Bundesministerium für
Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Stubenring 1
1010 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
61.002/0015-
I/A/2/2019
RS/Wm/Lm Westenrieder DW 12206 DW 12150 21.08.2019
Entwurf einer Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und
Wirtschaftsstandort, mit der die Zustellformularverordnung geändert wird
Die Bundesarbeitskammer (BAK) dankt für die Übermittlung des im Betreff genannten
Entwurfes und teilt mit, dass keine Einwendungen gegen den Entwurf erhoben werden.
Inhalt des Entwurfs:
In den §§ 35, 36 Zustellgesetz (ZustG) ist nunmehr die elektronische Verständigung über die
Bereithaltung eines behördlichen Dokuments zur Abholung durch die elektronischen
Zustelldienste vorgesehen und nicht mehr durch das Anzeigemodul. Mit vorliegendem Entwurf
wird nun das Zustellformular (Formular 7) an die gesetzlichen Grundlagen angepasst.
Das Wichtigste in Kürze:
• Anpassung des Zustellformulars für die elektronische Zustellung an die gesetzlichen
Grundlagen.
Zu den wesentlichen Bestimmungen des geplanten Entwurfs:
Allgemein regelt das Zustellgesetz die Zustellungen von Dokumenten von Gerichten und
Verwaltungsbehörden an diejenigen Bürger, die sich im Teilnehmerverzeichnis
(=Empfängerliste) registriert haben.
In den §§ 35, 36 Zustellgesetz (ZustG) ist nunmehr die elektronische Verständigung über die
Bereithaltung eines behördlichen Dokuments zur Abholung durch die elektronischen Zustell-