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Die BAK regt daher dringend die Festlegung von sozialen Kernkriterien im naBe-Aktionsplan
an. Nicht zuletzt aufgrund der negativen Auswirkungen, die die Maßnahmen zur Eindämmung
von Covid-19 auf den österreichischen Arbeitsmarkt hatten, sollten in der öffentlichen Beschaf-
fung vor allem durch spezifische soziale Eignungskriterien auch arbeitsmarktpolitische Impul-
se gesetzt werden. In Österreich gibt die öffentliche Hand jährlich mehr als 60 Mrd Euro für
die öffentliche Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen aus. Das entspricht rund 18 Pro-
zent des Bruttoinlandsprodukts. Die öffentliche Auftragsvergabe ist also ein überaus bedeu-
tender Wirtschaftsfaktor. Ihre zielgerichtete Nutzung könnte die Sozialpolitik spürbar unterstüt-
zen. Diese Unterstützung ist infolge der Corona-Pandemie dringend geboten.
Ungeachtet der offenen Umsetzungsfragen bei der Integration sozialer Kriterien sollte zumin-
dest die Möglichkeit, Aufträge zugunsten der sozialen und beruflichen Integration benachtei-
ligter Menschen vorzubehalten, berücksichtigt werden.
Zu den wesentlichen Bestimmungen des geplanten Entwurfs
Ad A – Verbrauchsprodukte und Veranstaltungen:
? 5 – Lampen: Die Austauschbarkeit der Leuchtmittel sollte bei LED-Lampen – sofern
technisch möglich – ein Muss-Kriterium darstellen und nicht nur eine Empfehlung sein.
? 6 – Lebensmittel: Im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung ist anzudenken, den Stan-
dard bei Frischeiern auf mindestens Freilandhaltung anzuheben. Insgesamt sollte bei
tierischen Produkten auch auf die Auswahl von Futtermitteln geachtet werden, aus-
ländischer Soja sollte nicht zuletzt aus Gründen des Klimaschutzes reduziert werden.
? 7 – Reinigungsmittel und -dienstleistungen: Es werden anscheinend keine Vorgaben
hinsichtlich der zu verwendenden Reinigungsmaterialien – bspw Tücher – gemacht.
Auch hier sollten Kriterien ökologischer Nachhaltigkeit (zB waschbar, wiederverwend-
bar) zur Anwendung kommen. Bei der Vergabe von Reinigungsdienstleistungen sollte
auch jenseits der Leistungswerte von ÖNORM D 2050 ein besonderes Augenmerk
auf die Arbeitsbedingungen des Reinigungspersonals gelegt werden.
Ad B – Langlebigere Produkte bzw Investitionsgüter:
Im Zuge der Umsetzung der EU-Durchführungsverordnungen zum Ökodesign vom Oktober
2019 wird bei vielen Produkten der Standard für die Dauer der Verfügbarkeit von Ersatzteilen
deutlich – auf sieben bis zehn Jahre – erhöht. Kürzere Zeiträume erscheinen für die Zielset-
zung einer nachhaltigen Beschaffung als vergleichsweise niedrig und sollten daher überprüft
werden. Ebenso sind Vorgaben zur Energieeffizienz an die aktuellen Standards anzupassen.
Daneben sollte Reparierbarkeit bei der Anschaffung langlebigerer Produkte ein eigenes Kri-
terium darstellen. In vielen Fällen sind entsprechende Informationen nicht zugänglich. Im Be-
reich von IT-Geräten testen unabhängige Vereine wie zB iFixit die Reparierbarkeit von Pro-