table of contents

Table of contents

  • Sozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell
  • Ergebnisse des AK Wiedereinstiegsmonitorings (6)

Full text

6 
Ausgabe 6/2013 
 
Die Arbeiterkammer setzt sich ein für  
? mehr Mittel für Betreuungsplätze: Der Bund soll jährlich 100 Millionen Euro in den 
Ausbau und die Qualitätsverbesserung der Kinderbetreuung investieren,  
? die Einführung eines Papa-Monats in der Privatwirtschaft und die aktive Förderung der 
Väterkarenz in Betrieben, 
? arbeitsmarktpolitische Unterstützungsangebote, die Frauen frühzeitig erreichen und den 
Ausbau von Qualifizierungsangeboten, 
? das Recht auf Elternteilzeit bzw. auf Änderung der Lage der Arbeitszeit auch für 
Beschäftigte in Kleinbetrieben. 
 
 
 
Glossar – Definitionen des Wiedereinstiegsmonitoring 
Jahreskohorte: Alle Personen, deren Beginn einer Kinderauszeit in einem Kalenderjahr 
beginnt, werden zu einer Jahreskohorte zusammengefasst. Bei der Jahreskohorte 2006 
beträgt die Nachbeobachtungsmöglichkeit fünf Jahre, bei den weiteren Jahreskohorten ist 
diese entsprechend kürzer. Die kürzeste Nachbeobachtungsmöglichkeit gibt es bei der 
Jahreskohorte 2010 mit einem Jahr. 
 
Kinderauszeit: Alle Personen mit Kinderbetreuungsgeldbezug. Der Beginn der 
Kinderauszeit ist bei Frauen die Geburt des Kindes und bei Männern der Beginn des 
Kinderbetreuungsgeldbezuges. Das Ende der Kinderauszeit ist der Wiedereinstieg 
 
Wiedereinstieg: sozialversicherungspflichtige unselbständige Beschäftigung mit einer Dauer 
von mindestens 3 Monaten. 
 
Überwiegend beschäftigt/Überwiegend nicht beschäftigt: 
*Zuvor überwiegend beschäftigt: mehr als 50 % Beschäftigungstage im Jahr vor Beginn der 
Kinderauszeit 
*Zuvor überwiegend nicht beschäftigt: 50 % oder weniger Beschäftigungstage  im Jahr vor 
Beginn der Kinderauszeit 
 
 
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