Bundesministerium für Nachhaltigkeit und
Tourismus Abteilung IV/2
Stubenring 1
1010 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
BMNT-
UW.1.4.21/0
109-
IV/2/2019
GSt-UV/FG/Hu Franz Greil DW 12262 DW 12105 06.11.2019
Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der
die Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsverordnung 2018 – Pkw-
VIV 2018 geändert wird
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Die EU-Richtlinie 1999/94/EG über die Bereitstellung von Verbrauchsinformationen über den
Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen sieht
vor, dass diese nach dem „offiziellen Prüfzyklus“ zu kennzeichnen sind. Aufgrund der Verord-
nung (EU) 2017/1151 ist spätestens ab 1. September 2019 für alle Pkw und leichten Nutzfahr-
zeuge unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht der neue Prüfzyklus WLTP (Worldwide Harmonized
Light-Duty Vehicles Test Procedure) als Standard für die Zulassung heranzuziehen. Die vor-
liegende Novelle der Personenkraftwagen-Verbrauchsinformationsverordnung (Pkw-VIV)
setzt im Wesentlichen diese Bestimmung um und sieht „offizielle spezifische CO2-Emissionen
nach WLTP“ für die Kennzeichnung vor. Außerdem werden erstmalig sogenannte Online-
Fahrzeugkonfiguratoren, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Fahrzeug nach in-
dividuellen Präferenzen zusammenstellen können, in den Geltungsbereich der Verordnung
einbezogen und wird eine Informationskampagne über die WLTP-Einführung angekündigt.
Das Wichtigste in Kürze:
? Die Einführung des WLTP sowie Einbeziehung von Online-Fahrzeugkonfiguratoren in den
Geltungsbereich der Verordnung wird begrüßt.