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diese Situation zu verbessern, sieht § 2 Abs 5 nun ein breiteres Fächerspektrum aus
Naturwissenschaften, Biologie oder Biologie in Verbindung mit einem anderen
Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von nur mehr 4 Wochenstunden vor.
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass diese Zusatzprüfung künftig entfallen kann, wenn
generell eine Aufnahmeprüfung für das jeweilige Studium zu absolvieren ist und die
Kenntnisse für Biologie bereits in diesem Aufnahmeverfahren nachgewiesen werden können.
Weiters ist geplant, dass eine Ergänzungsprüfung aus „Darstellender Geometrie“ künftig auch
für die Studien „Recyclingtechnik“, „Industrielogistik“, und „Industrielle Energietechnik“
vorgeschrieben wird, um einen effizienten Studienfortschritt für alle StudentInnen garantieren
zu können.
Aus Sicht der BAK sollte allerdings die lange Liste der Studien, für die eine Ergänzungsprüfung
vorgeschrieben ist (es sind laut
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bildung_und_neue_medien/universitaet/Seite.160900.
html über 60 Studien) evaluiert und verkürzt werden.
Die BAK erhebt gegen die geplanten Änderungen keinen Einwand und bittet um
Berücksichtigung ihrer Anregung.