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Bauleistungen aus insgesamt 16 Beschaffungsgruppen. Diese sind in drei Bereiche aufgeteilt:
Verbrauchsprodukte und Veranstaltungen; langlebigere Produkte bzw Investitionsgüter und
bauliche Anlagen.
Die Kriterien werden federführend vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Der Groß-
teil der Anforderungen ist verbindlich anzuwenden. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei
um Eignungskriterien, technische Spezifikationen und Vertragsbedingungen. Ein kleinerer Teil
der Anforderungen ist optional. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Zuschlagskriterien
und um Empfehlungen.
Das Wichtigste in Kürze
• Die BAK kritisiert weiterhin das Fehlen von sozialen Kernkriterien im Aktionsplan. Ge-
rade angesichts der aktuellen Krise auf dem Arbeitsmarkt könnte die zielgerichtete
Nutzung der öffentlichen Auftragsvergabe die Sozialpolitik spürbar unterstützen.
• Ungeachtet der offenen Umsetzungsfragen bei der Integration sozialer Kriterien sollte
zumindest die Möglichkeit, Aufträge zugunsten der sozialen und beruflichen Integrati-
on benachteiligter Menschen vorzubehalten, berücksichtigt werden.
• Bei der Anschaffung langlebigerer Produkte sollte Reparierbarkeit ein eigenes Kriteri-
um darstellen. Die Standards für die Zeiträume der Verfügbarkeit von Ersatzteilen er-
scheinen teilweise etwas kurz und sollten überprüft werden.
• Wir weisen darauf hin, dass im Westen Österreichs noch keine ausreichende Infra-
struktur zur Schnellladung von Elektrofahrzeugen besteht. Die Umsetzungsperspekti-
ven des überarbeiteten Aktionsplans sollten auch in dieser Hinsicht evaluiert werden.
Allgemeine Einschätzung des Entwurfs
Unter den EU-Staaten zählt Österreich durchaus zu den Vorreitern bei der ökologischen öf-
fentlichen Beschaffung. Diese Position gilt es zu sichern und voranzutreiben, weshalb wir die
gegenständliche Weiterentwicklung der naBe-Kernkriterien 2020 für die Beschaffung nachhal-
tiger Produkte und Leistungen begrüßen. Mit deren Anwendung leisten öffentliche Auftragge-
ber einen wichtigen Beitrag zur Förderung eines nachhaltigen und umweltfreundlichen Markt-
angebots, zur klimaneutralen Verwaltung sowie zur Umsetzung der UN-Ziele für nachhaltige
Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs).
Die BAK kritisiert jedoch das Fehlen von sozialen Kernkriterien. Die Verankerung derselben
galt seit Beginn der Implementierung des Projekts zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung
als eine der zentralen Intentionen des gesamten Vorhabens. 2010 wurde festgehalten, dass
Vorschläge für soziale Kernkriterien der öffentlichen Auftragsvergabe in den kommenden Jah-
ren unter Einbindung der Sozialpartner erarbeitet werden sollen. Dies ist allerdings nicht ge-
schehen. Im europäischen Vergleich zeigt sich, dass eine klare Verankerung von sozialen
Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe in Österreich eine untergeordnete Rolle spielt.
Diese Realität spiegelt sich leider im naBe-Aktionsplan wider.