Bundesministerium
Bildung, Wissenschaft
und Forschung
Minoritenplatz 5
1010 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
BMBWF-
13.469/0004-
II/3/2019
BAK/BP Kurt Kremzar DW 13104 DW 143104 20.08.2019
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung
sowie der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der die
Bildungsdokumentationsverordnung geändert wird
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Inhalt des Entwurfs:
Der vorliegende Entwurf der oben genannten Verordnung verfolgt zwei Ziele. Erstens, die
umfassende redaktionelle Beseitigung von Redundanzen und durch die tiefgreifenden
schulrechtlichen Änderungen der letzten beiden Jahre obsolet gewordenen Textpassagen.
Zweitens, die Anpassung der Bildungsdokumentationsverordnung an die
Datenschutzgrundverordnung.
Das Wichtigste in Kürze:
? Die BAK weist auf die Stellungnahme der BAK (37/SN-146/ME) zum
Bildungsdokumentationsgesetz 2019 (BilDokG 2019) hin, von der der vorliegende
Entwurf ausgeht. Das BildokG 2019 enthält einige Bestimmungen die nach Ansicht
der BAK auf die Grundsätze der Datenminimierung (Art 5 Abs 1 lit b und c DSGVO)
sowie der Verhältnismäßigkeit (§ 1 Abs 2 DSG), insbesondere bezogen auf
Löschfristen, zu prüfen sind. Dieser Hinweis ist auch analog auf die vorliegende
Verordnung anzuwenden.
? Die Problematik der Verwendung der Sozialversicherungsnummer als
personenbezogenes Identifikationsmerkmal bleibt bestehen.
? Die BAK erhebt keinen grundsätzlichen Einwand gegen den vorliegenden
Verordnungsentwurf.