Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft
und Forschung
Minoritenplatz 5
1010 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2020-
0.190.683
BAK/BP Boris Ginner DW 12791 DW 142791 25.06.2020
Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz und das Land- und
forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert werden
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Inhalt des Entwurfs
Durch die Änderung des Schulorganisationsgesetzes soll es an allgemeinbildenden höheren
Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie land- und forstwirtschaftlichen
Lehranstalten des Bundes zur Einführung des Pflichtgegenstands Ethik im Ausmaß von zwei
Wochenstunden kommen. Der Ethikunterricht in dieser geplanten Form wird nicht für alle
SchülerInnen eingeführt, sondern nur für jene, die nicht am konfessionellen
Religionsunterricht teilnehmen. Es handelt sich also um die Einführung eines Ersatz-
Pflichtgegenstandes Ethik. Dieser soll „möglichst zeitgleich“ mit dem Religionsunterricht jener
gesetzlich anerkannten Kirche (Religionsgesellschaft) durchgeführt werden, der die höchste
Anzahl der
SchülerInnen der Schule angehört. Sind weniger als zehn SchülerInnen pro Klasse zur
Teilnahme am Ethikunterricht verpflichtet, sollen diese zuerst mit SchülerInnen anderer
Klassen der gleichen Schulstufe, dann anderer Klassen der Schule und schließlich auch
anderer Schulen zusammengezogen werden, bis die Zahl mehr als zehn beträgt.