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Full text: Entwurf eines BG mit dem das StrafvollzugsG und das BewährungshilfeG geändert werden (StVollzG-Novelle 2019)

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Museumstraße 7 1070 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum BMVRDJ- S638.025/0003 -IV1/2019 AR-GStBK/Gm Richard Halwax DW 12836 DW 12471 11.10.2019 Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz und das Bewährungshilfegesetz geändert werden Die Bundesarbeitskammer (BAK) dankt für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung: Allgemeines Der vorgelegte Gesetzesentwurf dient den Erläuterungen zufolge der Anpassung des Strafvollzugsgesetzes an aktuelle Gegebenheiten sowie der Entlastung und höheren Sicherheit der Vollzugsbediensteten. Der Maßnahmenvollzug bleibt einem gesonderten Reformvorhaben vorbehalten. Der Entwurf sieht unter anderem die Erweiterung des elektronisch überwachten Hausarrestes vor. Die Neuregelung der Fesselung, die Änderungen hinsichtlich der vorzeitigen Rückkehr von Personen im Falle eines Absehens vom Strafvollzug wegen eines Einreise- oder Aufenthaltsverbotes sowie die Vereinheitlichung der Strafzeitberechnung soll der Erhöhung der (Rechts-)Sicherheit dienen. Einer der Hauptpunkte der Novelle zum Strafvollzug ist insbesondere die Berücksichtigung des Sicherheitsaspekts für die Justizwachebediensteten. Die Sicherheit in den Anstalten soll durch die Neuregelung der Durchsuchungsvorschriften, durch die Ermöglichung des Betriebes technischer Einrichtungen zur Auffindung von Mobiltelefonen und die Störung von Frequenzen
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