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durch Leistung des Unfallversicherungsbetrages von jeglicher Haftung (mit Ausnahme einer
vorsätzlichen Verletzung) befreit ist.
Absatz 3
Die BAK erlaubt sich hier die Verkehrslärmproblematik gesondert hervorzuheben.
Aus Sicht der BAK mangelt es zur Bewältigung der Verkehrslärmproblematik sowohl an mo-
dernen und ausreichend detaillierten Gesetzen als auch an (ausreichenden) spezifische Prä-
ventiv- und Schutzmaßnahmen (Vgl das Kapitel „Verkehrslärm“ im AK-Wohlstandsbericht
2019 S. 60ff https://www.arbeiterkammer.at/wohlstandsbericht2019 und https://awblog.at/ver-
kehrslaermschutz-im-dornroeschenschlaf/ sowie mwN Hochreiter, Werner (2019): Verkehrs-
lärmschutz: ES darf ein bisschen verbindlicher sein – Überlegungen und Wünsche für die künf-
tige Rechtsentwicklung im Verkehrslärmschutzrecht, in: Informationen zur Umweltpolitik, 200.
Wien: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien - https://emedien.arbeiterkam-
mer.at/viewer/ppnresolver?id=AC15541492).
Österreich hat die Vorkehrungen zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Environ-
mental Noise Directive 2002/49/EG – kurz END) nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß ge-
troffen. So erklärt es sich, dass rund ein Drittel der Lärmbetroffenen in Österreich unentdeckt
bleiben, weil die von der EU-RL vorgegebenen Schwellenwerte, ab denen zu erheben sind,
relevante Bereiche im niederrangigen Straßen- und Schienennetz und Probleme aus dem Zu-
sammenwirken mehrerer Quellen ausblenden.
Ruheschutz bzw die akustische Umgebungsqualität entscheiden über Erholungsmöglichkei-
ten und Wohlfühlen beim Wohnen. Verkehrslärm ist gemäß Einschätzung der Weltgesund-
heitsorganisation (WHO) nach der Luftverschmutzung das Umweltproblem mit den zweit-
stärksten Auswirkungen auf die Gesundheit in Europa. Die EuropäerInnen verlieren jedes Jahr
mindestens eine Million gesunde Lebensjahre durch die Auswirkungen von Umgebungslärm
(WHO 2011). 2017 wohnten hierzulande in Summe fast 2 Mio Menschen über dem Tag-
Abend-Nacht-Schwellenwert für Straßenlärm bzw über 100.000 Menschen über dem Nacht-
Schwellenwert für Schienenlärm. Dass diese offiziell bereitgestellten Betroffenenzahlen das
Problem unterschätzen, hängt auch damit zusammen, dass die angewandten Grenzwerte
schon länger nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum zeitgemäßen fachlichen Wis-
senstand stehen. Die in der Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung (BGBl II 144/2006)
festgelegten Schwellenwerte legen die Bereiche fest, für die Aktionspläne auszuarbeiten sind:
im Straßenverkehr sind das 60dB/50dB (Lden/Lnight), im Eisenbahnverkehr 70dB/60dB, im
Flugverkehr 65dB/55dB. Sie korrelieren mit den im Neubau und in der Bestandsanierung in
Österreich üblichen Grenzwerten. Die 2018 veröffentlichten WHO-Leitlinien für Umgebungs-
lärm für die Europäische Region (Vgl dazu http://www.laerminfo.at/ueberlaerm/laermwir-
kung/who_richtwerte.html) zeigen, dass Schienenlärm nicht mehr als „weniger belästigend“
als Straßenverkehrslärm erlebt wird. Die von der WHO empfohlenen Grenzwerte für Schie-
nen- und Fluglärm liegen mit 54dB/44dB bzw 45dB/40dB mittlerweile deutlich unter den in
Österreich angewandten Werten (Vgl in diesem Sinne auch die Neufassung des Anhangs III
der Umgebungslärmrichtlinie - http://www.laerminfo.at/laermschutz/EU_noise_policy/bewer-