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Wirtschaftspolitik - Standpunkte 2011 Heft 3 (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Wirtschaftspolitik - Standpunkte 2011 Heft 3 (3)

Periodical

URN:
urn:nbn:at:at-akw:g-481632
Persistent identifier:
AC12370441
Title:
Wirtschaftspolitik
Sub title:
Standpunkte
Published:
2011
Keywords:
Wirtschaftspolitik
Zeitschrift
DDC Group:
Document type:
Periodical

Periodical issue

URN:
urn:nbn:at:at-akw:g-485540
Persistent identifier:
AC12370441_2011_3
Title:
Wirtschaftspolitik - Standpunkte 2011 Heft 3
Published:
2011
Document type:
Periodical issue

Article

Title:
Die neue Energieeff izienzrichtlinie – ein Vorschlag der EU-Kommission
Creator:
Herzele, Dorothea
Pezenka, Dominik
Wixforth, Susanne
Structure type:
Article

Contents

Table of contents

  • Wirtschaftspolitik
  • Wirtschaftspolitik - Standpunkte 2011 Heft 3 (3)
  • Title page
  • Inhalt
  • Editorial
  • Imprint
  • Polarisierung der Einkommensverteilung
  • EZB im Dienste der Banken, nicht der Staaten
  • Neue Europäische Finanzarchitektur: Eine Gleichung mit noch (zu) vielen Unbekannten?!
  • Eins und eins ist zwei - warum investieren in der jetzigen Situation besser als sparen ist
  • Die Europäische Währungsunion ist reformiert – ist sie das?
  • Regulierung der Finanzmärkte in den USA und der EU – alles paletti?
  • OECD Länderprüfb ericht Österreich – eine kritische Würdigung
  • Nachhaltig wirtschaften, aber wie?
  • Ökostromgesetz 2012
  • Die neue Energieeff izienzrichtlinie – ein Vorschlag der EU-Kommission
  • Die Scheinalternative „Biokraftstoffe“
  • Beschäftigt in der Forschung(sabteilung) eines Unternehmens – ein beneidenswerter Job?
  • EU-Grünbuch zu Corporate Governance: AK fordert verbindlichen Maßnahmenkatalog
  • Das neue Telekommunikationsgesetz

Full text

Wirtschaftspolitik – Standpunkte. 03 | 2011. seite 18 von 24 tionale Ziele bereits jetzt festzulegen. Ver- bindliche Zielvorgaben würden frühzeitig Rechtssicherheit schaffen und wären auch wichtige Impulsgeber für die Schaffung ei- nes Marktes für Energieeffizienz-Dienstleis- tungen. nicht ohne den Verkehr. Die größten Ein- sparungsmöglichkeiten gibt es im Bereich der Gebäude und des Verkehrs. Letzte- rer fehlt aber im Richtlinienentwurf: Laut Europäischer Umwelt-Agentur ist der Verkehrssektor (ohne internationalen Flug- und Schiffsverkehr) für 19,7% der Ge- samtemissionen der EU-27 verantwortlich. In Österreich ist der Verkehr mit Anteil von 33,5% (2009) der Hauptenergiever- braucher. Ohne diesen Sektor bleibt die Richtlinie wirkungslos. Für die AK ist das inakzeptabel. Und die Begründung, dass sich der Verkehrsbereich in der Zustän- digkeit einer anderen Generaldirektion befindet, reicht wohl nicht aus. Österreich muss sich massiv dafür einsetzen, dass der Verkehrsbereich als einer der am schnells- ten wachsenden Energieverbraucher und CO2-Emittenten in den Wirkungsbereich dieser Richtlinie integriert wird. Denn auch die Energieeffizienz-Maßnahmen im vor kurzem vorgestellten „Weißbuch Verkehr“ stellen eher Absichtserklärungen dar, kon- krete, verbindliche Vorgaben sind allerdings nicht enthalten. Masterplan gebäudesanierung. Hingegen wird der Gebäudebereich in die Pflicht ge- nommen. Es ist zwar ein wichtiger Schritt, allerdings greift die Festschreibung einer jährliche Sanierungsrate von 3 % bei öf- fentlichen Gebäuden in mehrerer Hinsicht zu kurz: Angesichts angespannter Budget- situationen und Ausgabenkürzungen im Rahmen der Konsolidierungspakete sowie der höchst unterschiedlichen thermisch/ energetischen Gebäudebeständen in den einzelnen Mitgliedstaaten ist die Festlegung einer Sanierungsrate von 3% zu undifferen- ziert. Die EU-Kommission beruft sich bei der Festsetzung einer derart hohen, auf alle Mitgliedstaaten gleich anwendbaren Rate auf die Tatsache, dass dieses Effizienzziel von vielen Ländern (GB, F, I, B) um 1,7%, von den USA sogar um 2,2%-2,7% über- troffen wird. Diese Zahlen relativieren sich jedoch dadurch, dass die statistische Erfas- sung nicht harmonisiert ist (bei I und F wird von Umweltschutzorganisationen davon ausgegangen, dass Doppelverrechnungen erfolgen), bzw. bei den USA – dem größ- ten Energieverschwender der Welt – von einem ganz anderen Niveau ausgegangen wird. Durch diese undifferenzierte Vorgabe kommt es de-facto zu einer Bestrafung der Mitgliedstaaten, die bereits jetzt eine hohe Energieeffizienz aufweisen. Zweckmäßiger wäre es aus Sicht der AK, in einem ersten Schritt alle öffentlichen Gebäude auszuweisen, die einen besonders hohen thermischen bzw. energetischen Sanierungsbedarf aufweisen und bei de- nen mit den geringsten Kosten die höchs- te Energieeffizienz zu erzielen ist – wobei auch gesamtwirtschaftliche Erwägungen bei der Auswahl einfließen könnten (Nutzung, Beschäftigungswirkung). Grundsätzlich gibt der Entwurf diese Möglichkeit in Absatz 3 schon vor. Weiters sind Überlegungen an- zustellen, inwieweit auch der private Sektor verstärkt integriert werden könnte. Erst in einem zweiten Schritt wären Ziele festzulegen (entweder Sanierungsra- te oder Endenergieeinsparung). Mit einem derartigen „Masterplan Gebäudesanie- rung“ könnten alle vorhandenen Förder- mittel und -instrumente sowie andere Finanzierungsmöglichkeiten gezielt und ef- fizient eingesetzt werden. auch energieunternehmen haben ihren beitrag zu leisten. Der Richtlinienentwurf sieht vor, dass Energieverteiler oder – ver- sorger verpflichtet werden 1,5% ihres im abgelaufen Jahr realisierten Energieabsatz- volumens einzusparen – ausgenommen da- von ist der Verkehrsbereich (!). Die Energie- einsparungen sollen bei den KundInnen der Energieversorger erreicht werden. Derarti- ge Energieeinsparungssysteme für die Ener- giewirtschaft bestehen bereits erfolgreich in einigen Mitgliedsländern. Wichtiges Signal der EU-Kommission: Diese Verpflichtungs- systeme können Auflagen enthalten, dass Maßnahmen gezielt bei einkommensschwa- chen Haushalten vorzunehmen sind. Ener- gieeffizienz-Maßnahmen müssen für alle zugänglich und leistbar sein. Viele Menschen können ohne ausreichende Unterstützung keine Energieeffizienz-Maßnahmen durch- führen, um so ihre Energiekosten nachhal- tig zu senken. Nach Eurostat (2009) sind 30 Millionen Menschen von Energiearmut bedroht, in Österreich sind davon rund 350.000 Menschen betroffen. Diese Pro- blematik wurde von der EU-Kommission erkannt: es wird deshalb bei den obligato- rischen Maßnahmen bewusst zwischen Alt- und Neugebäuden unterschieden. Ob dies allerdings ausreicht, bleibt abzuwarten. Zusätzliche Hemmnisse bilden vielfach mangelnde Informationen (wie z.B. über Einsparmöglichkeiten) und offene Finanzie- rungsfragen (wie z.B. mangelnde Förderan- reize). Auch diese – nicht rechtlichen Barri- eren – müssen beachtet werden. Die Erwartung der EU-Kommission, dass Energieeinsparung allein durch die Installa- tion von intelligenten Zählern ermöglicht wird, teilt die AK nicht. Intelligente Zähler können zwar eine Verbesserung im Bereich der Verbrauchsinformation und Rechnungs- legung bringen, es ist aber höchst umstrit- ten, ob derartige Verbrauchsinformationen von den KonsumentInnen tatsächlich wahr- genommen werden. Aus Sicht der AK wä- ren Vor-Ort-Energieberatungen nötig, um das Bewusstsein für den eigenen Verbrauch zu stärken und den KonsumentInnen kon- krete Informationen über Einsparungspo- tentiale zu vermitteln. Dorothea Herzele, Dominik Pezenka, Susanne Wixforth, Abteilung Wirtschaftspolitik 1) KOM(2011) 370 vom 22.6.2011, Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG Mit einem derartigen „Masterplan gebäudesanierung“ könnten alle vorhandenen Fördermittel und -instru- mente sowie andere Finanzierungsmöglichkeiten ge- zielt und effizient eingesetzt werden. Viele Menschen können ohne ausreichende unterstützung keine energieeffizienz-Maßnahmen durchführen, um so ihre energiekosten nachhaltig zu senken.

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“Wirtschaftspolitik - Standpunkte 2011 Heft 3.” 2011: n. pag. Print.
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