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Lohnentwicklung, Ausbildungstätigkeit der Unternehmen und die Qualität der Arbeitsplätze
müssen eine Rolle spielen.
Aktuell gibt es etwa in Österreich etwa 200 Lehrberufe, von denen nach dem vorliegenden
Entwurf 54 als Mangelberuf definiert werden. Zur Verdeutlichung: Bereits jeder 4. Lehrberuf
gilt als Mangelberuf und soll mit Arbeitskräften aus Drittstaaten gedeckt werden.
Obwohl unsere Kritik ungehört bleibt, verweisen wir zusammengefasst auf unsere bereits
gemachten Vorbehalte: Der Fachkräftebedarf kann und muss zunächst aus dem
Arbeitskräftepotential im Inland gedeckt werden. Der Fokus muss in der Ausbildung und
Qualifikation von (jungen) Menschen in Österreich liegen.
Rund 300.000 Personen sind nach wie vor arbeitslos (Stand November 2019). Dass sich aus
dieser großen Personengruppe keine Arbeitskraft finden lässt, die bspw im Handel oder im
Tourismus beschäftigt werden kann, ist aus unserer Sicht nur sehr schwer nachzuvollziehen.
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass sich viele junge AsylwerberInnen in
Berufsausbildungen – so zB im Gastgewerbe und anderen offensichtlichen Mangelberufen –
befinden und sie trotzdem das Land bei negativem Ausgang ihrer Asylverfahren verlassen
müssen. Dadurch wird nicht nur den Ausbildungsbetrieben wirtschaftlicher Schaden zugefügt,
sondern diese jungen Menschen laufen in vielen Fällen auch noch kurz vor Abschluss ihrer
Ausbildung Gefahr, abgeschoben zu werden. Abgesehen von der menschlichen Tragik
werden die bisherigen Bemühungen um diese jungen Menschen entwertet, weil sie dann auch
keinen formalen Abschluss erreichen können. Paradox ist, dass auf der anderen Seite
ArbeitnehmerInnen aus Drittstaaten angeworben werden sollen. Bei Bestehen eines so
eklatanten Mangels an Fachkräften müssten die Bemühungen dahingehend verstärkt werden,
dass diese jungen Menschen nach Ende ihrer Lehre zumindest eine Berufspraxis in Österreich
erwerben könnten.
Zum Beruf „Nicht diplomierte KrankenpflegerInnen und verwandte Berufe“ empfiehlt die BAK
aus Gründen der Rechtsklarheit folgende Formulierung: „Pflegeassistenzberufe und
Sozialbetreuungsberufe“.
Zur Regionalisierung der Mangelberufe
In Tirol bspw wurden im ersten Halbjahr 2019 lediglich sieben Bewilligungen über die regionale
Liste erteilt. Angesichts der sehr verhaltenen Inanspruchnahme der regionalisierten
Mangelberufe zeigt sich, dass dies kein adäquates Mittel ist, einen möglichen
Fachkräftebedarf zu decken.
Die Regionalisierung der Mangelberufsliste wird weiterhin abgelehnt.