Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie
Abteilung IV/ST1 (Kraftfahrwesen)
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
BMVIT-170.
706/0013-
IV/ST1/2019
UV/GSt/Ru/SP Richard Ruziczka DW 12423 DW 142423 27.11.2019
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit
der die Verordnung über die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B
geändert wird (4. Novelle zur FSG-VBV)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Inhalt des Entwurfs
Mit dem oa Verordnungsentwurf sollen die Regelungen der Übungsfahrten und der
Ausbildungsfahrten – L17 aufeinander abgestimmt und vereinheitlicht werden.
Das Wichtigste in Kürze
? Gegen die Aufhebung der starren Reihenfolge, dass die theoretische Einweisung erst
nach Absolvierung der theoretischen und praktischen Schulung durchgeführt werden
darf, wird kein Einwand erhoben.
? Der Entfall der verpflichtenden Teilnahme für beide BegleiterInnen bei den begleitenden
Schulungen und der Perfektionsschulung, für den Fall, dass zwei BegleiterInnen
gemeldet sind, wird abgelehnt.
? Die einheitliche Kennzeichnung der Fahrzeuge für die Durchführung von
Ausbildungsfahrten (L17) und der Fahrzeuge für Übungsfahrten (L) wird befürwortet.