Seite 2 BUNDESARBEITSKAMMER
AK-Position zu den wesentlichen Bestimmungen der geplanten Entwürfe:
Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung
Positiv bewertet wird die erhöhte Transparenz bei der Datenerhebung über Studierende
betreffend die soziale Dimension. Ein Monitoring der StudienwerberInnen für zugangsge-
regelte Studien nach bestimmten soziodemografischen Merkmalen ist wichtig, um sicher-
zustellen, dass Aufnahmeverfahren zu keiner Diskriminierung führen.
Auch die Einbeziehung der Studierenden an Fachhochschulen und Privatuniversitäten in
das nunmehr einheitliche Matrikelnummernsystem sowie die Ausweitung der Datenmel-
dungen bei Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatuniversitäten sind
zweckmäßig. Begrüßt wird in Hinblick auf Daten zum sozialen Hintergrund der Studieren-
den insbesondere die zusätzliche Abfrage der Organisationsform bei FH-Studiengängen.
Die bessere Aufschlüsselung der Personaldaten an Fachhochschulen, mit dem Ziel der
Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsfunktionen, wird ebenfalls befürwortet.
Betreffend die Abfrage sozioökonomischer Daten bei Studienbeginn (Formular UHStat 1)
sieht die BAK die Erhebung des Migrationshintergrundes als sinnvoll an. Es sollte aber
noch überlegt werden, ob im Sinne der Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Statistiken
im Bildungsbereich, zusätzlich die Erhebung der Erstsprache der Studierenden und deren
Eltern zweckmäßig ist.
Bei der Abfrage des Bildungsstands der Eltern wäre es sinnvoll, zwischen jenen mit und
ohne Pflichtschulabschluss zu unterscheiden.
Darüber hinaus kritisiert die BAK die geplante Streichung der Erhebung des Berufs der
Eltern. Damit fehlt künftig ein Überblick, wie viele Kinder von Selbständigen, BeamtInnen,
Angestellten oder ArbeiterInnen bestimmte Studienrichtungen wählen und abschließen.
Aus ArbeitnehmerInnensicht muss die berufliche Stellung der Eltern weiterhin abgefragt
werden, um zu eruieren, wie sich der Anteil der ArbeiterInnenkinder bei den verschiede-
nen Studien entwickelt.
Studienbeitragsverordnung
Seit dem vorigen Wintersemester müssen Universitätsstudierende, die arbeiten und mehr
als die Regelstudienzeit plus zwei Toleranzsemester zum Abschluss brauchen, wieder
Studienbeiträge in der Höhe von € 363,63/Semester bezahlen. Die BAK spricht sich in
diesem Zusammenhang erneut dafür aus, Berufstätigkeit wieder als Kriterium für den Er-
lass der Studiengebühren aufzunehmen.
Darüber hinaus ist unklar, weshalb bei der Liste der „studienbeitragsbefreiten Länder“
künftig nur noch die „Least Developed Countries“ aufscheinen.
Wir ersuchen um Berücksichtigung unserer Anliegen und Anregungen.