Full text: Entwurf eines Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert werden (Ethikunterricht);

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Minoritenplatz 5 1010 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2020- 0.190.683 BAK/BP Boris Ginner DW 12791 DW 142791 25.06.2020 Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert werden Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung. Inhalt des Entwurfs Durch die Änderung des Schulorganisationsgesetzes soll es an allgemeinbildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten des Bundes zur Einführung des Pflichtgegenstands Ethik im Ausmaß von zwei Wochenstunden kommen. Der Ethikunterricht in dieser geplanten Form wird nicht für alle SchülerInnen eingeführt, sondern nur für jene, die nicht am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen. Es handelt sich also um die Einführung eines Ersatz- Pflichtgegenstandes Ethik. Dieser soll „möglichst zeitgleich“ mit dem Religionsunterricht jener gesetzlich anerkannten Kirche (Religionsgesellschaft) durchgeführt werden, der die höchste Anzahl der SchülerInnen der Schule angehört. Sind weniger als zehn SchülerInnen pro Klasse zur Teilnahme am Ethikunterricht verpflichtet, sollen diese zuerst mit SchülerInnen anderer Klassen der gleichen Schulstufe, dann anderer Klassen der Schule und schließlich auch anderer Schulen zusammengezogen werden, bis die Zahl mehr als zehn beträgt.

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