Im europäischen Grünen Deal (COM(2019) 640 final) hat die Europäische Kommission unter anderem eine
Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien angekündigt. Damit will sie einen Beitrag für eine schadstofffreie
Umwelt leisten. Sie will damit zum besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Umwelt vor
gefährlichen Chemikalien beitragen und die Innovation zur Entwicklung sicherer und nachhaltiger Alternativen
fördern.
Ziele sind dabei neben dem besseren Gesundheits- und Umweltschutz auch die Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Dazu stellt die Kommission die Vereinfachung und Stärkung
des Rechtsrahmens in Aussicht. Sie will prüfen, wie die Zusammenarbeit der Agenturen und
wissenschaftlichen Gremien der EU verbessert, die Prüfung von Chemikalien effizienter und die Entscheidung
über Prioritäten bei Maßnahmen transparenter gestaltet werden können. Weiters will sie in einzelnen,
besonderen Problembereichen die rechtliche Situation verbessern, und zwar bei den Risiken durch hormonell
wirksame Chemikalien, bei gefährlichen Chemikalien in Produkten, bei Kombinationseffekten verschiedener
Chemikalien und bei sehr langlebigen Chemikalien.
Die Strategie soll im Herbst 2020 vorgelegt werden. Zur Vorbereitung derselben hat die Kommission einen
Fahrplan veröffentlicht, der wesentliche Elemente der Strategie bereits skizziert.
Die BAK unterstützt viele der im Fahrplan genannten Programme und Initiativen. Sie kritisiert aber, dass diese
Elemente in ihrer Gesamtheit keine schlüssige Strategie darstellen. Einige der im Fahrplan genannten
Probleme können nur angegangen werden, wenn die Strategie auf allgemeineren Prinzipien aufgebaut wird.
1. Anmerkungen zu einzelnen im Fahrplan genannten Themen
1.1 Zustimmung
Die BAK unterstützt das Prinzip „Ein Stoff – eine Bewertung“ und die Bemühung, den Schutz vor gefährlichen
Stoffen in Produkten zu verbessern.
Ein wesentliches Element der REACH-Verordnung ist das Prinzip „Ein Stoff – eine Registrierung“. Es
hat sich gezeigt, dass aus verschiedenen Gründen dieses Prinzip bisher nicht immer angewendet
wurde. Das führt zu Unterschieden in der Bewertung von Chemikalien durch verschiedene Hersteller,
eine Situation, die für die Verwender der Chemikalien unbefriedigend ist. Es ist daher erforderlich,
dass die Registrierungsdossiers auf derartige Unterschiede geprüft werden und in der Folge die
Registrierungspflichtigen aufgefordert werden, die Unterschiede abzugleichen.
Im Zusammenhang mit gefährlichen Stoffen in Produkten sind auf den verschiedenen Ebenen
Bemühungen notwendig, um deren Vorkommen zu verringern. Trotz der bestehenden
Informationsrechte in der Lieferkette und insbesondere für VerbraucherInnen bewirken die
Regelungen der REACH-Verordnung nicht, dass besonders besorgniserregende Stoffe in Produkten
nicht mehr verwendet werden. Um dies zu erreichen braucht es auf europäischer Ebene
Verbesserungen in der Kommunikation. Im internationalen Handel muss vermehrt auf
Informationsaustausch und Programme zum Phase-Out besonders besorgniserregender Stoffe
gesetzt werden.
Sie unterstützt das Ziel der besseren Berücksichtigung von Kombinationswirkungen. Dies soll freilich nicht
dazu führen, dass Bewertung von und Schutz vor Einzelstoffen in den Hintergrund gedrängt werden.
Noch immer gibt es viele Stoffe, deren Gefährlichkeitsmerkmale nur unzureichend bekannt sind, vor
allem solche, die in geringen Mengen in Verkehr gesetzt werden. Doch auch in diesen Fällen kann
Positionspapier – EU-Chemikalienstrategie: Roadmap