Bundesministerium für Finanzen
Abt IV/8 (Internationales Steuerrecht)
Johannesgasse 5
1010 Wien
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BMF-
010221/247
2-IV/4/2010
SR-GSt/Ko/St Manfred Korn DW 12375 DW 142375 20.05.2019
Abkommensentwurf zum Doppelbesteuerungsabkommen Österreich –
Argentinien
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Inhalt des Entwurfs:
Das Doppelbesteuerungsabkommen Österreich – Argentinien wurde bereits offiziell
begutachtet. Die Verhandlungen mit Argentinien stehen kurz vor dem Abschluss. Der aktuelle
Abkommensentwurf soll einer Kurzbegutachtung unterzogen werden.
Das Wichtigste in Kürze:
• Entspricht weitgehend dem OECD-Musterabkommen
Zu den wesentlichen Bestimmungen des geplanten Entwurfs:
Das früher bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Argentinien
(BGBl 1983/11) wurde per 31.12.2008 von Argentinien gekündigt. Grenzüberschreitende
Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Staaten wären erheblich behindert, wenn es
nicht zu einem Abschluss eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens kommen würde.
Über die bereits im Jahr 2011 zu dem vorliegenden Abkommensentwurf erfolgte
Stellungnahme der BAK hinaus – auf die inhaltlich verwiesen wird – gibt die BAK folgende
Kurzbegutachtung ab: