Bundesministerium für Klimaschutz,
Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation
und Technologie
Sektion IV – Verkehr
Abteilung 2 – Straßenverkehr
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
BMVIT-
167.544/0006
-IV/ST2/2019
GSt/UV/DA/Hu Doris Artner-Severin DW 12747 DW 412747 15.05.2020
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie, mit der die Betriebsordnung für den nichtlinien-
mäßigen Personenverkehr geändert wird
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Grundsätzlich begrüßt die BAK die Novelle der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen
Personenverkehr. So ist es erfreulich, dass die Novellierung der Betriebsordnung zu einer
Modernisierung des Gewerbes, der Hebung der Verkehrssicherheit und des Qualifikationsni-
veaus der LenkerInnen des Personenbeförderungsgewerbes mit Pkw genützt wird.
Entschieden abgelehnt wird jedoch die im Entwurf vorgesehene Verknüpfung der Vertrauen-
sunwürdigkeit mit § 3 der Betriebsordnung aufgrund der weitreichenden Folgen für die Lenke-
rInnen. Die LenkerInnenberechtigung wird aufgrund der Novelle nun nicht mehr unbefristet,
sondern nur mehr befristet auf 5 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung der Berechtigung auf
weitere 5 Jahre setzt die Erfüllung der Vertrauenswürdigkeit gemäß § 6 Abs 1 Zi 3 voraus. Ein
einmaliger Verstoß gegen § 3 rechtfertigt nicht die weitreichenden Folgen, die praktisch einem
Berufsverbot gleichkommen. Zudem sind insbesondere die Bestimmungen des § 3 Zi 1 zu
unklar und ziehen eine Nichtverlängerung der LenkerInnenberechtigung nach sich. Nur ein
vorsätzlicher Verstoß gegen § 3 Abs 1 würde eine so gravierende Folge rechtfertigen.
Kritisch sieht die BAK zudem den im Entwurf vorgeschlagenen Nachweis über Deutschkennt-
nisse auf B1 Niveau. Um Kundengespräche auf Deutsch zu führen, sind Deutschkenntnisse
auf A2 Niveau – die es ermöglichen, sich in Alltagssituationen auf Deutsch zu verständigen –