Bundesministerium für
Verfassung, Reformen, Deregulierung
und Justiz
Museumstraße 7
1070 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
BMVRDJ-
S638.025/0003
-IV1/2019
AR-GStBK/Gm Richard Halwax DW 12836 DW 12471 11.10.2019
Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz und das
Bewährungshilfegesetz geändert werden
Die Bundesarbeitskammer (BAK) dankt für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie
folgt Stellung:
Allgemeines
Der vorgelegte Gesetzesentwurf dient den Erläuterungen zufolge der Anpassung des
Strafvollzugsgesetzes an aktuelle Gegebenheiten sowie der Entlastung und höheren
Sicherheit der Vollzugsbediensteten. Der Maßnahmenvollzug bleibt einem gesonderten
Reformvorhaben vorbehalten.
Der Entwurf sieht unter anderem die Erweiterung des elektronisch überwachten Hausarrestes
vor.
Die Neuregelung der Fesselung, die Änderungen hinsichtlich der vorzeitigen Rückkehr von
Personen im Falle eines Absehens vom Strafvollzug wegen eines Einreise- oder
Aufenthaltsverbotes sowie die Vereinheitlichung der Strafzeitberechnung soll der Erhöhung
der
(Rechts-)Sicherheit dienen.
Einer der Hauptpunkte der Novelle zum Strafvollzug ist insbesondere die Berücksichtigung
des Sicherheitsaspekts für die Justizwachebediensteten. Die Sicherheit in den Anstalten soll
durch die Neuregelung der Durchsuchungsvorschriften, durch die Ermöglichung des Betriebes
technischer Einrichtungen zur Auffindung von Mobiltelefonen und die Störung von Frequenzen