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Zur kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehungen werden Transaktionsmonito-
rings durchgeführt, die zukünftig auf den neuesten Stand der Technik im Bereich der Informa-
tionstechnologie gehoben werden sollen.
Die Position der BAK
Die Bundesarbeitskammer (BAK) begrüßt grundsätzlich die Ausweitung der Maßnahmen, die
die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbessert. Dazu trägt auch
die bessere Koordinierung zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden im Zuge der Amtshilfe
bei.
Auf europäischer Ebene ist es allerdings notwendig, im Zusammenhang mit Finanzkriminalität
EU-weite Regulierungen hinsichtlich Finanzinformationen und -kontrollen rasch voranzutrei-
ben. Dadurch können unterschiedliche Kompetenzen der nationalen Aufsichtsbehörden aus-
geglichen und der Informations- und Datenaustausch optimiert werden.
Die Bundesarbeitskammer (BAK) weist darauf hin, dass die Bestimmungen des Geldwäsche-
gesetzes für KonsumentInnen nicht deutlich kommuniziert werden. Oft werden von Finanz-
dienstleistern umfangreiche Dokumente (Ausweise, Meldezettel, Sozialversicherungsnum-
mer, etc) eingefordert, um einfache Transaktionen durchführen zu können. Die pauschale Be-
gründung dazu lautet „Geldwäschebestimmungen“, ohne detaillierte Erklärung. Die Finanz-
marktaufsicht könnte die Kreditinstitute dazu veranlassen, zumindest auf den Webseiten der
Finanzdienstleistungsunternehmen diese allgemeinen, grundlegenden Informationen zur Ver-
fügung zu stellen.
Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.