Bundesministerium für
Arbeit, Familie und Jugend
Abt IV/B/9
Untere Donaustraße 13-15
1020 Wien
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GZ: 2020-
0.380.144
SP-GSt Gagawczuk DW 12589 DW 412589 23.9.2020
Evaluierung des Arbeits- und Sozialrecht-Änderungsgesetzes 2014 (ASRÄG
2014), BGBl I Nr 94/2014 und des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungs-
gesetzes (LSD-BG), BGBl I Nr 44/2016
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung der gegenständlichen Fra-
gen im Zusammenhang mit der Evaluierung der oa Gesetze und nimmt dazu wie folgt Stellung:
Evaluierung ASRÄG 2014:
Ziel 1:
Stärkerer Schutz vor Lohn- und Sozialdumping und Zurückdrängung von Wettbewerbsverzer-
rungen.
Dazugehörige Maßnahme 1:
Ausweitung der Lohnkontrolle (vom Grundlohn auf das gesamte Entgelt etwa entsprechend
dem maßgeblichen Kollektivvertrag).
Fragen für die Evaluierung:
Sinken die Zahlen zu den von den Arbeiterkammern erfolgreich eingeklagten ausstehenden
Arbeitnehmerentgelten nach der Ausweitung des dem AVRAG zu Grunde liegenden Entgelt-
begriffs zumindest als Zeichen einer erhöhten Effektivität der Regelung zur Bekämpfung von
Unterentlohnung?
Zu welchen sonstigen Effekten in der Praxis hat die Ausweitung des Entgeltbegriffs bei der
Lohnkontrolle geführt?