Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie
Abt IV/E1 (Legistik, EU und internationale
Angelegenheiten Eisenbahnen und
Rohrleitungen)
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
BMVIT-211.
260/0009-
IV/E1/2019
UV-GSt/DA/Ma Doris Artner-Severin DW 12747 DW 142747 23.05.2019
EU-Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im
Eisenbahnverkehr (Neufassung)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Inhalt des Entwurfs:
Der ursprüngliche Verordnungsvorschlag, der im Herbst 2017 zur erstmaligen Begutachtung
versendet wurde, ist einigen Anpassungen unterzogen worden. Dies betrifft insbesondere die
Ausnahmemöglichkeit des grenzüberschreitenden Verkehrs, die Konkretisierung der
Bestimmung über Durchgangsfahrkarten, die Planbarkeit des Bedarfes von Fahrradplätzen,
die Änderung der Bestimmungen über Verspätungen und Zugausfälle und die Änderung der
Be-stimmungen über Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität.
Das Wichtigste in Kürze:
? Einige Verbesserungen und notwendige Konkretisierungen wurden in den aktuellen
Entwurf aufgenommen, dies wird positiv gesehen.
? Die Möglichkeit nun zusätzlich den grenzüberschreitenden Verkehr von der
Anwendbarkeit der Verordnung auszunehmen, ist aus Fahrgastsicht völlig
unverständlich und sachlich nicht gerechtfertigt.
? Auch Verspätungen unter 60 Minuten, die kumuliert mehr als 60 Minuten betragen,
sollten bei Dauertickets einen Anspruch auf eine Entschädigung auslösen.