könnten auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren von der öffentlichen Hand als Bewertungskriterium
beispielsweise für die Vergabe von Aufträgen und Förderungen als Grundlage dienen.
? Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber eine verpflichtende inhaltliche Überprüfung der Nachhaltig-
keitsberichterstattung vorsehen. Nur eine solche externe Prüfung durch Dritte (Wirtschaftsprüfung,
NachhaltigkeitsexpertInnen, etc.) gibt weitgehende Sicherheit darüber, dass die publizierten Daten
korrekt sind und die Darstellung angemessen und ausgewogen erfolgt. Eine externe Überprüfung der
Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte in Bezug auf Form und Inhalt auf Augenhöhe mit der Finanz-
berichterstattung erfolgen.
? Diese verpflichtende Überprüfung kann auch in weiterer Folge den Aufsichtsrat bei seiner Prüfung der
nichtfinanziellen Berichterstattung wesentlich unterstützen. Demnach kommt gerade den Aufsichts-
ratsmitgliedern eine Schlüsselrolle bei der Weiterentwicklung der Qualität der nichtfinanziellen Bericht-
erstattung zu. Daher ist es aus Sicht der BAK empfehlenswert, künftig verstärkt Nachhaltigkeitsexper-
tise im Gremium zu verankern.
? Neben dem Aufsichtsrat ist auch das Management bei der Umsetzung der nichtfinanziellen Berichts-
pflicht und der damit einhergehenden Integration der Nachhaltigkeitsstrategie in die Unternehmens-
strategie gefragt. Vorstände müssen sich künftig verstärkt ihrer Verantwortung für eine nachhaltige
Unternehmenssteuerung bewusst werden. Dafür braucht es auch „nachhaltige“ Anreizstrukturen für
das Management: Nichtfinanzielle Ziele wie z.B. Reduktion von CO2-Emissionen müssen in der Ver-
gütungspolitik für den Vorstand verankert werden, um damit langfristig die Nachhaltigkeitsleistung der
Unternehmen zu befördern.