Full text: DBA-Verhandlungen mit Argentinien - Kurzbegutachtung

Bundesministerium für Finanzen Abt IV/8 (Internationales Steuerrecht) Johannesgasse 5 1010 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum BMF- 010221/247 2-IV/4/2010 SR-GSt/Ko/St Manfred Korn DW 12375 DW 142375 20.05.2019 Abkommensentwurf zum Doppelbesteuerungsabkommen Österreich – Argentinien Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung. Inhalt des Entwurfs: Das Doppelbesteuerungsabkommen Österreich – Argentinien wurde bereits offiziell begutachtet. Die Verhandlungen mit Argentinien stehen kurz vor dem Abschluss. Der aktuelle Abkommensentwurf soll einer Kurzbegutachtung unterzogen werden. Das Wichtigste in Kürze: • Entspricht weitgehend dem OECD-Musterabkommen Zu den wesentlichen Bestimmungen des geplanten Entwurfs: Das früher bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Argentinien (BGBl 1983/11) wurde per 31.12.2008 von Argentinien gekündigt. Grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Staaten wären erheblich behindert, wenn es nicht zu einem Abschluss eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens kommen würde. Über die bereits im Jahr 2011 zu dem vorliegenden Abkommensentwurf erfolgte Stellungnahme der BAK hinaus – auf die inhaltlich verwiesen wird – gibt die BAK folgende Kurzbegutachtung ab:
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