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angeboten werden soll. Um die Professionalisierung des Gegenstands zu gewährleisten,
ist die rechtzeitige Etablierung eines Lehramtsstudiums sowie eines eigenen Lehrstuhles
Ethik zu empfehlen.
? Es ist zu erwarten, dass die aktuell angebotenen Weiterbildungsmöglichkeiten, etwa an
den Pädagogischen Hochschulen, speziell von Lehrkräften in Anspruch genommen
werden, die bereits jetzt konfessionellen Religionsunterricht unterrichten. Hier sollte
geprüft werden, ob diese dann den Ethikunterricht tatsächlich „konfessionsneutral“
durchführen.
? Mit der Änderung des Schulorganisationsgesetzes wird der Ethikunterricht an
allgemeinbildenden höheren, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie an
land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten eingeführt, nicht aber an Berufsschulen.
BerufsschülerInnen und Lehrlinge sind damit vom Ethikunterricht ausgeschlossen. Aus
Sicht der BAK sollten auch Lehrlinge wichtige Impulse im Rahmen eines gemeinsamen
Ethikunterrichts an den Berufsschulen erhalten.
? Ein gemeinsamer Ethikunterricht für alle braucht auch nicht notwendig eine Erhöhung der
Anzahl der Wochenstunden für jene SchülerInnen zu bedeuten, die weiterhin den
Religionsunterricht besuchen wollen. Es wäre etwa möglich, das bisherige
Stundenausmaß von zwei Wochenstunden so aufzuteilen, dass in einer Stunde ein
gemeinsamer konfessionsübergreifender Ethikunterricht stattfindet, in dem allgemeine
Wertehaltungen gelehrt und ein Überblick über die Weltreligionen vermittelt wird, und in
der zweiten Stunde weiterhin der konfessionelle Religionsunterricht angeboten wird.
? Hält die Regierung am aktuellen Entwurf des Ethikunterrichts als Ersatz-Pflichtgegenstand
fest, sollte dieser jedenfalls gleichberechtigt mit dem Religionsunterricht in den
Unterrichtsplan eingebunden sein, also auch zur selben Zeit. Laut Gesetzesentwurf ist der
Ersatz-Pflichtgegenstand Ethik „möglichst zeitgleich“ mit dem Religionsunterricht jener
gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft durchzuführen, der die höchste Zahl an
SchülerInnen der Schule angehören. Aus Sicht der BAK gehört diese Formulierung
konkretisiert, um möglichen daraus entstehenden Nachteilen für SchülerInnen
vorzubeugen und die beiden Fächer nicht durch zeitlich attraktivere Angebote in
Konkurrenz zueinander zu bringen. Wünschenswert ist deshalb in diesem Fall eine
verpflichtende sowie zeitlich parallele Durchführung der Pflichtgegenstände Religion und
Ethik.
Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.